Beiträge von Vash

    Wir haben hier einen 4x2m Plattformhänger den wir gelegentlich
    mit einem Fahrzeug beladen.
    Rampen drauf, auffahren, fertig.
    Nun mach ich mir etwas Gedanken über die Belastung für das Zugmaul (während des Aufladevorgangs).
    Meint ihr hält sich im Rahmen?
    Denn Heckstützen gibts da keine. Bisher gabs auch keine Auffälligkeiten.

    Dürfen PKW Reifen gleicher Größe verwendet werden (LI vorausgesetzt)?
    Mal angenommen im Anhängerschein steht 145 R13 als Größe, ohne C oder sonstiges.
    Und wie wäre es mit dem C im Schein?

    Ich muss auch eine neue Konsruktion für meinen alten Hänger bauen (lassen).
    Die bisherige ich normal eckig ohne Abschrägung.


    Jetzt erwäge ich eine Abschrägung um wenigstens etwas weniger Luftwiderstand
    zu haben. Naja, meine Theorie.
    Wie siehts denn da aus, bringt das wirklich was?

    Die meisten Eduards haben die versenkbare U-Schrauben als Verzurrpunkte.
    M10 er Größe.
    Wieviel das Ganze aushält bis sich die Schiene hochbiegt....k.A.
    Vier Tonnen aber sicherlich nicht.

    BE reicht aus, dafür ist er ja da, denn bei B hat man ja diese Grenze.


    Die ganzen jungen Reiterinnen machen doch nicht den BE Schein um dann mit ihrem Pajero doch keinen 2t-Pferde- Anhänger ziehen zu dürfen...

    Sorry, aber das ist nicht richtig, bei Klasse B oder BE ist bei zGG von 3,5 t Schluß. Hier wird über eine Kombi von zGG 4,9t diskutiert.

    Quelle BMVBS: http://www.bmvbs.de/Verkehr/St…/Fahrerlaubnisklassen.htm
    Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse
    Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) wurde von 7.500 kg auf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt.
    Wer Fahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg führen will, muss mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben.




    Hm, ich weiss nicht...


    Ich zitiere den kopletten BE Inhalt:





    Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.


    Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit


    - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,


    - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.


    Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.


    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")


    Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig




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    Wo dort kannst du die Begrenzung der zGG des Gesapnns auf 3,5t herauslesen?


    Diese Berenzung ist nur bei Führerschein Klasse B vorhanden,
    und bei BE enfällt diese.

    Löcher sind kaum welche vorhanden, eins schaut kurz hinterm Kotflügel raus (seitlich betrachtet). Evtl. kann man dort mittels Überbrückung eine Stütze befestigen. Trotzdem, nicht schön.