Okay, sorry.
Mir war nicht klar wie unklar die Regelungen diesbezüglich sind.
Zur Sachlage:
Zitat
...ich würde mir gerne einen Hänger zulegen...
Habe also derzeit weder Hänger noch Zugfahrzeug noch BE-Führerschein (wird eher nicht nötig sein).
Budget sind 1500€ gerne auch weniger.
Zugfahrzeug oder Fahrer mit entsprechendem Führerschein wird sich bei Bedarf finden. Sollte also nicht das Problem sein.
Mehr Hard Facts gibts im Moment nicht.
Was ich mir so wünsche:
Die geplante Ladefläche soll mindestens 3m lang und 1,5m hoch sein. Breite nicht so wichtig (aber natürlich ist mehr Platz erstmal ne gute Sache)
Nutzlast nicht unter 800 kg, gerne ein bisschen mehr.
Es gibt bereits fertige Lösungen mit Planenaufbau, allerdings eher im oberen Bereich meines Budgets.
Bei den Hängern mit niedrigerer Bordwand gäbe es wohl günstigere Lösungen, Kosten für den Umbau inklusive.
Bis dahin kann ich das Ganze noch selbst einschätzen.
Wenn es aber um den Kontakt mit den Behörden geht bin ich tatsächlich unsicher, was ich darf und was ich muss.
Etwas genauer:
Die 150 cm Höhe müssen nicht als fester Aufbau bestehen. Perfekt wäre ein Aufbau zum Aufstecken auf einen Hänger mit niedrigeren Bordwänden.
Stellt sich mir aber die Frage, ob ein 1m-Aufbau, auf eine 50cm Bordwand gesteckt, zulässig wäre. Was darf ich aufstecken, wann muss ich umbauen?
Und ob ich eine temporär steckbare Lösung oder auch ein dauerhafter Umbau, die jeweils nur die Bordwände betreffen, einfach so nutzen darf oder ob die einer Prüfung bedürfen.
Eine Freundin hatte noch die Idee, das Ganze einfach in einem entkernten Wohnwagen unter zu bringen. Klingt für mich gerade auch sehr sympathisch. Und auch mit Entsorgungsgebühren für den ganzen Einbau gäbs da ziemlich günstige Lösungen. Frage wäre aber auch, ob Wohnwägen als Transportvehikel zulässig sind, solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. (Klingt so gestellt irgendwie doof, die Frage ...)
Zitat
Die
Stützlast ändert sich ständig, auch durch die Beladung.
Zulassungsrelevant und in den Papieren eingetragen ist nur die maximal
zulässige Stützlast.
Okay, macht Sinn