bbb12: Wenn du den Umgangston hier für gruselig hältst, warum bist du dann seit fast 2 Jahren dabei? Bitte nicht falsch verstehen, das soll kein "anmotzen" sein. Es interessiert mich wirklich.
Ich studiere Forentrolle in ihrem natürlichen Habitat.
bbb12: Wenn du den Umgangston hier für gruselig hältst, warum bist du dann seit fast 2 Jahren dabei? Bitte nicht falsch verstehen, das soll kein "anmotzen" sein. Es interessiert mich wirklich.
Ich studiere Forentrolle in ihrem natürlichen Habitat.
ist ja auch für 4500 kg Anhängelast und 450 kg Stützlast ausgelegt.
Heftig!
Was hat der für eine Federung hinten? Niveau reguliert?
Bekommst du die 450kg in D-Land eingetragen?
Hi Berliner64,
Schau mal hier in diesem Beitrag im Pappenforum. Da ist auch der Umgangston nicht so gruselig. Kann es sein, dass die Wände nicht abklappbar, sondern nur abbaubar sind?
vg,
BBB
aber das schlimme an der Sache ist, der nette Baggerfahrer hat damit riesen Ärger bekommen,
weil irgend so ein A... loch den angezeigt hat, weil er damit angeblich die Kinder gefährdet hat
was gibt es nur für Idioten auf unserer Welt
Das mit der Anzeige interessiert mich. Wo hast Du das gefunden?
Ich habe meinen Klasse 3 in 1984 mit 18 Jahren gemacht und 2000 umschreiben lassen.
in 2000 habe ich dann auf Antrag meinen CE79 eingetragen bekommen und erhielt auch den C1E.
Der CE79 ist mit meinem 50. Geburtstag in 2016 abgelaufen und den C1E habe ich unbefristet - und ohne erforderliche Gesundheitsprüfung alle 5 Jahre -
bekommen.
Dein aktueller Führerschein (mit BE und C1E) läuft am 19 Januar 2026 ab, auch wenn es nicht draufsteht.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
rower muss demnach bis zum 19.1.2026 einen neuen FS beantragen, weil der alte dann ungültig wird.. Der Neue wird dann nur noch 15 Jahre gültig sein. Die oft zitierte Frist Januar 2033 gilt nur noch für Fahrer mit Baujahr < 1953 mit Papierführerschein, oder neue Führerscheine ab 2012.
Von 5jährlichen Untersuchungen für den C1 habe ich noch nichts gehört. Kann aber noch kommen...
asveny, Das kann man kaum pauschal beantworten. Der 3er wurde über die Jahrzehnte immer mal wieder leicht modifiziert. Schau mal diese Tabelle auf
https://www.bussgeldkatalog.or…faq_fuehrerscheinklasse_3
Im Grunde gilt Bestandsschutz, also sollte der Tausch keine Einschränkung bringen. Die meisten Schlüsselnummern bekommt man automatisch, ein paar wenige aber nur wenn man danach fragt. E
Für exotischere Klassen gab es auch Fristen. Ich hab z.B. meinen Personenbeförderungsschein für Omnibusse bis 7.5t verloren, weil ich von der Frist nichts wusste. Den Schein gab es vor der Umstellung nur in zwei Bundesländern, heute kann man diese Klasse nicht mehr neu erwerben. Dumm gelaufen, aber eigentlich egal, weil es heute praktisch keine Busse mehr gibt mit 7.5t, und weil es extrem schwierig geworden ist mal zum Spass oder als Aushilfe eine Bus zu fahren.
Jo, aber da hab ich ja noch 13 Jahre Zeit.
Bist du vor 1953 geboren?
Woran kann man das erkennen?
Ob Tandem oder Einachser ruhiger läuft hängt auch davon ab wo man fährt. Bei Bodenwellen oder abseits der Strasse mag der Einachser im Vorteil sein. Der Tandem "schwebt" dafür über mittelgrosse Schlaglöcher in die ein Einachser voll reinknallt. Ich finde Tandemachser angenehmer, bin damit aber auch mehr auf guten Strassen und Autobahnen unterwegs.
Mein Tieflader ist trotzdem ein Einachser geworden, weil ich im eigenen Hof auf engstem Raum (zu fuss) rangieren muss.
Tali, es hängt wie bereits gesagt davon ab, was in der Reservierungsbestätigung und - falls mitgeteilt - in der AGB steht.
Mein persönliches Rechtsverständnis sagt mir, dass der Verleiher sich verpflichtet ein reserviertes Fahrzeug pünktlich und funktionsfähig zur Verfügung zu stellen. Schafft er das nicht, ist er im Grunde für direkte Folgeschäden verantwortlich. Damit meine ich z.B. die Fahrtkosten zur Konkurrenz um dort einen Anhänger abzuholen, oder auch die Differenz zu einem höheren Mietpreis dort. Mir wäre allerdings meine Zeit wirklich zu schade um sowas einzuklagen.
Ich würde niemals erwarten dass der Vermieter für indirekte Folgeschäden aufkommt, zum Beispiel weil Du deinen Transportauftrag nicht abwickeln kannst, oder Hotelbuchungen verfallen. Das wäre ein Fass ohne Boden. Ich denke das ist mit Flugreisen gut vergleichbar.
In deinem hypothetischen Fall würde ich den Anhänger einen ganzen oder halben Tag früher abholen, damit ich im Falle des Falles noch reagieren kann. Niemals Sonntags, besser nicht Samstags, und auch nicht gegen Ende der Öffnungszeiten.
Das mit dem Klebeband erfüllt vielleicht seinen Zweck und verhindert (erstmal) eindringen von Feuchtigkeit zwischen Bodenplatte und Rahmen,
Welchen Zweck soll das erfüllen? Hast Du Dir das Bild mal angeschaut? Das Klebeband wurde nicht mal halbwegs angepresst. Ist aber egal, weil es eh nicht abdichtet und beim ersten Frost der Klebstoff versagt. Nach einem Jahr hängt es in Fetzen.
Ich denke eher dass das Band während der Verarbeitung der Bodenplatte draufkam, und niemand sich die Mühe gemacht hat es danach wieder abzuziehen.
Das ist Paketband. Das gehört nur auf Pakete.
Corradoman Luigi hat noch viele andere Hobbys und schreibt deshalb schon lange keine Briefe mehr. Dafür hat er einen grossen, ineffizienten Verwaltungsapparat. Da kostet jeder Brief richtig Geld. Darum lässt Luigi nur dann Briefe schreiben wenn es sich lohnt.
Keine Sorge, mir ist nicht entgangen dass die meisten Staaten inzwischen eintreiben können. Sie müssen aber nicht, und tun es auch nicht immer. Der Verwaltungsaufwand ist immernoch zu hoch.
Natürlich kann man das aussitzen, wenn man möchte und das Risiko liebt. Meine Empfehlung ist trotzdem zu bezahlen. Was ist daran "strange"?
Danke für den freundlichen Umgangston!
Hab deinen Link gelesen. Da steht ganz oft "kann", "können", oder "darf". In meinem Beitrag steht "wahrscheinlich".
Wo siehst du den Widerspruch?
Hat da von euch schon mal jemand Erfahrung sammeln dürfen/können? Lohnt es sich, sich da zu wehren, oder muss ich das zähneknirschend einfach zahlen?
Bussgelder aus dem Ausland kann man aussitzen. Die Bescheide werden zwar zugestellt, und vielleicht noch angemahnt, aber wahrscheinlich nicht eingetrieben.
ABER: War das deine letzte Italienreise, oder willst du da irgendwann nochmal hin? Wenn Du nicht zahlst, hast du das Risiko bei der nächsten Routinekontrolle zur Kasse gebeten zu werden. Dann wird es richtig teuer. Wenn Du nicht vor Ort zahlen kannst, wird es u.U. unbequem.
Daher mein Tip: Zahlen und nicht mehr dran denken.
Und wenn die Kupplung zu hoch ist, kann man von der anderen Seite aus ziehen.
Im Haken oder in der Kugel macht schon Sinn, und zwar ab Werk beim Neufahrzeug.
Wenn die Autobauer mal auf die Idee gekommen wären, einen CAN-Bus auf die AHK-Buchse aufzulegen, könnte das Auto auch im Steuergerät des Anhängers nachfragen ob dort eine Stützlastwaage vorhanden ist und diese auslesen. (Die Leuchtmittelüberprüfung könnte man dann auch endlich an den Anhänger delegieren).
Jedes neue Auto sollte dann in der Lage sein, Messwerte von der Kupplung und/oder der Deichsel zu finden und anzuzeigen.