Beiträge von Target0815

    Kann ich nur vermuten ... Bei meinem Debon hatte ich den 3-Rad Roller bzw. die Wippe so positioniert, dass die Stützlast gut war. Nachdem dann Regale etc. vorn montiert wurden, musste ich mit der Wippe zurückgehen, sprich der SP des Rollers kam näher an die Achse bzw. liegt jetzt auf Achshöhe.


    Der hiesige Anhänger könnte bspw. 'ne Deichselbox haben, die Stützlastgewicht bringt. Nur ohne weitere Angaben nur mit dem einen Foto ist es eher nur raten. Das einzige was klar ist IMHO das der Rahmen nicht durchgängig ist.

    Anderseits ist es sehr verwunderlich das beide Seiten gleichzeitig so abbrechen können, aber wie man sieht, nichts ist unmöglich, ich vermute die Platten sind von schlechter Qualität oder sie werden falsch gebogen

    Ich denk mal die Situation mit dem einen Foto zu beurteilen ist schwierig ... Dazu müsste man noch das Gewicht des oder der Motorräder wissen und wie diese auf dem Anhänger stehen etc. Wenn die Mopeds bspw. vorne anstehen, könnte der Schwerpunkt der Mopeds noch vor der Anhänger-Achse liegen. Und dann könnte ich mir den Bruch bei der Konstruktion schon vorstellen.

    Die Leuchten haben keinen CanBus sondern sind CanBus tauglich ;)

    Über die Definition kann man diskutieren ...


    Ohne Verbindung der Leuchten zum CAN-Bus selbst sind die Leuchten weder tauglich noch untauglich. Je nach Alter des Zugfahrzeuges wird für einen Anhänger eine gewisse Stromlast erwartet. Ist die wesentlich geringer als programmiert, werden halt Fehler geworfen. In neueren Fahrzeugen wird auch immer mehr LED-Beleuchtung verwendet (mein Trafic hat bspw. LED-Scheinwerfer, aber Halogen-Rückleuchten ...).


    Um bei älteren Fahrzeugen die Steuerelektronik nicht zu verwirren, hat Fristom halt mit dem Schlagwort "CAN-Bus" die LEDs in den betreffenden Leuchten anders angesteuert. Von Aspöck gibt es dazu separate Module, die wohl ähnlich funktionieren.

    MiRa67 hat das schon richtig ausgedrückt, nur die Mods sind mal wieder nur auf den Anhänger fixiert ;). Der hat natürlich keinen CAN-Bus, aber das Zugfahrzeug. Und das Steuergerät im Zugfahrzeug erkennt halt den Stromverbrauch.


    Ob die "LED-Steuerung" in den Lampen nur aus Widerständen besteht, bezweifle ich. Was dort genau drin ist, wird hier niemand wissen, es sein denn, jemand schraubt mal so eine Lampe auf.


    Bei meinem Umbau hat es jedenfalls mit den Non-CANBus Leuchten problemlos funktioniert. Der Trafic ist zwar 'nen echter Transporter, aber wohl so jung, dass Halogen oder LED im Anhänger keine Rolle spielen.

    Von offenen Verteilern, welche ähnlich wie Kabeldiebe funktionieren oder schlichtweg einfach nicht isoliert und wasserdicht sind, halte ich auch nichts.

    Die Aspöck DC-Verbinder, also die Teile, die auf die 2-pol. Flachkabel verpresst werden, sind isoliert und wasserdicht wenn sie nach Aspöck-Vorgaben verarbeitet werden.


    Die sind eher nicht das Problem. Bedenkt bitte, dass hunderte oder gar tausende Anhänger so ausgestattet sind und keine Probleme machen.

    Zu Motorrad-Wippen: ich habe meine fest montiert, musste dieser aber schon zurücksetzen, nachdem vorn im Hänger Regale montiert und Spanngurte dort gelagert wurden. Da passte der Schwerpunkt dann nicht mehr so gut. Hier wäre also eine normale Wippe ohne Bodenbefestigung flexibler. Die könnte man noch auf Anti-Rutsch Pads stellen. Die Sicherung der Maschinen geht ja eh über die Spanngurte.


    Du willst 2 Maschinen transportieren, reicht denn da die Innenbreite von 145 cm zum einladen / verzurren?

    Nein, das ist falsch... Die bauliche Trennung ist zwingend Voraussetzung.


    https://www.gesetze-bayern.de/…S-B-2024-N-9713?all=False

    In Deinem Link steht aber auch ..


    Zitat

    Es ist – soweit ersichtlich – bislang obergerichtlich nicht geklärt, ob § 1 Satz 1 Nr. 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO für die dort bezeichneten Fahrzeuge auch dann gilt, wenn eine Kraftfahrstraße zwar durch Zeichen 331.1 der Anlage 3 zur StVO gekennzeichnet ist, aber über keine bauliche Trennung verfügt.

    ... also wieder mal keine endgültige Klärung, ala vor Gericht und auf hoher See ...


    Hier in der Gegend, B54 von Gronau nach Münster, ist die Kraftfahrtstraße teilweise mit baulicher Trennung, teilweise nur mit Doppelstreifen versehen. Das wechselt ständig. In der Theorie dürfte man dann mal nur 80 km/h, nach ein paar km wieder 100 km/h fahren. In der Praxis macht das jedenfalls auf dieser Strecke niemand. In der Praxis ist es aber auch so, dass die Geschwindigkeiten durch LKW-Verkehr hier eher geringer sind.

    Ich find das immer genial wenn das online geht.

    Ich hab das in letzter Zeit bei zwei Fahrzeugen versucht, beide Male fehlgeschlagen. Zuerst war es eine Peugeot Metropolis (3-Rad Roller), da waren die Daten scheinbar noch nicht beim KBA eingegangen.


    Dann beim Debon C300 ähnliches, wobei auf der Zulassungsstelle dann noch extra Gebühren anfielen, weil "Die Gebühren i.H.v. 15,30 € werden erhoben, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim KBA gar nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind (vgl. Ziffer 221 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt))." Ergo mussten die Daten abgetippt werden und dafür die Gebühren.


    Ich habe da zwar 'ne nette Kontaktperson, die auch schon mal extra nachforscht, finde es aber eher traurig das diese Online-Dinge immer noch nicht funktionieren.