Sorry, aber das ist nicht richtig, bei Klasse B oder BE ist bei zGG von 3,5 t Schluß. Hier wird über eine Kombi von zGG 4,9t diskutiert.
Quelle BMVBS: http://www.bmvbs.de/Verkehr/St…/Fahrerlaubnisklassen.htm
Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse
Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) wurde von 7.500 kg auf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt.
Wer Fahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg führen will, muss mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben.
Hm, ich weiss nicht...
Ich zitiere den kopletten BE Inhalt:
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
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Wo dort kannst du die Begrenzung der zGG des Gesapnns auf 3,5t herauslesen?
Diese Berenzung ist nur bei Führerschein Klasse B vorhanden,
und bei BE enfällt diese.