Hallo
also was gibts neues? vom TÜV nix, mein TÜVtler hat die Woche noch Urlaub
dann schauen wir nochmal was es sonst in der ECE R13 gibt
so wie ich das lese, sind auflaufgebremste Drehschemel weiterhin erlaubt
auch wenn da dieser eindeutige Satz vorkommt
man muß aber auch schauen um was es in dem gesamten Kapitel 5 geht
da gehts um ABV und alles was damit zusammen hängt
Druckuft bzw elektrische Verbindungen der Bremse
und ne mechanische Auflaufbremse mit elektrischem ABS gibts halt ned
Technikus zitiert 5.2.2.2 dort steht das
Zitat
Auflaufbremsanlagen sind nur für Zentralachsanhänger zulässig.
er sagt aber nicht das da noch dabei steht, das elektrische Bremssysteme zulässig sind
(also so wie es die Amis schon lang haben) würde mir auch gefallen
und um die geht es hier in Kapitel 5
aber sonst steht in Kapitel 1 - 12 sonst nichts was dagegen spricht
in der Einleitung oben stehen
Punkt 1 - 12 und dann kommen die Anhänge
und da gibt es Anhang 12
Zitat
Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremssystemen
Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremsanlagen
hier wirds interessant
als erstes steht in Anhang 4 unter Punkt 3
Zitat
3. WIRKSAMKEIT DER BREMSSYSTEME VON FAHRZEUGEN DER KLASSE O
3.1.1. Prüfvorschrift für Fahrzeuge der Klasse O1
Ist ein Betriebsbremssystem vorgeschrieben, so muss dessen Bremswirkung die Vorschriften für die Fahrzeugklassen O2 und O3 erfüllen
da steht erst was von Druckluft usw dann kommt
Zitat
3.1.2.3 Handelt es sich bei dem Bremssystem um eine Auflaufbremse, so muss diese die Vorschriften des Anhangs 12 dieser Regelung erfüllen
dann gehts weiter zu Anhang 12 dort steht nun folgendes
Zitat
Prüfbedingungen für Fahrzeuge mit Auflaufbremssystemen
da wirds bei Punkt 5.5 interessant
Zitat
Bei einem Auflaufbremssystem für mehrachsige Anhänger mit drehbarer Deichsel ist der Verlustweg so nach
Absatz 9.4.1 dieses Anhangs zu messen
weiter gehts mit 9.2.
Zitat
Allgemeine Prüfungen für alle Bauarten von Auflaufbremsen
und dort dann bei 9.2.3.2.
Zitat
Die größte Druckkraft D1 darf nicht größer sein als 0,100 g · GA bei Anhängern mit starrer Deichsel und nicht größer als 0,067 g · GA bei mehrachsigen Anhängern mit drehbarer Deichsel.
weiter gehts in 9.4.1.
Zitat
Bei Auflaufeinrichtungen für mehrachsige Anhänger mit drehbarer Deichsel, bei denen das Bremsgestänge durch die Lage der Zugeinrichtung beeinflusst wird,
auch im auszufüllenden Prüfprotokoll nach Anhang 2 heißt es unter Punkt 4.3
Zitat
Anhänger mit starrer Deichsel/mehrachsige Anhänger mit drehbarer Deichsel (1)
(1) Nichtzutreffendes streichen
also alle Punkte sprechen FÜR auflaufgebremste Drehschemel
es bleibt spannend
Gruß Mani