Moin,
ich habe bei der Zulassung besonders danach gefragt, ob ich auch ein angemeldetes Motorrad transpotieren darf und dieses wurde nicht verneint!
Wie willst Du im Zweifelsfall eine behördliche Falschinformation nachweisen?
Soviel ich weiß, darf die Zulassungstelle doch nur auf grün anmelden, wenn keine Bedenken bestehen und die Bedenken hatten sie nicht, weil zu der Eintrag lautete "Anhänger zum Transport von Sportgeräten und Kradtransport". Und das es sich um einen Kradtransport handelt, kann man ja schlecht leugnen. Ok, ich muß zugeben, dass ich den Eintrag so auch noch nicht gesehen hatte.
Ich weiß auch nicht, ob ich es als Nutzer mit dem Schein wissen muß und mir im schlimmsten Fall eine Steuerhinterziehung angedichtet werden kann.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ein wenig Vertrauen darf/sollte man doch in die Behörden haben dürfen
zumal man im Gesetzestext keine Stelle findet, wo steht, dass es nur für Kradtransporte von unangemeldeten Motorrädern gilt (zumindest habe ich diese Stelle noch nicht gefunden).
svengausch hat am 14.02 aus der FZV zitiert: "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden". Das wurde bisher immer so ausgelegt, dass sich Sportzwecke und Zulassung für den Verkehr ausschließen.
Was ist eigentlich mit den vielen reinen Motorradanhänger, die mit schwarzer Nummer rumfahren. Warum sollte man das tun, wenn es auch ohne Steuer und Versicherung geht?
Gruss georg123
PS: Wahrscheinlich kannst Du Jahrzehnte so rumfahren, ohne dass Du einmal kontrolliert wirst. Selbst wenn Du kontrolliert wirst, kann es passieren dass die Rennleitung nur nach Deinem kaputtem Blinkerglas guckt oder das schicke Motorrad oder den tollen Anhänger bewundert.
Aber wenn Du an einen genauen Gesetzeshüter gerätst, wird es aber unangenehm für Dich.