Beiträge von Mario77

    Hab heut mal mit TÜV Prüfer gesprochen und er hat nur gesagt... Es steht nichts geschrieben das man nicht darf und wer sollte sich daran stören?!

    Am Dienstag Frag ich nochmal DEKRA und am Donnerstag hab ich noch einen anderen TÜV - Prüfer!

    Sobald ich wieder was weiß....:super:

    Ok in deinen Fall geht's dann nicht ohne Schaltung sprich Relaise


    Genau mit einen Wechselrelaise kannst es machen an einem Ausgang den Original am anderen den Zusatzblinker !

    Wenn einer an geht, geht der andere aus ;)

    Gruß Mario

    Hallo

    Also es ist eigentlich ganz einfach das zu realisieren!

    Der Blinker der an sein soll wenn die anderen aus sind musst du nur anders anschließen!

    Zumindest hat dies bei Glühlampen funktioniert!

    Ich bin mir aber leider nich mehr ganz sicher wie rum.


    Entweder Plus auf Batterie und Masse auf Plus des anderen Blinkers!

    Oder Masse auf Karosserie und dann Plus auf Masse des anderen Blinkers!


    Normal sollte es die 1. Variante sein.


    dazu muss ich aber sagen das hatte ich an einen Fzg. mit Blinkerrelaise! Nicht elektronisch gesteuert


    Gruß Mario

    Hallo


    Das kenn ich nur zu gute

    Wir haben bei uns in der Stadt eine Außenstelle des Landratsamtes und hier auf der Zulassungsstelle geht so gut wie nichts Außergewöhnliches!

    Kurze Kennzeichen gibt's nicht! Außerdem pampen sie nur rum!

    Geht man jedoch direkt ins Landratsamt wird man freundlich Empfangen und einem wird gerne geholfen!

    Hier wird dann auch mal ein Auge zugedrückt! Wie zb. Kurze Kennzeichen usw...

    Aber selbst Beschwerden helfen nichts ...leider

    Dienst nach Vorschrift


    Wenn du aber eine Eintragung vom TÜV hast müssen sie es Akzeptieren!!


    Aber nun warten wir mal auf ein Bild damit wir dir bei der Lösung helfen können


    Gruß Mario

    Hallo und herzlich Willkommen


    Wie Biker schon sagte mach mal ein Bild vom Heck und du wirst hier bestimmt ein paar Vorschläge und Ideen bekommen!

    Und eine Lösung wird sich finden ..... bin mir sicher ;)

    Gruß Mario

    Sorry also hier zu Richtigstellung


    Die Herstellergarantie ist freiwillig und die Dauer Herstellerbezogen!


    Gewährleistung und Sachmangelhaftung 2 Jahre bei Neufahrzeug

    In den ersten 6 Monaten steht der Verkäufer und in den restlichen 18 Monaten der Käufer in der Beweispflicht


    So dürfte es richtig sein