Beiträge von Halbaffe24

    @Halbaffe: Deine Idee mag innovativ sein... jedoch (IMHO!!!!) sind bereits kleine Drehschemel irre schwer... mit Deinem zusätzlichen Wunsch wird er nochmal eben ne tonne oder so zulegen...
    das schafft mein Cabrio nicht mehr :rolleyes:


    Asche auf mein Haupt, wie bereits erwähnt, war es gar nicht so sehr als Tip für dich gedacht, aber das Thema hat gerade so schön zu meiner Idee gepasst.;)


    Ich mach mal nen eigenen Thread auf.:)




    Gruß
    Daniel

    Das mit dem Drehschemel wäre sogar deutlich einfacher machbar als von dir beschrieben. Normalerweise hat man beim 3achser drehschemel ganz vorne 1 Achse, und hinten deutlich nach vorn versetzt die tandemachse. Bei deiner Variante macht man die hintere TandemAchse einfach ganz am Heck, also ohne überhang. Leer gibt es keine Probleme, und beladen, trägt die Tandemachse dann die Moppeds. Das ausziehen sollte problemlos möglich sein. Alles halt eine frage der Materialstärke...


    Meinst Du dann nur die Ladefläche ausziehen und die Achse bleibt an Ort und Stelle?


    Stelle ich mir aber nicht so prickelnd vor, mit ca. 500-600 kg auf zwei Meter verteilt, die komplett HINTER der Hinterachse liegen.


    Gruß
    Daniel

    Hallo,


    ich häng mich einfach mal hier dran (is ja schließlich ein Anhängerforum hier :biggrins:;) ), da ich gerade eine ähnliche Idee bzgl. Machbarkeit posten wollte. Allerdings ist sie eher theoretischer Natur und wohl auch nicht für den TE (und momentan auch nicht für mich;)) geeignet, da es doch sehr aufwendig und kostspielig würde und wohl auch ein potentes Zugfahrzeug erfordern würde.


    Wie gesagt, hauptsächlich geht es mir darum, ob so etwas überhaupt machbar und vor allem zulassungsähig wäre.



    So genug drumherum gelabert, hier meine Idee:


    Man stelle sich einen Drehschemelanhänger (3- oder gar 4-Achser) von, sagen wir mal, irgendwas zwischen 5-7 m Aufbaulänge und entsprechender Wohnkabine vor.


    Jetzt kommt der Clou, ich will nämlich auch noch zwei Motorräder mitnehmen und natürlich nicht in der Wohnkabine.


    Also löse ich jetzt ein paar Verriegelungen, drücke auf einen Knopf oder drehe wahlweise an einer Kurbel und schon fährt der hintere Teil des Rahmens zusammen mit der hinteren Doppelachse 2 Meter nach hinten aus und unter der Kabine kommt eine Lädefläche zum Vorschein.


    Dann wieder alles verriegeln, Motorräder aufladen, festzurren, losfahren.


    Also, totale Spinnerei oder zumindestens machbar?


    Gruß
    Daniel

    @Gerhard:


    Ja, hab mir den entsprechenden Beitrag ja noch mal rausgesucht, u.A. weil ich wissen wollte, wieviel Überlänge es nun genau waren, aber bei 4 Metern wäre es ja nicht mal mit einem kurzen Zugfahrzeug à la Defender 90 legal machbar gewesen.:biggrins:


    Jay:


    Dein Zugfahrzeug ist mir auch direkt eingefallen und auch wenn manche sowas als Vergewaltigung ansehen, wenn ich irgendwann mal in die Verlegenheit kommen sollte, ein eher unpraktisches Auto mein Eigen zu nennen, wäre AHK trotzdem oder gerade deswegen Pflicht.

    ...



    mein 31 Jahre alter Golf Cabrio (70 PS) darf 1200 kg gebremst und 500 kg ungebremst ziehen.


    Ist das mehr als ein normaler Golf?


    Ich hab nämlich schon von einigen Cabrios gehört, die erstaunlich viel ziehen dürfen, wurde dann mit der zusätzlich versteiften Karosse (zum Ausgleich des fehlenden Daches) und der dadurch erhöhten Eigenmasse erklärt.


    Ich bin ja einigermaßen vertraut mit den Kriterien, die die zulässige Anhängelast bedingen und das Leistung nicht alles ist, dennoch bin ich immer wieder erstaunt, welche Kisten alles mehr ziehen dürfen als der Combo.


    Selbst der 20 jahre alte Nissan Micra meiner Frau (54 PS, ca. 700 kg leer) darf, glaub ich, ne ganze Tonne.:shocked:

    Gude,



    eins vorweg, ich hab keine Ahnung ob der Thread jetzt besser hier oder in der Fotosammlung aufgehoben ist, bei Gelegenheit vielleicht verschieben.;)


    Ungewöhnliche Anhänger gibt´s hier ja zuhauf zu bewundern, mich interessieren hier aber eher ungewöhnliche Gespanne.=)


    Ich fang einfach mal an.:)

    Trike mit Wohnwagen
    sieht man ja öfter, was ich auch immer lustig finde, riesige Autos, SUV´s oder gar Sprinter mit winzigen "Fahrradkörben hintendran.

    Auch einmal gesehen, einen Combo C mit einem großen Planenanhänger, in den der Combo mindestens 1,5 mal reingepasst hätte.

    Hin und wieder begegnen mir auch solche Dinger, würde ich nur bei absoluter Windstille fahren wollen.

    Selbst habe ich schon einen (natürlich leeren) Autotrailer an meinem Combo B drangehabt, hat bestimmt auch ulkig ausgesehen.:biggrins:

    Aber den Vogel abgeschossen hat der Renault Rapid, der mir mal auf der AB-Gegenspur entgegenkam. Am Haken hatte der nen Autotrailer, beladen mit einem T3 DoKa.:shocked:

    Okay , so ne DoKa ist jetzt auch nicht schwerer als ein halbwegs aktueller Mitteklassewagen, aber mal von der Anhängelast vom Combo ausgegangen, wahrscheinlich eher weniger, dürfter der das Doppelte von dem angehangen haben, was er gedurft hätte.:confused:

    Also, was für ungewöhnliche oder offensichtlich unpassende Fahrzeug-Anhängerkombinationen sind euch schon begegnet, was habt ihr vielleicht selbst schon mit gewöhnlichen und außergewöhnlichen Anhängern erlebt?

    Gerne, wenn möglich, auch mit Bild.;)


    Gruß
    Daniel

    Opelfreak:


    Also ich bin mit der Anhängelast/Zugleistung weitgehend zufrieden, dass ich mein Mopped in schöne Kurvengegenden zerre, passiert höchstens 2-3 mal im Jahr und das Maximum musste ich auch noch nicht ausnutzen, kann aber sein, dass ich bei dem einen Umzug auch mal drüber war, da gings aber auch nur durch die Stadt.


    Wenn tatsächlich mal eine längere Strecke mit mehr als 500-600 kg am Haken anstehen sollte, denke ich über ein anderes Zugfahrzeug (leihweise) nach, ansonsten genügt mir der Combo voll und ganz, die Frage war wirklich eher theoretischer natur.


    Kann das eigentlich sein, dass die älteren Opels alle etwas unterdimensioniert waren bezüglich Anhängelast im Vergleich zu anderen Herstellern?


    Wenn ich mich mal auf die klassischen PKW´s beschränke, fallen mir als höchstes der Gefühle 1900 kg ein, die der Omega A als Sondereintragung ziehen durfte.


    Kann mich auch täuschen, aber ich meine, dass das bei vergleichbaren Benzen und BMW´s doch noch etwas mehr war.


    Gut, bei den älteren Opelsemestern hab ich subjektiv aber auch immer das Gefühl, dass die Kühlung schon bei Solobetrieb nur wenig mehr als ausreichend dimensioniert ist, beim Combo dümpelt die Temp.-Anzeige im Sommer nicht nur im Stadtverkehr im "Lüfteranspringbereich" herum, zügig gefahrene, moderate Autobahnsteigungen führen zum gleichen Anzeigeverhalten.


    Zm ursprünglichen Thema, war es eigentlich schon geklärt, ob mit der Eintragung im Schein nur Steigungen gemeint sind, oder auch entsprechende Gefälle? Wenn´s einer belegen könnte, wär nicht schlecht.;)


    Mir ist übrigens letztens aufgefallen, das die 11%-Steigung in meiner Nähe nur in Gefällerichtung ausgeschildert ist, also auch so ein Fall, wo ich mit entsprechender Anhängelast als Ortsunkundiger illegalerweise langfahren würde, ohne es überhaupt zu wissen.:mad:


    Gruß
    Daniel


    PS: TransalpTom: Isch ´abe gar keine eigene An´ängerr.:biggrins::biggrins:


    Aber da ich zwar selten, aber inzwischen regelmäßig und gerne Anhänger fahre, beschäftige ich mich gerne und gründlich mit dem Thema, anders als die gefühlt anderen
    90 % Gelegenheitsanhängerfahrer, wo man manchmal glauben könnte, dass die denken: "Solange der Anhänger auf die Kupplung passt, passt auch der Rest...":rolleyes:

    Ich überlege gerade was das für ein Auto ist, und dann darfst aber 900 ziehen? das passt irgendwie nicht zusammen


    380 kg merke ich garnicht,


    klär uns mal auf


    Um dieses Gespann gehts: [http://data.motor-talk.de/data…1-5069600429750563147.jpg]


    Zugfahrzeug ist ein Opel Combo B, EZ 2000, 60 PS aus 1,4 l Hubraum, Benziner.


    In dieser Gewichtsklasse lässt es sich eigentlich ganz gut fahren, klar muss auch mal der 4. statt dem 5. rein um die 100 zu halten, das mit den 80 im 3. waren schon eher extreme Steigungen für Autobahnverhältnisse, das war glaub ich irgendwo im Nordosten Bayerns, genau weiß ichs nicht mehr.


    Den berüchtigten Irschenberg (A8 Richtung Salzburg) hab ich dagegen nicht so beschwerlich in Erinnerung.


    Das schwerste, was ich mal bewusst am Haken hatte, war ein leerer PKW-Transporter, 680 kg, mit dem gings auch einigermassen, da war aber an Steigungen nix nennenswertes auf dem Weg.


    Gruß
    Daniel

    Naja, wenn ich jemals die vollen 950 kg nutze, werde ich schon aus purer Selbsterhaltung die Strecke sorgfältig auswählen, bei meinem Zugfahrzeug muss man Drehmoment buchstäblich suchen.;)


    Selbst mit nur 380 kg am Haken musste ich an Autobahnsteigungen schon mal in den 3. zurück um die 80 zu halten.

    Im übrigen gibt es keine Vorschrift welche besagt, das ab xx% ein Schild stehen muss, dies sollte nur dann der Fall sein, wenn die stärke der Steigung nicht auf anhieb zu erkennen ist. So können auch strecken mit über 15% ohne beschilderung möglich sein.


    :shocked: Also wenn man bedenkt, dass das theoretisch sehr teuer werden kann, "nur" weil Zahlenwerte nicht stimmen, die man nicht kennt und auf die man (zumindest im Falle der Steigung) keinen Einfluss hat, find ich das schon heftig.


    Da es aber diesbezüglich in dem uns beiden bekannten Verkehrsforum (MT) noch keinen Jammerthread gab;) ist diese Einnahmequelle Vater Staat wohl bis jetzt entgangen.:biggrins:


    Zumal ja viele ohne Probleme alle möglichen Gewichte überschreiten können, ohne dass sie dafür irgendwelche Steigungen bräuchten, das reicht dann für die Staatskasse.:duck+renn:


    Gruß
    Daniel

    Ein Durchfahrtsverboten zeichen ist doch aber rund, nicht dreieckig....
    In dem Fall hättest du aber nur die Anhängelast überschritten, nicht aber die "durchfahrt verboten" gebrochen...
    Weil du schreibst "Mit einem 950 kg Anhänger hätte ich ansonsten die Anhängelast um 35% überschritten"


    Ist ja auch kein Durchfahrtsverbot an sich, ich darf da aber trotzdem nicht lang. Ein Durchfahrtsverbot zu ignorieren ist ja auch nicht ganz so teuer wie eine (hohe) Anhängelastüberschreitung.


    Sollte mit "wenn auch nur in eine Richtung." gemeint sein, das es sich nur um steigungen handelt, so sei gesagt, das die 10% steigungen und vor allem gefälle gemeint sind. Denn Bremsen stellt in der Regel eine höhere Gefahr dar.... und wenn deine bremsanlage hierfür nicht geeignet ist....


    Dann sollte im Schein IMHO aber auch Steigung und Gefälle stehen.


    Wie sich das verhält, wenn nicht davor "gewarnt" wird? Nun, ich denke mal, da es sich um eine recht kleine gruppe handelt die das Betrifft, wird sich diese Gruppe wohl oder übel VOR der fahrt informieren, ob sie bei ausnutzung der vollen anhängelast diese strecke fahren dürfen.... Entweder per Internet/ Karten, oder aber über ein Navi ??? welches diese verkehrszeichen kennt. Obs das gibt keine Ahnung.


    Auf´s "sich informieren müssen" wird´s wohl auch hinauslaufen, aber man kann sich ja auch mal verfahren.


    An entsprechenden Steigungen wird aber sicherlich nicht kontrolliert werden, zumal diese eher selten sind. Wenn kontrolliert wird, dann auf der Autobahn, und hier ist die sache mit dem anhalten und wenden etc. sowieso nicht möglich...


    Dann sollte mir aber erst recht die Möglichkeit gegeben werden, das zu erkennen, bevor ich nicht mehr zurück oder vorbei kann. Zumal ich bis jetzt nicht davon ausgegangen bin, das die maximal zulässige Steigung einer Autobahn mit anhängelasbegrenzenden Steigungen kollidieren kann, halte es aber für möglich.


    Auch wenn es nur wenige betrifft, hier hat der Gesetzgeber IMHO doch noch etwas nachzuholen.


    Gruß
    Daniel

    Hallo,


    so, nachdem ich mich vor über einem Jahr angemeldet habe (wahrscheinlich, weil mich ein Bild interessiert hat, und man Bilder ja als Gastleser nicht sehen kann) und die letzten Tage interessiert mitlese, mach ich dann auch mal ein Thema auf.=)


    Viele haben ja zweierlei gebremste Anhängelasten eingetragen, einmal "Standard" (bei mir 700 kg) und einmal bis zu einer gewissen Steigung (bei mir 950 kg bis 10%).


    Mich würde mal interessieren, ob so etwas kontrolliert und im Zweifelsfall geahndet wird (okay letzteres bestimmt), sprich, ob jemand schon mal erlebt hat, dass die Rennleitung an ner entsprechenden Steigung gestanden und Gespanne zum Wiegen rausgezogen hat.


    Ich komme deswegen darauf, weil Zeichen 110 mit entsprechendem Zahlenwert für entsprechende Gespanne ja eigentlich eine Streckensperrung darstellt, wenn auch nur in eine Richtung.


    Von Streckensperrungen bin ich es allerdings gewöhnt, dass sie erst ab dort gelten, wo man die Strecke noch verlassen kann bzw. bevor man auf diese einbiegt oder zumindest entsprechend vorher angekündigt werden, gerade, wenn diese nur bestimmte Fahrzeuge betreffen (ist das eigentlich vorgeschrieben oder nur "Kulanz" der aufstellenden Behörde?).


    Steigungszeichen dagegen stehen üblicherweise erst dort, wo die Steigung auch beginnt. Muss ich dann mit einem Anhänger über 700 kg vor einem 11% Schild wenden?


    Mit einem 950 kg Anhänger hätte ich ansonsten die Anhängelast um 35% überschritten, was 235 € kostet und 3 Punkte bringt, und zwar für Fahrer und Halter.


    Ich würde im Zweifelsfall umdrehen, das wäre mir sonst zu teuer, aber mitten auf der Strasse, also ohne Einfahrt, Parkplatz oder Ähnliches, kann das ja gerade mit einem Gespann nicht im Sinne der Verkehrssicherheit sein.:confused:


    Spinnen wir noch etwas weiter und nehmen an, dass sich auf der Strecke eine durchgezogene Linie befindet, ich also gar nicht wenden darf?


    Sorry für den Roman und die vielleicht reichlich theoretische Fragestellung, aber das fuchst mich jetzt.;)


    Gruß
    Daniel