Hier hat’s mal ne Behörde ganz nett erklärt
Erklärung
was ich mich frage ist... Es ist ein Bootstrailer, war die Betriebserlaubnis möglicherweise Allgemeine Betriebserlaubnis, weil es viele von dem Modell gab?? falls ja, hat das KBA die Unterlagen definitiv.
Ansonsten würde ich einfach mal alle TÜV Dinger (Nord/Süd / Rheinland etc..) und Dekra abgrasen mit der Rahmennummer und dem Kennzeichen.
Zusätzlich solltest du dich mal in den größeren Bootsforen umschauen und dort mal nachfragen ob jemand den gleichen Anhänger hat,
unter Angabe aller technischen Daten und dir ggfs eine Kopie der Betriebserlaubnis gibt, wenn dein Fahrzeug baugleich ist, sollte das beim TÜV mit dem eigenen Gutachten dann eigentlich recht zügig gehen, wenn’s ne ABE ist, kannst dir mit der Nummer eine neue vom KBA ausstellen lassen oder lässt dir ne Kopie schicken.
Das KBA hat auch ein Hotline für sowas, auch die würde ich mal bemühen und nachfragen ob die etwas herausfinden können.
Übrigens ohne das Vorhandensein der Betriebserlaubnis und du kommst in eine Kontrolle und kannst das Ding nicht später vorlegen in der Frist, bist du nicht nur wegen dem Führen eines Fahrzeuges mit falschen Kennzeichen dran, ggfs führen eines Fahrzeuges ohne entsprechenden Versicherungsschutz , sondern auch wegen Steuerbetrug, nur mit der Betriebserlaubnis steht dir die Steuerfreiheit zu, sonst nicht.... da hat die Zulassungsbescheinigung II keinen Einfluss drauf.
Ich würde den Anhänger stehen lassen und erstmal das rechtliche klären.