Das kann man so Pauschal aber nicht sagen....
Ok Die Größe momentan von den alten ist zu klein , das stimmt.
Aber verboten in der richtigen Größe sind sie nicht. Du musst Sie nur richtig deklarieren.
ZitatWarnmarkierungen sind im definierten Anwendungsbereich zulässig
Aber es gibt auch Polizisten , die sich nicht richtig auskennen.
ZitatDas Warnmarkierungen bislang nicht explizit als lichttechnische Einrichtungen in der StVZO definiert werden, ist offensichtlich dem Umstand geschuldet, dass ursprünglich ein rot-weißer Anstrich (nicht retroreflektierend) zur Wahrnehmung der Sonderrechte nach §35 Abs. 6 StVO genügt hat - denn Reflexfolien waren damals noch nicht verbreitet. Das Problem ist folglich, dass der seit vielen Jahren existierende Stand der Technik (und der anzuwendenden Vorschriften) noch nicht in der StVZO angekommen ist.
Quelle: siehe hier
Gruß
Hepp