Beiträge von UweS

    Ich habe beim Q7 eine eingetragene Anhängelast von 3500kg und eine Stützlast von 140kg.
    Das kann ich auch nicht zusammenzählen ...

    Ich lege in meiner privaten Nutzung dieses AH bedeutend mehr wert auf die Sicherheit und die Ausstattung meines Trailers als jede Firma die diesen nutzt um Geld zu verdienen. Ich werde zukünftig Liebhaber - FZ darauf transportieren, die für mich sehr wertvoll und unwiederbringbar sind. Desshalb setze ich diese Maßstäbe, bestimmt nicht wegen dem TÜV oder so was. Mir geht es da um wirklich Wichtigeres. Diese Einstellung kann man sich nur genehmigen wenn man privat ist.


    Das solltest Du in meiner Gegenwart nicht wiederholen. Gerade weil ich solche Liebhaber-Autos (teilweise im Bereich mehrerer Millionen Euro) transportiere, lege ich besonders Wert auf Zustand und Ausstattung meiner Fahrzeuge!

    Das kommt davon, wenn man nur Pressekommentare liest und nicht das Urteil selber.


    Es ging um einen LKW Fahrer, der in Birkenstock Sandalen gefahren war und deswegen vom AG unter Hinweis auf die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge BGVD 29 veruteilt wurde.


    Das Oberlandesgericht Celle hat das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben.
    Grundsätzlich sei dem Amtsgericht zuzustimmen, dass es mit den Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers unabhängig von der Frage der Bußgeldbewehrung unvereinbar ist, ein Kraftfahrzeug ohne oder mit hierfür ungeeignetem Schuhwerk zu führen. Das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk könne infolge einer dadurch bedingten Fehlbedienung der Pedale oder eines Abrutschens von den Pedalen mit erheblichen Risiken verbunden sein. Wird dadurch ein von der Rechtsordnung missbilligter Erfolg herbeigeführt, insbesondere ein Dritter geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt i. S. von § 1 Abs. 2 StVO, könne der Fahrzeugführer auch strafrechtlich oder bußgeldrechtlich für einen dadurch verursachten Schaden verantwortlich sein.


    Also grundsätzlich weiterhin verboten, jedoch rechtlich nicht zu ahnden. Im Schadenfall wird der Fahrer allerdings voll zur Verantwortung gezogen.

    ne ne, ist schon ein wenig tricky.
    wenn man auf https://anhaenger24.de/ geht und z.b. oben das feld produkte anwählt, dann ändert sich der sichtbare bereich der hauptseite nicht; man muss den schiebebalken rechts benutzen (neudeutsch scrollen), um die untere hälfte der web page zu sehen.
    ist halt nichts für den computerfernen feingeist, hab da durchaus verständnis dafür.


    Deswegen geht man ja auch nicht über die Startseite sondern über den direkten Link zum Shop im ersten und letzten Beitrag in allen Threads! Da ist nichts Tricky...

    Ein Auto mit Heckmotor muss auf einem Anhänger entgegengesetzt der Fahrtrichtung transportiert werden, so das Saarländische Oberlandesgericht (Az: 5U 395/09) Die Richter gaben damit einer Versicherung recht, die ihre Leistungen um 25% gekürzt hatte, als der Fahrer des Gespanns beim Lenken ins Schleudern geraten und in die Leitplanke gefahren war.


    Für die, die immer noch meinen, ein Heckmotorauto auch vorwärts laden zu können :kapitulier:

    Ein A8-Getriebe bringt man auch nicht zu Audi sondern zum Hersteller des Automaten, zu ZF nach Dortmund, da sitzen die Fachleute. Und die muß man auch fragen, wenn es um das Problem mit Anhängerbetrieb geht. Audi hat bei dem Fahrzeug entgegen dem Rat von ZF einen viel zu kleine Getriebeölkühler verbaut. Wenn man den Fehler korrigiert, ist der Verschleiß schon deutlich geringer. Außerdem regelmäßig zu ZF zur Inspektion, da wird dann nachgesehen, was fällig werden könnte und die Kosten bleiben überschaubar. Ich habe selber lange genug A8 gefahren, die Problematik ist mir bekannt.