Beiträge von matse

    1600€ sind zu viel?

    Ja, 1600 sind zuviel, aber schon nah dran an der Schmerzgrenze ;)

    Ansonsten passt meine Rechnung.


    Geht es denn wirklich um eine traditionelle Jurte oder die Pfadfinder Version?

    Erzähl mal was du vor hast. Beides klingt definitiv nach ner spannenden Geschichte.


    Weder das Eine noch das Andere. Ich möchte mir eine Jurte selbst bauen.

    Anstatt eines Scherengitters eine steckbare, 10-eckige Holzständerkonstruktion, die dann wiederum mit Stoffwänden bespannt wird. Alles ein bisschen aufwändiger und schwerer als die klassische Variante, trotzdem noch mit moderatem Aufwand für Auf- und Abbau.


    Fürs Erste ist das ein Sommerprojekt. d.h. die Jurte ist nicht bis kaum isoliert und keine Ganzjahreslösung (zumindest in unseren Gefilden). Das käme dann in einem zweiten Schritt, aber dafür fehlt mir noch der Platz. Und bis dahin möchte ich damit mobil sein :)

    Was spricht zum Beispiel gegen so einen:

    https://anssems.com/shop/gtb-1…126-mit-aktionsplane-150/

    Der Preis. Ansonsten wäre er Prima.


    Was genau hast du denn vor?

    Das klingt alles n bisschen merkwürdig. Wenn du uns verrätst was genau du vorhast, können wir dir besser helfen.

    Ich habe mehrfach versucht darzulegen, was ich vorhabe. Ist mir scheinbar mehr schlecht als recht gelungen. Vielleicht habe ichs auch komplizierter gemacht, als es ist...


    Generell gilt alles als Ladung was sich werkzeuglos entfernen lässt

    Ist eh alles Ladung und damit Dein Bier.

    Die beiden Aussagen beantwortet mir schon sehr sehr viel. Danke dafür!

    Ob bzw wann eine Abnahme bei Eigen- bzw Umbau fällig wird, weiß ich jetzt zwar immer noch nicht, ist mir jetzt aber auch Wurscht, da scheinbar viel zu kompliziert...

    Werde mir einen passenden Anhänger mit Planenaufbau besorgen oder mir zu einem normalen Hänger einen entsprechenden Aufbau stricken :)


    Vielen Dank für die Auskünfte, auch wenns etwas geholpert hat.

    Okay, sorry.

    Mir war nicht klar wie unklar die Regelungen diesbezüglich sind.



    Zur Sachlage:

    Zitat

    ...ich würde mir gerne einen Hänger zulegen...

    Habe also derzeit weder Hänger noch Zugfahrzeug noch BE-Führerschein (wird eher nicht nötig sein).

    Budget sind 1500€ gerne auch weniger.


    Zugfahrzeug oder Fahrer mit entsprechendem Führerschein wird sich bei Bedarf finden. Sollte also nicht das Problem sein.

    Mehr Hard Facts gibts im Moment nicht.


    Was ich mir so wünsche:

    Die geplante Ladefläche soll mindestens 3m lang und 1,5m hoch sein. Breite nicht so wichtig (aber natürlich ist mehr Platz erstmal ne gute Sache)

    Nutzlast nicht unter 800 kg, gerne ein bisschen mehr.


    Es gibt bereits fertige Lösungen mit Planenaufbau, allerdings eher im oberen Bereich meines Budgets.

    Bei den Hängern mit niedrigerer Bordwand gäbe es wohl günstigere Lösungen, Kosten für den Umbau inklusive.

    Bis dahin kann ich das Ganze noch selbst einschätzen.


    Wenn es aber um den Kontakt mit den Behörden geht bin ich tatsächlich unsicher, was ich darf und was ich muss.


    Etwas genauer:

    Die 150 cm Höhe müssen nicht als fester Aufbau bestehen. Perfekt wäre ein Aufbau zum Aufstecken auf einen Hänger mit niedrigeren Bordwänden.

    Stellt sich mir aber die Frage, ob ein 1m-Aufbau, auf eine 50cm Bordwand gesteckt, zulässig wäre. Was darf ich aufstecken, wann muss ich umbauen?

    Und ob ich eine temporär steckbare Lösung oder auch ein dauerhafter Umbau, die jeweils nur die Bordwände betreffen, einfach so nutzen darf oder ob die einer Prüfung bedürfen.


    Eine Freundin hatte noch die Idee, das Ganze einfach in einem entkernten Wohnwagen unter zu bringen. Klingt für mich gerade auch sehr sympathisch. Und auch mit Entsorgungsgebühren für den ganzen Einbau gäbs da ziemlich günstige Lösungen. Frage wäre aber auch, ob Wohnwägen als Transportvehikel zulässig sind, solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. (Klingt so gestellt irgendwie doof, die Frage ...)


    Zitat

    Die Stützlast ändert sich ständig, auch durch die Beladung. Zulassungsrelevant und in den Papieren eingetragen ist nur die maximal zulässige Stützlast.

    Okay, macht Sinn :)

    also du kannst den Aufbau jederzeit erhöhen, bei manchen Anhänger stehen schon zusätzliche Daten in den Papieren falls man sie mit Plane und Spriegel ausrüstet


    ansonsten fährst halt zum TÜV und lässt die geänderten Abmessungen und Art des Aufbau (geschlossen statt offen) ändern, das das ganze Stabil gebaut sein muß versteht sich von selbst, keine scharfen Kanten usw


    aber grundsätzlich machbar

    Dankeschön für die Antwort. So ganz klar wurde mir aber noch nicht, ab wann eine Abnahme nötig ist.

    Veränderung der zulässigen Gesamtmasse?

    Veränderung der Abmessungen?
    Veränderung des Leergewichts?

    Veränderung der Stützlast (durch Veränderung an der Ladefläche)?

    Oder lässt sich allgemein leichter sagen, wann keine Abnahme nötig ist?


    Was ist mit aufsteckbaren Bordwand-Erweiterungen? Gibts dazu ne klare Regelung?


    Schonmal schönen Dank, auch für die vielen grundsätzlichen Überlegungen. Bin mir sicher, die waren gut gemeint, haben mir in der Sache aber leider nicht weiter geholfen. :/


    Zitat

    Mich beschäftigt erst einmal, wozu man in D eine Jurte braucht. :/


    In meinem Fall zum Wohnen.


    Zitat

    Ja ja...

    Chapeau ;)

    Du meintest wohl touché

    Hallo,

    ich würde mir gerne einen Hänger zulegen, in dem ich eine Jurte plus sämtlichen Hausrat unterbringen kann.

    Nun finden sich viele gebrauchte Hänger mit ausreichend Nutzlast und auch ausreichend Fläche. Die seitlichen Bordwände taugen aber in den meisten Fällen nicht wirklich wenn es um Transportvolumen geht.

    Nun lässt sich das Problem technisch ja leicht dadurch lösen, dass man die Bordwände erweitert oder sich sogar einen richtigen (Planen-)Aufbau zusammen schustert. Das traue ich mir prinzipiell zu.

    Was mich aber verunsichert, auch weil ich da wenig klare Informationen zu gefunden habe, ist die rechtliche Situation.


    Durch einen Umbau/ vertikale Erweiterung der Ladefläche nimmt ja das Leergewicht zu und die Nutzlast ab. (Ab wann) Müssen die Änderungen abgenommen und eingetragen werden?

    Wer beurteilt die Stabilität der Konstruktion, oder ist das im Sinne der Ladungssicherung in meiner eigenen Verantwortung?


    Ich bin mir sicher, dass sich in eurem Forum bereits Antworten auf meine Fragen finden. Ich stöbere aber schon eine ganze Weile und hab leider noch keine eindeutigen Antworten finden können :/