Und dann noch die Auslegung des Waffengesetzes.
Sagen wir mal, ich kaufte 1995 eine DekoUzi. Vollkommen legal.
Auch mit BKA oder BMI Stempel.
Was ist das heute? Man wird keine Auskunft bekommen. Weder von den Waffenbehörden (die in der Regel vollkommen unwissend sind) noch vom BKA (die sich als Unzuständig erklären) und auch das BMI wird nichts dazu sagen.
Jetzt bröseln wir mal auf:
DekoUzi waren frei zu kaufen, wenn sie nach dem damaligen Waffengesetz als Deko umgebaut wurden. Der BMI Stempel sollte dies bezeugen.
Wenn dann noch die damalige Rechnung dabei ist, ist man aus dem Gröbsten raus.
Aber jetzt kommt es:
Ist die DekoUzi demontierbar? Dann geht der Ärger los.
Demontierbar war 1995 Stand des Gesetzes.
Inzwischen wurde mehrere Male Laienhaft im WaffG (Waffengesetz) rumgepfuscht.
Und Voila: das Ei ist gelegt.
Ein Griffstück einer Uzi ist ein waffenrechtlich relevantes Teil und fällt unter das KwKG (Kriegswaffenkontrollgesetz). Ein Verstoß ist grundsätzlich mit einer Haftstrafe zu ahnden.
Jetzt sagt bitte keiner: dann bau die DekoUzi halt nicht auseinander.
Ein klares Jein
Was ist mit den Teilesätzen, die jahrelang legal verkauft wurden.
Ein Uzidekoteilesatz durfte nicht zusammengebaut werden. Und schon hat man die Arschkarte.
Demontiert heißt - Verstoß gegen KwKG.
Montiert heißt Verstoß gegen Waffengesetz.
Soll ich noch zwei Tage weiterschreiben?
Stefan