Vorsicht mit Nachschlagen , ist nur den Prüforganistionen / amtl. anerkannten Sachverständigen gestattet ( wo kein Kläger > da auch kein Richter ) , das Kreuz vor / hinter der FIN besagt , daß an der FIN gearbeitet wurde !
Am besten , bei ( noch ) lesbarer FIN einfach einen Lappen / Tuch mit dunkler Farbe tränken > kurz darüber wischen und einziehen lassen >vorhandene Reste abwischen und vor / nach der FIN einen Farbpunkt setzen > hält & reicht !