Zum Gewicht der Person muss noch die - ich nenne es mal - Bauartbedingte Stützlast addiert werden.
Nein, denn es zählt ja immer das tatsächliche Gewicht.
Wenn der Anhänger leer 20 kg Stützlast hat und das Zugfahrzeug 75 kg darf, kannst eben die Stützlast noch um 55kg erhöhen.
In den Fall müsste die Person eben 55kg haben und sich im angekuppelten Zustand auf die Kupplung stellen.
Schon komisch welche rechnereien da wieder kommen.