Naja die Sache ist eigentlich ganz einfach:
Mit den Jahren wurde die Technik besser und die Vorschriften strenger. Neue Zulassungen mussten die neuen Vorschriften erfüllen, was mit der Technik auch ging.
Aber man kann dann natürlich nicht hingehen und zu Besitzern alter Fahrzeuge sagen: "Hey, du darfst ab jetzt nicht mehr, auch wenns vorher okay war". Das ist der Grund, warum es diesen Bestandschutz gibt.
Ob du eine Deichselverlängerung eingetragen bekommst, weiß ich nicht. Möglich wärs, weil die Verlängerungen ja zugelassen waren. Und es gilt noch immer: Wenn mal was zugelassen war, dann gehts auch weiterhin.
Dass man Deichseln nicht einfach so verlängern kann hat damit ja erstmal nichts zu tun. Ich denke es wäre kein Problem (außer ein finanzielles), wenn jemand eine Deichselverlängerung zum Anschrauben entwickeln würde, und damit durch die ganze Prozedur der Bauartprüfgenemigung gehen würde, dass man diese dann anschrauben darf.
Durchgehende Deichseln sind eben alle geprüft und daher darf man die anschrauben.
Worum es eher geht ist, dass der TÜV nicht einfach zulässt, dass jemand ein Rohr an seine Deichsel brät. Es ist ja nicht so, dass bei solchen Eigenkonstruktionen nicht schon was passiert wäre, weil falsch gearbeitet worden ist. Dumm für diejenigen, die wissen was sie da tun. Die dürfen sich bei denen bedanken, die in der Vergangenheit mit sowas Mist gebaut haben.