Fahrzeuge die zum Anhänger umgebaut werden sollen ohne KFZ BRief

  • Hallo zusammen


    zur eure Info:


    Heute sagte man mir auf dem Straßenverkehrsamt
    das selbst wenn ein Fahrzeugbrief vorgelegt wird,
    das ein Eigentumsnachweis erbracht werden muss!


    Alleine den Brief zu besitzen reicht nicht aus.
    Ein Eigentumsnachweis MUSS vom LETZTEN
    Fahrzeugbesitzer der im Brief steht, erbracht werden.


    Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug das 10 mal weiter gereicht wurde,
    müssen 10 Kaufverträge vorhanden sein.
    (Blödsinn aber so hat die mir das Erklärt)


    Den Espace den ich hier habe ohne Brief werde ich
    also nicht so über den TÜV bekommen.
    Ich kann wohl anhand der Fin den letzten Halter ermitteln.
    Sollte dieser aber verstorben sein: PECH und ab auf den Schrottplatz.


    VG
    Alex

  • Alleine den Brief zu besitzen reicht nicht aus.


    Das steht auf dem Brief/der ZB auch ganz groß drauf, daß es kein Eigentumsnachweis ist!

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Die gibt es doch bei mobile.de zum selber ausdrucken, oder? Muss man nur noch wissen, wie der letzte Eigentümer Heist und gewohnt hat...
    Wie man das ganze jetzt löst, das man die unterschrift auf den Kaufvertrag bekommt, muss jeder selber wissen...
    schwerer wird es wenn kein Brief vorhanden ist...


    Aber sollte die aussage des Stva ernst gemeint sein, so hätte ich mal nachgefragt, ob es denn ohne Kaufvertrag geht, wenn ich den Wagen vorher auf mich zulasse, und wieder abmelde... Denn dafür benötige ich keinerlei eigentumsnachweiß, außer dem Brief...

  • Alleine den Brief zu besitzen reicht nicht aus.
    Ein Eigentumsnachweis MUSS vom LETZTEN
    Fahrzeugbesitzer der im Brief steht, erbracht werden.


    Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug das 10 mal weiter gereicht wurde,
    müssen 10 Kaufverträge vorhanden sein.
    (Blödsinn aber so hat die mir das Erklärt)


    Das letzte habe ich noch nie gehört und steht auch im Widerspruch zur ersten Aussage.
    Was denn nun? Nachweis des Übergangs des Eigentums vom letzten auf den jetzigen Besitzer (auf dich), oder doch die gesamte Historie des Fahrzeugs? Wenn ich genau hinsehe ist die zweite Aussage wohl eher so gemeint, dass "weiter gereicht" ein mehrfacher Weiterverkauf ohne zwischenzeitliche Anmeldung ist...


    Dass Zulassungsstellen einen Kaufnachweis wollen ist aber gerade bei verlorenen Papieren nicht ungewöhnlich und macht auch Sinn.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hi


    das mit dem Anmelden wird aber schwer wenn
    kein TÜV vorliegt weil ein Unfallwagen ist.


    Klar reicht der letzte Eingetragene,
    ABER wenn dieser nun sagt:
    "Den habe ich aber an wem anders Verkauft!"
    Wenn das ganze dann 10 mal passiert,
    hast du 10 Kaufverträge.
    Klar ist auch das man das anders lösen kann,
    aber ich werde den Teufel tun und hier was schreiben
    was nicht Rechtens ist ;)


    Ich wollte nur hier Mitteilen was man mir heute gesagt hat.


    VG
    Alex

  • Aber ich nehme mal an, dass die aussage deines Ansprechpartners nicht die gängige ist, und in meinen Augen auch nicht korrekt...


    Denn was zum Teufel hat der eingetragene Halter mit dem Eigentum zu tun? Millionen von Menschen sind im Brief als Halter eingetragen, aber das Fahrzeug ist nicht ihr Eigentum... Bestes Beispiel sind Finanzierungen... Oder aber das man einen Wagen auf einen Familienangehörigen zulässt.


    Da es keine Zentrale Datenbank gibt, welche den Eigentümer eines Fahrzeuges ausweist, ist die Einzige Möglichkeit das Eigentum nachzuweisen, die Vorlage des Fahrzeugbriefes. Das reicht bei jeder stinknormalen Zulassung, und bei jeder Veräußerung aus. Ich kenne keinen Sinnvollen Grund, das ein Kaufvertrag nötig sein sollte.

  • Hallo Fido


    so kenne ich das auch,
    aber wie Uwe schon geschrieben hat:


    Das steht auf dem Brief/der ZB auch ganz groß drauf, daß es kein Eigentumsnachweis ist!


    VG
    Alex

  • Das gibt es normalerweise nur bei fehlenden Papieren, hab ich noch nie gehört, die Auskunft würde ich mir schriftlich geben lassen.


    Oder selbst ein entsprechendes Schriftstück aufsetzen und vom Sachbearbeiter diese Auskunft abzeichnen lassen.


    Was steht denn auf der Webseite deiner Zulassungsstelle bzgl. erforderlicher Unterlagen bei einer Gebrauchtfahrzeug-Umschreibung?

  • Hallo zusammen


    bitte bedenkt, das wenn man ein
    Auto zu einem Anhänger umbaut,
    es sich danach um ein Neufahrzeug handelt.


    Hat nichts mit Ummeldung zu tun.


    Eine Umschreibung benötigt ebenfalls einen
    Eigentumsnachweis.


    Nachdem ich nun mit dem Kaufvertrag beim
    Amt war, sagte mir die Chefin ich benötige
    noch eine Kopie des Personalausweis von der
    Vorbesitzerin damit die die Unterschrift abgleichen können.


    Soviel zu dem was man machen könnte.


    Da ich diese Kopie nicht hatte,
    sagte die Chefin zu der Sachbearbeiterin:
    "Gucken sie mal im PC nach ob sie eine
    Unterschrift finden, der PKW war ja hier
    zuletzt angemeldet!"


    Ich habe dann das Schreiben für den TÜV bekommen.


    VG
    Alex

  • Vielleicht können sich ja noch andere dazu melden, wie es deren straßenverkehrsamt macht. Denn das wäre ja völliger blödsinn. Mann darf also nur Autos mit brief und tüv "klauen" um diese dann auf sich anzumelden, aber autos ohne Tüv nicht...

  • Alex, wo steht das?


    Zitat

    Eine Umschreibung benötigt ebenfalls einen
    Eigentumsnachweis.




    aus der HP Deiner Zulassungsstelle


    Zitat
    • Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
    • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
    • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
    • bisherige Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug zugelassen ist
    • Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
    • ggf. Vollmacht
    • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten


    da steht NICHTS von Kaufvertrag oder ähnlichem


    Gruß Mani

  • Als ich im Januar meinen Mercedes zulassen wollte (abgemeldet), mußte ich den Kaufvertrag vorlegen.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Die Zulassungsstellen handhaben manche Dinge unterschiedlich, bei den mir bekannten braucht man das zum Glück (noch) nicht.


    Ausnahme: Neufahrzeug ohne Brief, nur mit CoC: dann verlangen sie auch hier eine Rechnung oder eine Händlerbestätigung, dass noch keine Zul.bescheinigung ausgestellt wurde.

  • Hallo zusammen


    ich verstehe das auch nicht, werde aber
    bei nächster Gelegenheit (Anmelden des Twingo Anhänger)
    mal genau diese Frage stellen, meine das mit dem geklaut usw.


    Ich weiß nur das die das haben wollten
    weil ja ein "Auftrag für den TÜV" ausgestellt wurde.
    Das ist das Teil wo der Name der Hersteller,
    in dem Fall ich, die neue FIN usw. vom TÜV eingetragen werden muss,
    weil ja ganz neue Papiere, sprich Brief usw, aus gestellt werden.


    VG
    Alex

  • Ich musste bisher auch bei jedem Neufahrzeug die Rechnung vorlegen. Sie wurde auch abgestempelt. Egal ob Anhänger, Quad oder PKW.


    Gruß Günter

  • Ich mußte noch nie einen Kaufvertrag vorlegen, weder bei Neu- noch bei Gebrauchtfahrzeugen, weder bei Pkw noch bei Anhänger. Es werden immer die geforderten Unterlagen angesehen, nicht mehr und nicht weniger.


    Scheinbar ist meine Zulassungsstelle sehr kundenfreundlich. Als der Steuermalus für Fahrzeuge ohne Rußpartikelfilter eingeführt wurde, reichte eine von mir gefaxte Herstellerbescheinigung, daß mein (damaliges) Auto einen hat, da es zugelassen wurde, bevor dies von den Zulassungsstellen erfaßt wurde. Nach dem Telefonat mit den Leiter meiner zuständigen Zulassungsstelle hat dieser von sich aus sich die Unterlagen der betroffenen Fahrzeuge selbst rausgesucht und die Daten für die Fahrzeuge erfaßt.


    Perfekter Kundenservice:goodjob:!!!


    Wenn doch die Kollegen beim FA im gleichen Kreis auch nur ansatzweise so kunden-bzw. bürgerfreundlich wären :mad::evil:.