Beiträge von Hativ

    Wenn die :police::police:Dich damit anhält, fährst Du ohne Anhänger weiter und hohlst einen anderen Anhänger um die Ladung zu reduzieren! Und von Flensburg und Deinem Konto ganz zu schweigen!

    Das ist klar. Darum hab ich nun auch einen 2,7t Rückwärtskipper bestellt, kommt hoffentlich nächste Woche.. :)

    Nein, ich hatte bzgl. der 100 km/h Zulassung nur die Herstellerbescheinigung ohne Formulierungsvorschlag drin.


    Beim TÜV habe ich nur die reine Ablastung machen lassen, da wurden nur die Gewichte geändert und folgender Text hinzugefügt:

    Zitat

    FELD F.1, F.2, 7.1, 8.1, 8.2 ABLASTUNG OHNE TECHN. ÄNDERUNG

    Hallo nochmal,
    meine Zulassungsstelle hatte mir vorab per Telefon und Mail zugesagt, dass die 100er-Zulassung mit der Herstellerbescheinung und der Ablastung klappt. Vor Ort nach anderthalbstündiger Wartezeit sollte dann die Ablastung auf 550 kg in die Zulassung eingetragen werden und die Bestimmung aus der Herstellerbescheinigung, also Zugfahrzeug mit Leergewicht von 2500 (!) kg. Daraufhin erwiderte ich, dass ich mir ja dann die Ablastung hätte sparen können und bekam vom freundlichen Mitarbeiter die Antwort er sei kein Ingenieur und müsste das Alles gar nicht wissen. Die weitere Diskussion lief dann fest, er wusste nämlich schon mit dem Begriff Ablastung und dem Zweck dieser Maßnahme nichts anzufangen. Nach einem Telefonat mit seinem Vorgesetzten (derjenige mit dem Vorab-Mail- und Telefon-Kontakt) wurde ein weiteres Gutachten gefordert, mit der Angabe des einzutragenden Leergewichts des erforderlichen Zugfahrzeugs (bei zulässigem Gesamtgewicht des Trailers von 550 kg). Mein Einwand, dass man sich das leicht selber ausrechnen könnte und das der Trailer ja technisch gar nicht verändert wurde, hat leider auch wieder nicht zum Ziel geführt.
    Nun meine Frage: gibt es einen rechtlichen Hintergrund für ein solches Gutachten und wenn ja nach welcher Verordnung? Und wie viel muss man dafür berappen?


    Viele Grüße, UH.


    PS: wenn ich beim TÜV oder bei der DEKRA nachfrage, wollen die mir alle möglichen Gutachten / Abnahmen machen lassen. Das ist in etwa so also würde ich einen Versicherungsmakler fragen, welche Versicherungen ich unbedingt brauche ...

    Da ich per Google hierauf gestoßen war und mir vorab schon Sorgen gemacht habe meine Erfahrung von heute dazu:


    Ich habe den Anhänger vor Anmeldung beim TÜV ablasten lassen und In der Herstellerbescheinigung stand bei mir auch der Hinweis zur mindestens notwendigen Leermasse des Zugfahrzeugs. Eingetragen wurde in der Zulassung diesbezüglich aber gar kein Gewicht, dort steht nur: "D. Anhänger erfüllt die Vorgaben der 9. Ausnahmeverordnung zur STVO, (lt.Herstellerbescheinigung)für Tempo 100km/h geeignet".

    Ausschlaggebend war am Ende die Kaufberatung: die Eduard-Verkäufer waren alle sehr kurz angebunden (auch keine Begrüßung bei E-Mail-Kontakt, geschweige denn das man angerufen wurde).


    Kann ich für meinen Händler auch bestätigen, zumindest per E-Mail sehr kurz angebunden. Vor Ort war besser, es wurde aber auch offen gesagt dass die Marge gering ist und es sich nur lohnt, weil man im Jahr so viele verkauft. Der Händler ist groß und hat auch andere Marken, meinte aber dass Eduard in ihrem Bereich (Hochlader und Kipper) bevorzugt werden und andere kaum noch gekauft werden, weil eben keiner bereit ist deutlich mehr zu bezahlen. Ein Hersteller (glaube UNSINN war es) würden sogar nur noch auf Kommission dort stehen. Und Qualität hätten die anderen Marken auch abgebaut, weil die Preise runter müssen.

    Meines Wissens: Du darfst ihn ziehen, wenn Du ihn so belädst, dass er nicht mehr als 750 kg (Leergewicht des Anhängers + Gewicht der Ladung) wiegt.


    Erst ab 3,5t zulässigem Gesamtgewicht des Zuges (ZGG des Fahrzeugs + ZGG des Anhängers) bei Führerscheinklasse B oder ab 4,25t bei B96 wäre es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, darunter ist es nur Überschreiten der Anhängelast oder Überladung (auf die Links Klicken, um die möglichen Strafen zu sehen).

    Wie soll das gehen??? Nahezu jedes Produkt soll das Abkuppeln verhindern - also kann es logischerweise beim Ankuppel-Vorgang nicht dran bleiben!


    So in der Art: Entriegeln, irgendwas dass das Ankuppeln verhindert wegklappen, Anhänger ankuppeln, Teil wieder hinklappen, verriegeln, fertig. Der Rest vom Schloss ist am Hänger fest befestigt. Das wäre in etwa so, wie ich mir das wünsche. Scheint es aber nicht zu geben.

    Ich lese ab und zu von Diebstahlsicherungen, die dauerhaft am Anhänger dran bleiben können (sowohl abgekuppelt, als auch während dem ankuppeln und angekuppelt). Bisher habe ich aber kein konkretes Produkt gefunden. Hat da jemand mal eine Produktbezeichnung oder einen Link für mich?

    Aha... also auch aus dem Rennen, Stema ja schon vorher und das WM Meyer-Prospekt habe ich gerade entsorgt!

    Ich glaube das wird bei jedem Hersteller so sein. Habe mal eben bei paar anderen geschaut:


    Brenderup: 1. Inspektion nach einem Monat, danach jährlich

    UNSINN: Jährlich

    Humbaur: Halbjährlich


    Ich mache die Wartungen selber [..]

    Du verzichtest also bewusst auf Gewährleistung/Garantie? Warum? Weil es unwahrscheinlich ist, dass in der Zeit der Gewährleistung/Garantie etwas kaputt geht?



    Mir persönlich geht es aber nicht darum, ob eine Inspektion gemacht werden muss, sondern wer sie macht. Hier ist für mich die Frage: Zum Händler fahren und Geld dafür ausgeben oder es selbst machen, dafür aber die Garantie und Gewährleistung verlieren. Daher frage ich nach Euren Erfahrungen.

    Hallo,


    ich habe mir kürzlich einen EDUARD Rückwärtskipper bestellt.


    In der Betriebsanleitung wird je nach gefahren Kilometern und spätestens alle 6 Monate eine Inspektion vorgeschrieben, ansonsten erlischt die Garantie.


    Der Händler schreibt das selbe in seinen AGB, sonst erlischt die Gewährleistung.


    Lasst ihr alle 6 Monate eine Inspektion machen?


    Was kostet Euch das, sofern nichts defekt ist?


    Wo lasst ihr die Inspektion machen? Bei einem Vertragshändler?


    Ich halte eine Inspektion alle 6 Monate für einen Anhänger, je nach Nutzung, für echt häufig. Ein Auto muss zum Vergleich nur alle ein bis zwei Jahre zur Inspektion.