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Hast du denn Papiere zu dem Anhänger? Findet sich eine Fahrgestellnummer?
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Schön dass du da das kleinere Übel siehst bei der Zulassung
Ich jedoch sehe da das Hauptproblem. Denn: Du kannst nicht nachweisen dass das Fahrzeug so schon einmal im Verkehr gewesen ist. Dazu bräuchtest du Fahrzeugpapiere ODER eine Fahrgestellnummer, und selbst dann darf der Hänger nich mehr als sieben Jahre abgemeldet gewesen sein.
So aber würde der Hänger als Neuzulassung angesehen, und müsste alle heutigen Vorschriften erfüllen, was er ganz sicher nicht kann (Nebelschlussleuchten sind da noch das geringere Problem, aber Rückfahrautomatik, evtl. EG-Prüfzeichen der Bremsen etcetc).
Du wirst nur mit EXTREM viel Glück oder sehr guten Beziehungen einen Prüfer finden der sich auf etwas anderes einlässt.
Schau wenigstens dass du eine Fahrgestellnummer findest!
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Hast du dem auch gesagt dass du keine Fahrgestellnummer und Papiere hast?
Ich hoffe du weißt noch den Namen von dem Kerl.
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Würdest du meine Frage freundlicherweise beantworten?
Welches Rad ist denn da überhaupt in welche Richtung schief? Auf den Bildern kann ich da nicht wirklich etwas erkennen.
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