Das mit der gewerblichen Nutzung ist ja schon geklärt.
Aber hat dein Zugfahrzeug eine LKW-Zulassung?
Wenn nein, betrifft es dich sowieso nicht.
Wie schon geschrieben N1.
Also darf ich nicht. ![]()
Anders herum gefragt, wie hoch seht ihr die Wahrscheinlichkeit, falls ich doch fahren würde ( was ich ja sicher nicht machen würde), wie scharf wird Kontrolliert, in welchem Bereich bewegt sich der Strafrahmen?
Am Samstag muss ich auch bis 7:00 in Österreich sein ![]()
Was gilt in der Ferienreisezeit?
Neben dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot gibt es in der Hauptreisezeit im Sommer ein weiteres Fahrverbot. Dieses Verbot gilt ebenfalls für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, die gewerblich Güter befördern. Das Gleiche gilt für Lkw, die einen Anhänger ziehen, sofern der Zweck der Fahrt nicht privat ist. Das Verbot betrifft alle Samstage im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Korrektur, nicht in Österreich aber schon zumindest schon von Nürnberg Richtung Heimat.