Hi,
ja du kannst den Anhänger benutzen, ist aber mit den fehlenden Papieren nicht erlaubt.
Hier hat’s der ADAC mal gut zusammengefasst: Klick mich!!!
Hast du einen Fahrzeugschein oder eine Zulassungsbescheinigung Teil II ?
Meiner Meinung nach gibt es zu jedem Fahrzeugschein auch einen Fahrzeugbrief und zu jeder Zulassungsbescheinigung Teil II gibt es auch einen Teil I.
Die Betriebserlaubnis müsste beim KBA hinterlegt sein, sonst hätten es Gerichte sehr schwer Dinge zu prüfen.
just my 2 cent