Beiträge von bbb12

    Genau. Ist östlich von London, "Dartfort Crossing". Maut war wie immer vorab online bezahlt.


    In den letzten Jahren bin ich da 6x durch, und 2x bekam ich eine Zahlungsaufforderung. Ist nicht weiter schlimm, ich lade einfach den Beleg hoch und werde dann wohl auch diesmal nichts mehr hören. Aber die Fehlerquote ist schon enorm...

    Komisch. Ich dachte die britischen Anlagen kommen mit ausländischen Kennzeichen gar nicht zurecht.

    Beim seitlichen Ueberstand sollte es im EU-Ausland keine Unterschiede geben. Das waere sonst bei den Bootsanhaengern ein grosses Thema. Ich hab davon noch nie was gehoert. Nur beim Ueberstand vorne und hinten gibt es kleine Unterschiede.


    Warntafeln an ueberstehenden Fahrraedern sind nur in Italien und Spanien vorgeschrieben. Die Streifen muessen allerdings jeweils andere Breiten haben! Siehe https://www.fahrradtraeger-ahk.com/warntafel-fahrradtraeger :/

    Immer wenn mir langweilig ist schaue ich mir den Stützlastaufkleber auf meinem Bootsanhaenger an. Die erste und die letzte Zeile sind ja leicht verdaulich.


    stuetzlast.jpg


    Aber was soll das in der Mitte:

    - mindest Stuetzlast 4% der Anhaengelast

    - mehr als 25 kg nicht noetig.


    Welche Regel hat jetzt Vorrang? (ich gehe davon aus, dass es die zweite ist).


    Lustig wird es jetzt, wenn man dann mal rechnet.


    Anhaengergewicht -> Minimum Stuetzlast


    - leer: 500 kg -> 20 kg

    - 625 kg -> 25 kg

    - 2000 kg -> 80 25 kg


    Jetzt ist das aber ein Bootsanhaenger. Der ist entweder leer, oder voll. Ein bisschen beladen geht nicht.


    Also entnehme ich dem Aufkleber, dass die Stuetzlast beladen zwischen 25 und 100 kg sein darf, und unbeladen darf´s zwischen 20 und 100 kg sein.


    Der Witz ist dann aber: wenn der Anhaenger leer ist, habe ich absolut keinen Einfluss auf die Stuetzlast!


    Wie gesagt, ich schaue mir das immer an wenn mir langweilig ist... :/:whistling::)


    LG,

    bbb

    Die tatsächliche Masse (leer + aktuelles Gewicht) des Anhängers ist relevant bei der Frage ob ein Fahrzeug den Anhänger ziehen darf.


    Wenn es um den benötigten Führerschein geht, sind immer die zulässigen Gesamtmassen relevant, so wie sie in den Fahrzeugscheinen von Anhänger und Zugfahrzeugen stehen.


    Ich rate Dir schon beim Antrag auf Umschreibung deines australischen Führerscheins in Deutschland darauf zu achten dass die Klasse BE eingetragen wird. Falls das nicht geht, Klasse B mit Schlüsselzahl 96 probieren. B(96) scheint mir tatsächlich am ähnlichsten zu deiner Australischen Fahrerlaubnis.


    B: Kombination (Auto + Anhänger) bis 3.5 t

    B(96): Kombination (Auto + Anhänger) bis 4.25

    BE: Auto bis 3.5 t + Anhänger bis 3.5 t


    (alles sind zugelassene Gesamtgewichte, tatsächliche Beladung ist hier egal)



    Aus welchem Staat ist denn dein Führerschein? Im Internet finden sich widersprüchliche Informationen. Die einen sagen die Führerscheine unterscheiden sich von Staat zu Staat. Woanders steht die seien einheitlich in Australien. Stimmen die Informationen hier: https://en.wikipedia.org/wiki/…ralia#Classes_of_licences ?


    In jedem Fall, viele Gruesse nach Australien!

    manchmal könnte man glauben wir sind hier in nem Psycho Forum :biggrins::weglach::kapitulier:


    also mir hat in den letzten 30 Jahren die ich mit Anhängern unterwegs war noch nie einer den Anhänger unterm Fahren geklaut oder irgendwo unberechtigt abgekuppelt oder sonstwas, ihr macht Euch da viel zu viel Gedanken, die Welt ist nicht so böse wie ihr denkt, oder doch?

    Mein erster Anssems BSX hat einen neuen Besitzer gefunden waehrend ich bei IKEA einkaufen war. Das Kastenschloss lag zuhause - man wird nachlaessig wenn das oeffnen und schliessen zu umstaendlich ist.


    Am neuen BSX ist eine abschliessbare AL-KO. Die ist immer abgeschlossen, ausser beim Kuppeln.