nicht vergessen: prägen und siegeln des schwarzen (!) Kennzeichens für einen Tag und dann wieder siegeln hinterher des grünen ...
Nö, weshalb?
Als wir damals den Traktor angemeldet haben hat das Finanzamt die Steuerbefreiung nicht anerkannt, da wir keinen Gewinn mit der Landwirtschaft erzielen. Der Traktor musste ganz normal als Zugmaschine versteuert werden. Trotz grünem Schild und Bescheinigung vom Ortsbauern, dass wir soundsoviel Land bewirtschaften.
Erst als es zwei Jahre später EG Flächenprämien gab (ähnliche Größenordnung wie der Traktor an Steuer kostete) und wir "Geld" mit der Landwirtschaft verdienten, hat uns das Finanzamt auf Antrag den Traktor steuerfrei gemacht. Irrsinnig, war aber so.
Für den ganzen Spuk war weder die Zulassungsstelle, noch irgendeine Änderung in den Papieren oder am Nummernschild notwendig. Das konnte der Finanzbeamte ganz alleine mit einem Federstrich bewirken.
Zum Bootsanhänger zurück: Moritz braucht einen Steuerbescheid des Finanzamtes, welcher besagt, dass der Bootsanhänger für einen bestimmten Zeitraum als normaler Lastenanhänger versteuert wird. Hat er den im Handschuhfach, kann ihm keiner wegen leiterfahrender Steuerhinterziehung an den Bootsanhänger fahren.
Ob das Finanzamt einfach mal so einen Steuerbescheid über die Zeit der Kirschenernte raushaut, weiss ich nicht. Je länger ich darüber nachdenke, desto wahrscheinlicher finde ich es. Ob es wirklich so ist muss Moritz aber bei seinem Finanzamt erfragen. Kostet ihn ein Telefonat und dann weiss er mehr.
Gruss georg123