Hallo zusammen,
das ist ja wohl ein klares Problem der Zuständigkeiten, denn die IHK ist nicht für das zuständig, was ein Privatmann macht (oder herstellt).
Erst, wenn das Finanzamt feststellt, daß Herr XY soundsoviele Anhänger im Jahr baut und dadurch eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt, kommen die wilden Paragraphenreiter des Ordnungsamtes, der Gewerbeaufsicht, der IHK und ggfs. der Berufsgenossenschaft aus allen Ecken gekrochen.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob Anhänger oder Meisenkästen gebaut werden - es geht lediglich um die gewerbliche Tätigkeit.
Es gibt beim Finanzamt ganz sicher irgendwelche Durchführungsverordnungen, die genau regeln, wieviel Gewinn erzielt werden darf, bevor es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ich würde also als erstes dort fragen (und danach eine kurze schriftliche Notiz mit dem groben Gesprächsinhalt, dem Datum und dem Mitarbeiternamen in meinen Unterlagen hinterlegen!)
Ganz sicher weiß ich von einem Freund, der beim Finanzamt ist, das in Zeiten von Ebay usw. Mitarbeiter dafür abgestellt werden, die das Internet nach solchen versteckten Selbstständigkeiten durchforsten....
Wenn jemand einen Anhänger selbst baut und dieser später von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet wird und letztlich den Fahrzeugbrief bekommt, hat der Sachverständige ja bereits bstätigt, daß der Anhänger zum Zeitpunkt der Begutachtung den geltenden Vorschriften der StVZO bzw. FZV entspricht - das sollte also kein Problem darstellen.
Problematisch wird es erst, wenn etwas passiert. Da wird man als Privatmann sicher Schwierigkeiten haben, die Haftung abzuwehren...
Gruß
Technikus