Beiträge von Garbagecat

    ...sorry, aber nach der Logik dürfte es dann eigentlich keine ungebremsten Hänger auf unseren Strassen geben. :)

    Wie ich schon schrieb, habe ich bisher einen 750kg Hänger gemietet und da noch nie Probleme oder brenzlige Situationen gehabt.

    Bei einer Gefahrenbremsung zählt sicherlich jeder Zentimeter. Aber da gibt es jede Menge Einflussfaktoren: Reifen, Bremsanlage des Zugfahrzeugs, Fahrstil des Fahrers, etc. Klar, jeder einzelne Faktor beeinflusst, auch ein gebremster Anhänger. Aber dann müssten alle Autos >20" Rädern herumfahren (weil nur dann die entsprechend großen Bremsanlagen reinpassen), entsprechend breite Reifen haben (nur dann ist Fläche zur Bremswirkung auf der Straße), etc.

    Was ich sagen will: klar, gebremst ist besser - aber auch notwendig ? Ich komme ganz gut mit meinem ungebremsten aus, weil ich mir dessen auch immer bewusst bin und entsprechend fahre und weil mein Fahrprofil (mal 10km zum Baumarkt - dort dann halt nicht 30 Sack Zement einladen, max 50km zu Umzug & Co) auch keinen gebremsten verlangt.

    Ich frage mich gerade, ob die Deckenhöhe beim Neptun und Temared ausreichend ist. Weil hier scheint die Deichsel ja nicht ganz wegklappbar zu sein, sondern nur "kippbar". Und bei den 240 Kastenmaß bleiben dann für die angewinkelte Deichsel lediglich 40cm. Vielleicht sehe ich das auch nur ganz falsch und die Deichsel ist weiter klappbar als auf den Bildern die ich googeln konnte.

    Wenn ich mir die Beladung so anschaue (Bike+E-Bikes / Baumarkt -> das dürften die Schwergewichte sein, der Rest eher Leichtkram), dann finde ich den Wunsch nach einem ungebremsten Anhänger durchaus legitim. Und sollte es doch mal schwerer sein, dann spricht ja nichts dagegen sich einen gebremsten Anhänger für die Baumarkt-Zement-Tour auszuleihen.

    ... ist 2 x im Jahr für ca. 3 Stunden im Einsatz...

    wie sieht es in Deiner Gegend mit Leihgeräten aus ? Manchmal haben Fachhändler und Baumärkte ganz gute Geräte im Verleih und dann auch noch sehr günstig (gerade wenn man Mo-Do ausleihen kann). Ansonsten kann ich den Wolf VA378E empfehlen. Damit bin ich sehr zufrieden, ist mir aber eigentlich zu groß (würde heute eher den VA346E nehmen). Aber günstig sind die leider nicht.

    Das mit dem Hausrecht stimmt in der Regel, Ausnahmen wären z.B. eine Verletzung des AGG.

    Bekanntestes Beispiel dürfte der Türsteher in der Disco sein... wenn die Hausordnung sagt "Einlass nur mit grünen Turnschuhen", dann kommt man mit rosa Badelatschen da halt nicht rein. Wenn da steht "nur für Nichtbehinderte", dann verstösst das gegen AGG und man könnte sich als Rollstuhlfahrer da reinklagen. In Deinem Fall sehe ich das eher wie die Kleiderordnung ("nur mit MNS"), somit rechtlich wohl unbedenklich (wenn auch nicht sonderlich sozial und ziemlich einfallslos).

    Wie sieht es denn mit Alternativen aus ? Es müssen ja nur Mund und Nase bedeckt sein, wie und mit was ist ja egal (zumindest rechtlich).

    Ich denke gerade an einen Lösung "dünner Schal / Tuch"... auch wenn es NULL Wirkung hat, rechtlich reicht es und nahezu nicht einschränkend.

    Oder diese Visiere ?

    Warum solltest Du vorhandene Bohrlöcher in der V-Deichsel nicht nutzen dürfen?
    ...beides ist so von Brenderup vorgesehen.


    Meine Bedenken waren in der Richtung "die Deichsel ist ein bauartgeprüftes Teil, da darf nix dran was da nicht dran gehört".


    Bei Stützrad und Querstrebe würde wohl auch niemand etwas sagen (dafür sind die Löcher ja auch gedacht), bei Stauboxen, Fahrradträgern, etc mag das aber wieder anders aussehen.

    Erstmal definieren, was vorhandene Löcher sind. Hat der Vorbesitzer oder der Nachbar die Löcher gebohrt, oder sind diese ab Werk drin?


    Ich meine ab Werk. Der Anhänger wird neu gekauft. Ich denke die sind dann für bestimmte Konfigurationen schon drin, dann kann der Hersteller problemlos Gleichteile für die ganze Serie verwenden.


    Meine Befürchtung war daß irgendjemand (TÜV ?) sagt "das Loch ist für ein Stützrad, da dürfen Sie keinen Unterlegkeil dran befestigen - hält die Konstruktion nicht aus".

    vorhandene löcher sollten für die nutzung erlaubt sein
    vorher fotos davon machen


    Das mit dem Foto ist eine gute Idee. Wenn ich dann eh Fotos mache (für's Forum hier), dann mach ich gleich noch ein paar mehr (detaillierte) für die Unterlagen.


    Vielen Dank :super:

    Darf ich vorhandene (!!) Bohrlöcher in der V-Deichsel nutzen wie es mir gefällt ? Oder gibt es da "bauartgeprüfte Funktionsvorgaben" ?


    Was ich mir z.B. vorstelle, ist das Stützrad zusätzlich mit einer Querstrebe zwischen den Holmen abzustützen.


    Oder z.B. zusätzliche Stahlwinkel dort anbringen, die dann eine Deichselbox halten.

    Tür und Deckel rechts angeschlagen ist doch auch irgendwie Murks, oder?

    Es sei denn man hat (wie ich) eine ganz spezielle Wohnsituation. Mein Deckelanhänger steht auf einem Parkstreifen bei dem auf der rechten Seite kein Gehweg, sondern ein Gartenzaun ist. Somit muss ich (daheim) von der Straßenseite aus beladen (ist aber auch eine Sackgasse, somit kein Verkehr).

    Deshalb habe ich mir meinen Deckel extra "falsch" (anders) herum anschlagen lassen.

    So rein aus dem Bauch raus find ich diese Lösung nicht so prickelnd... da muss man das äußere Pedal abschrauben, den Lenker querstellen und hat dann immer noch einen recht breiten Anhänger (wie sieht das eigentlich rechtlich mit den Rückleuchten aus ? dürfen die nicht einen bestimmten Abstand zum seitlichen Ende unterschreiten ?).

    Was mir sofort einfallen würde.... Fahrradträger auf den Anhängerdeckel (ok, zum Öffnen des Deckels müssten die Fahrräder wahrscheinlich runter).

    Oder größerer Anhänger und die Fahrräder reinstellen … ist halt auch eine Platzfrage außerhalb der Campingsaison... wohin mit dem großen Anhänger.

    Oder die Dachbox auf den Anhängerdeckel und die Fahrräder aufs Autodach.

    Ich bin mit nahezu allen Versicherungen bei der HUK (nicht HUK24) und bin bisher super zufrieden.

    Zugegebenermaßen habe ich nicht die Erfahrung aus 2x monatlich irgendeinem Versicherungsfall, aber die Schäden die ich bisher gemeldet habe, wurden alle schnell und problemlos abgewickelt. Im Gegenzug erwarte ich aber auch von der Versicherung nicht einfach alles und ungeprüft zu zahlen - sind ja schließlich MEINE Versicherungsbeiträge die dadurch steigen.

    Mir würde da nur einfallen: "Tragfähigkeit nachweisen".

    Was ist denn das für ein Tandem ? Sollte normalerweise schon passen... MB W123 ca 1,4-1,6 t Leergewicht, zGG ca 2 - 2,2 t (??) -> je Rad ca 550kg (VA wohl etwas mehr)

    Der Tandem auch 2 - 2,5 t ?

    rein rechnerisch müsste es passen... aber da gibt es wohl erfahrenere Leute hier die Dir mit Sicherheit besser helfen können.

    Hast Du Wünsche bezüglich der Innenhöhe ? Wenn die nämlich recht hoch sein soll (z.B. mind 65cm um auch mal eine Waschmaschine, Kühlschrank etc zu transportieren) dann wird es vielleicht auch recht schwierig die ebikes so weit hoch auf den Deckel zu heben. Dann vielleicht lieber richtig hohen Deckelanhänger (oder Kofferanhänger) und die Fahrräder innen rein ?!?

    ...

    • HA 132513-5 (reizvoll wegen der hohen Bordwand in Kombination mit Schüttgut

    PS: Was bedeutet die Abkürzung FS bei Humbaur eigentlich genau? :/


    Ist mir gerade ins Auge gesprungen... (bitte korrigiert mich jemand wenn ich hier falsch liege)…

    Wenn ich hiermit (https://www.baustoffe-liefern.de/Rechner/Sand.html) rechne, dann ist der Hänger voll Sand mit ca. 2,2 - 2,5 t beladen !

    Ok - man lädt nicht bis zur Oberkante, aber das ist über das doppelte der Zuladung (oder andersherum: bereits 25cm hohe Bordwände reichen aus, der Standard ist bei 35cm).


    Nachdem "KV" = "Klappe vorne" bedeutet, würde ich "FS" mit "Feste Stirnwand" deuten...

    Zitat

    ... Ich bin auf der Suche nach einer richtig richtig hellen LED Taschenlampe....

    Acebeam, Fenix oder imalent stehen in der engeren Wahl...

    Hat jemand von Euch vielleicht Modelle von den genannten Herstellern?

    Die Fenix LD10 (für die Jackentasche) und LED Lenser P5 (Handschuhfach) hab ich und bin mit beiden voll zufrieden. Sind beide nicht die ultimativen Flutlichtanlagen, aber für die Größe verdammt gut. Mir kam es auch eher auf ein tolles Licht bei kleinen Abmessungen an.

    Hallo,

    rein vom Gefühl her kommt mir das etwas leicht vor.


    Also erst einmal die Schnittfläche berechnet: r² * Pi , also 8 x 8 x 3,14 = 200,96 cm² (gerundet 201 cm²).
    Dann das Volumen (Fläche * Länge), also 201 x 275 = 55.275 cm³
    Dann das Gewicht (Volumen * spez. Gewicht), also 55.275 x 0,75 = 41.456 g (gerundet 42 kg).


    Wenn also das spezifische Gewicht stimmt (finde für getrocknetes Holz denselben Wert, für frisches Holz 0,93g/cm³ (dann wären es 52 kg) sollte es so stimmen.


    Schönen Gruß
    Garbagecat

    ... sobald es etwas wärmer ist ...

    Ich hatte auch etliche Aufkleber dran... witzigerweise gingen die Herstelleraufkleber bei eiskaltem Wetter richtig einfach ab, die Händleraufkleber haben da etwas mehr Widerstand geleistet.

    Also durchaus auch mal bei richtig kaltem Wetter mal probieren...