Verwirrung durchgehender Rahmen V-Deichsel

  • Hey,


    Würde bei meinem 750er Anhänger ja gerne die Ladefläche verlängern. Dafür will ich die Achse nach hinten versetzen.


    Soweit ich verstanden habe, gibt es V-Deichseln (Zugholme, Zugscheren, ist das alles das gleiche?) und Deichseln (Zugrohre in rund und vierkant).


    Soweit ich verstanden habe, muss ein Zugrohr immer geprüft sein, genau wie eine Achse. Ein Zugholm muss "nur" geprüft sein, wenn er nicht teil des tragenden Rahmens ist. Sind damit die Zugholme gemeint, die man dann mittels Verbinder an den Rahmen schraubt? Wie hier oder hier?


    Sind das hier und hier Zugholme, die gleichzeitig tragender Rahmen und damit ungeprüft sind?


    Würdet ihr generell Zugrohre oder -holme präferieren? Habe hier auch von Leuten gelesen, die von Holm auf Rohr umgebaut haben. Macht das - ausser für die Freiheit bei'm Rangieren - etwas aus?


    Wenn ich einen zugelassenen Anhänger mit Zugrohr habe und alle Teile sind entsprechend geprüft und haben Typenschilder. Kann ich dann nicht "einfach" das Zugrohr gegen ein neues, längeres, ebenfalls geprüftes (mit Typenschild) austauschen, natürlich vorausgesetzt, dass die Radien und Vorbereitungen für Schrauben / Klemmen passen. Und das ganze dann beim TÜV als Umbau abnehmen lassen. Wenn alles getypt ist, sollte dem nichts im Wege stehen, oder?


    Grüße

  • Ich glaube die Verwirrung kommt teilweise daher das du DDR-Fahrzeuge und West-Regeln durcheinander würfelst. Die Regeln waren zwar ähnlich aber nicht identisch. Ich selbst kenne mich bei den Zulassungsregeln für Ost überhaupt nicht aus. Ist aber auch egal, die sind seit knapp 30 Jahren nicht mehr relevant.


    Sind damit die Zugholme gemeint, die man dann mittels Verbinder an den Rahmen schraubt? Wie hier oder hier?

    Nein (altes Ostmodell), Ja.


    Sind das hier und hier Zugholme, die gleichzeitig tragender Rahmen und damit ungeprüft sind?

    Ja.

    Wobei ich bei Wohnwagenfahrgestellen nicht ausschließen möchte das es Typgeprüfte gibt. Die tragen das Gewicht aber in der Regel auch nicht allein, ohne Aufbau sind die viel zu instabil.


    Würdet ihr generell Zugrohre oder -holme präferieren?

    Holme.

    Im Bezug auf Gewicht und Lastverteilung die bessere Wahl. Bei Holmen als Rahmen hat man dann zwei, teilweise sogar durchgehende, Längsträger. Bei einer Rohrdeichsel muss der Aufbau selbst stabil sein.


    Kann ich dann nicht "einfach" das Zugrohr gegen ein neues, längeres, ebenfalls geprüftes (mit Typenschild) austauschen, natürlich vorausgesetzt, dass die Radien und Vorbereitungen für Schrauben / Klemmen passen.

    Freie Deichsellänge wäre noch zu beachten. Also Position der Klemmschelle vorne.


    Hinweis: Vierkantdeichseln sind vom Last/Gewichtverhältnis besser als Rundrohre.


    Wenn alles getypt ist, sollte dem nichts im Wege stehen, oder?

    Wenn du die technischen Vorgaben des Herstellers für die Deichsel einhälst sollte das kein Problem sein.

    Bei einer Rahmenkonstruktion musst du selbst rechnerisch nachweisen das die Konstruktion der Belastung stand hält oder Alternativ so überdimensioniert bauen das es offensichtlich hält.


    Bevor du irgendwas kaufst oder umbaust steht immer das Gespräch mit dem Prüfer der das abnehmen soll. Die Jungs sind wesentlich kooperativer wenn man ihre Anforderungen und Bedenken vorher anhört.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Danke für dein Feedback.


    Wenn du die technischen Vorgaben des Herstellers für die Deichsel einhälst sollte das kein Problem sein.

    Bei der hier z. B. wäre das doch nur, die hinten mit einem getypten Verbinder mit der Achse zu verbinden und mit geklemmtem Auflagebock darf die freie Deichsellänge (zwischen Zugmaul und Aufbau, richtig?) bei 750 Kg maximal 1200 mm betragen.


    Wenn ich Holme nehme, die durchgehen, dann müssen die ja nicht geprüft sein. Dafür muss ich aber im Gegenzug dann für die auch rechnerisch nachweisen, dass die das halten, gell?


    Grüße

  • Im Thread 3,5 t Rahmen gesucht klingt es so, als würde ich eine Festigkeitsberechnung für den Aufbau nur brauchen, wenn die Zugeinrichtung nicht geprüft ist.


    Also Zugrohr geprüft -> Aufbau kein zugkraft-übertragendes Teil -> kein Festigkeitsnachweis für den Aufbau. Vor allem bei 750 Kg hoffentlich fröhliches Durchwinken durch den Prüfer.


    Ist das so richtig? Grüße

  • Also Zugrohr geprüft -> Aufbau kein zugkraft-übertragendes Teil -> kein Festigkeitsnachweis für den Aufbau. Vor allem bei 750 Kg hoffentlich fröhliches Durchwinken durch den Prüfer.


    Ist das so richtig? Grüße

    Bei mir war das so, ist aber auch schon lange her, muss so um 2005 gewesen sein.

    Der Prüfer hat mir sogar 800 kg zul. GG. eingetragen - Achse 1 = (Stützlast) 50kg und Achse 2 = 750 kg!

  • Bei der hier z. B. wäre das doch nur, die hinten mit einem getypten Verbinder mit der Achse zu verbinden und mit geklemmtem Auflagebock darf die freie Deichsellänge (zwischen Zugmaul und Aufbau, richtig?) bei 750 Kg maximal 1200 mm betragen.

    A1 ist vermutlich die Version mit 4mm Wandung, da wären sogar 1500mm möglich. Ob der Artikel jetzt die A oder A1-Version ist kann ich nicht sagen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Wollte nur sichergehen, dass ich es richtig verstanden habe. ich brauche eh nur gute 1.000 mm (Abstand Kugelkopf - Aussenkante Zugfahrzeug), das sollte ja dann reichen.


    Bin immer noch hin- und hergerissen, selber was zusammenzustöppseln, oder einfach einen Boot-Trailer zu nehmen und da meine Kiste als Ladung drauf zu zurren. Hab das Gefühl, dass Boot-Trailer die einzigen sind, die so große Ladungslängen bei geringem zgG bieten.