Beiträge von Der Glonntaler

    Also hier die ganze Geschichte von letztens


    mein Auto kam ja eine Woche zu spät, es hätte so schön gepasst bevor der Messe Stress wieder los geht alles ein zu bauen, leider kam es aber anders, so blieben mir nur 2 Tage, die reichten zwar um als erstes die Standheizung einzubauen, aber dann kam noch was anders dazwischen und damit war der zweite Tag auch schon halb vorbei


    als dann der erste Messeaufbau vorbei war hab ich mir gedacht, ok jetzt noch schnell die Winterreifen drauf und dann zum TÜV, Reifen eintragen lassen und auf BE umschreiben, damit er nur 172€ Steuer kostet


    also morgens zum TÜV mit dem ich das vorher schon abgeklärt hatte damit das auch klappt und anschließend wollte ich zur Zulassung, leider hatte der TÜV an dem Tag vollen Terminkalender und meinte erst, das schaffen wir heute nicht, ich sagte ihm ich muß das Auto heute zulassen, sonst bleibt er die nächsten 6 Wochen stehen, er meinte dann bis Mittag kanns vielleicht klappen, hat es dann auch


    also nachm Mittag die Gutachten abgeholt und zur Zulassung,


    das Mädel tippt dort bisschen rum und auf einmal meint sie, das geht nicht, die Nr da ist zu lang die passt garnicht in mein Feld, vermutlich ist der Anfang doppelt, weil da zweimal AAG steht und außerdem steht hier in dem Gutachten das es keine Vorgutachten gibt die zu beachten sind, ( es gab nämlich noch ein TÜV bericht der mir zugeschickt wurde wegen der Anhängelast und Zuggewichtserhöhung) und da der Bericht drei tage älter war, hätte der dort erwähnt werden müssen, also das dritte Mal zum TÜV und den Vorbericht mit eintragen lassen


    das mit der langen Nr hatte sie mittlerweile verstanden das die richtig ist, schließlich steht sie ja im COC auch so drin


    nachm dritten TÜV Besuch also zum zweiten Mal zur Zulassung, nun sollte es ja klappen


    es klappte auch, ich bekam die Karte zum bezahlen (56,10€) durfte mir meine Kennzeichen holen (17€) und war mir sicher nun wird alles gut, mit den ganzen Papieren den neuen Kennzeichen das Amt verlassen, im Auto dann nochmal den Schein angeschaut, und der nächste Schreck, WO STEHEN DIE REIFEN?


    also wieder rein, und gefragt warum se die nicht eingetragen hat, das war dann der dritte Besuch


    und normal heißt es ja alle guten Dinge sind drei, bei mir wurden es jetzt genau genommen sogar vier


    Am Sonntag viel mir auf das ich ja gar keine grüne Plakette bekommen habe, also gestern dort nochmal angerufen, die Dame vom Schalter 8 verlangt und sie gefragt ob se sich an Donnerstag Nachmittag erinnern kann


    das war dann schnell geklärt und jemand anderes hat mir dann die Plakette mitgebracht, sogar ganz ohne Vollmacht oder sonst irgendwas, is einfach hin und hat gesagt sie soll die Plakette für mich holen


    wurde dann Problemlos ausgehändigt

    Hallo Nico


    du bringst da bisschen was durcheinander denke ich


    er hat gefragt

    gibt es vorher Papiere mit denen ich in Deutschland zulassen kann?

    darauf hast du geantwortet

    Das darfst du nicht offiziell. Das ist eine unzulässige Fernzulassung

    darauf habe ich erklärt das es keine Fernzulassung gibt und wie das normal abläuft

    Eine unzulässige Fernzulassung hätte ich bereits zweimal durchführen können.

    nein hast du nicht

    Der Hersteller hatte noch keinen Brief ausgestellt, nur eine Bestätigung, dass eben dieser noch nicht existiert.

    das ist richtig so, weils ein Neufahrzeug ist, das du von einem deutschen Händler gekauft hast, es ist kein Importfahrzeug im rechtlichen Sinn, der Händler hat vermutlich den kompletten Import bereits abgewickelt


    genauso wie wenn du nen Peugeot oder Renault bei nem deutschen Autohaus kaufst


    wenn er den aber selbst in Polen kauft, dann gilt die oben genannte Abwicklung wie ichs erklärt hab, hab das mit den letzten drei Autos von mir schon dreimal so durchgemacht, und dann muß das Fahrzeug bei der Zulassung vorgeführt werden, auch bei Dir, ok auf die Vorstellung des Fahrzeugs verzichten die bei Euch anscheinend, aber der Rest ist genauso, Steuererklärung usw


    und dein zweites Beispiel war ein Gebrauchtwagen, der hatte ja schon Papiere



    und das was du da mit Fernzulassung meinst ist ganz was anderes,


    Zitat


    Eine Fernzulassung - durch Verwendung ausländischer Kurzzeit- oder Händlerkennzeichen und der dazu korrespondierenden ausländischen Dokumente – stellt einen Hoheitsakt eines ausländischen Staates auf deutschem Territorium dar, zu dem der ausländische Staat nicht befugt ist.

    sowas geht natürlich nicht

    das Problem liegt oft daran das die Leute den Anhänger am Griff der Kupplung nehmen und dann drauf legen, und wenn die Kupplung dann noch schlecht oder garnicht geschmiert ist, dann kommt es scchonmal vor das die nicht einrastet, oder man legt sie zu weit vorne auf, dann drückts es den verschluß unten zu, der Griff geht runter, aber die Kupplung liegt nur oben drauf


    des wegen maul ich jeden an der so ankuppelt, FINGER WEG VOM GRIFF, das Ding muß lose und frei einrasten können

    wenn Du ein Fahrzeug im Ausland kaufst, brauchst du außer den üblichen Papieren noch eine Steuererklärung dazu, und das wichtigste, das Fahrzeug selbst muß hier in D sein, weil du es bei der Zulassung dabei haben mußt, damit die die FIN kontrollieren können, oder du hast es beim deutschen TÜV vorgefahren und die haben die FIN kontrolliert und dir ne Bestätigung geschrieben


    ne unzulässige Fernzulassung gibts ned, weils keine Zulassung gibt ohne Fahrzeug

    mach nur, ist im Prinzip so einfach wie du sagst


    wichtig ist halt, Schrauben mit selbst sichernden Muttern, Schraubenlänge lang genug, sollten mindestens noch 3 Gewindegänge rausschauen, und dann Bremse neu einstellen

    dieses Thema gabs im Offroad Forum auch schon mal, da hatte auch einer nen Hersteller gepostet der solche Anhänger anbietet, mit 3850kg zgg


    ich hab damals viel mit meim TÜVtler darüber gesprochen und der hat ganz klar NEIN gesagt


    das mit der Stützlast ist schon richtig, bei nem 1000 oder 2000 kg Anhänger kann man so rechnen


    Achslast plus Stützlast ist zgg und wenn das Auto zu schwach ist, rechnet man die Stützlast dem Auto zu


    aber diese Rechnung funktioniert nur bis 3500 kg, dann ist Schluß


    den Anhängern damals wurde die Zulassung wieder entzogen

    ist somit Klasse O3 und somit nur noch Druckluftbremse oder Elektrische Bremse gestattet.

    das hat bei Sattel nichts mit O3 zu tun, selbst bei 1000 kg ist bei Sattelkraftfahrzeugen IMMER eine durchgehende Bremse Pflicht