Beiträge von bbb12

    aber das schlimme an der Sache ist, der nette Baggerfahrer hat damit riesen Ärger bekommen,


    weil irgend so ein A... loch den angezeigt hat, weil er damit angeblich die Kinder gefährdet hat


    was gibt es nur für Idioten auf unserer Welt

    Das mit der Anzeige interessiert mich. Wo hast Du das gefunden?

    Ich habe meinen Klasse 3 in 1984 mit 18 Jahren gemacht und 2000 umschreiben lassen.

    in 2000 habe ich dann auf Antrag meinen CE79 eingetragen bekommen und erhielt auch den C1E.

    Der CE79 ist mit meinem 50. Geburtstag in 2016 abgelaufen und den C1E habe ich unbefristet - und ohne erforderliche Gesundheitsprüfung alle 5 Jahre -

    bekommen.


    Dein aktueller Führerschein (mit BE und C1E) läuft am 19 Januar 2026 ab, auch wenn es nicht draufsteht.

    Im deutschen Gesetzestext wird zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein unterschieden. Die Fahrerlaubnis kann zwar entzogen werden, läuft aber nicht ab. Der Führerschein dagegen ist das Dokument mit dem die Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann. Der Führerschein läuft neuerdings ab, auch wenn auf dem Schein noch kein Ablaufdatum steht.,

    Laut BMVI gelten die folgenden Umtauschfristen:

    I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

    II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

    Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
    Vor 195319.01.2033
    1953-195819.01.2022
    1959-196419.01.2023
    1965-197019.01.2024
    1971 oder später19.01.2025
    AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
    1999-200119.01.2026
    2002-200419.01.2027
    2005-200719.01.2028
    200819.01.2029
    200919.01.2030
    201019.01.2031
    201119.01.2032
    2012-18.01.201319.01.2033

    *Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.



    rower muss demnach bis zum 19.1.2026 einen neuen FS beantragen, weil der alte dann ungültig wird.. Der Neue wird dann nur noch 15 Jahre gültig sein. Die oft zitierte Frist Januar 2033 gilt nur noch für Fahrer mit Baujahr < 1953 mit Papierführerschein, oder neue Führerscheine ab 2012.


    Von 5jährlichen Untersuchungen für den C1 habe ich noch nichts gehört. Kann aber noch kommen... ;)

    asveny, Das kann man kaum pauschal beantworten. Der 3er wurde über die Jahrzehnte immer mal wieder leicht modifiziert. Schau mal diese Tabelle auf
    https://www.bussgeldkatalog.or…faq_fuehrerscheinklasse_3

    Im Grunde gilt Bestandsschutz, also sollte der Tausch keine Einschränkung bringen. Die meisten Schlüsselnummern bekommt man automatisch, ein paar wenige aber nur wenn man danach fragt. E


    Für exotischere Klassen gab es auch Fristen. Ich hab z.B. meinen Personenbeförderungsschein für Omnibusse bis 7.5t verloren, weil ich von der Frist nichts wusste. Den Schein gab es vor der Umstellung nur in zwei Bundesländern, heute kann man diese Klasse nicht mehr neu erwerben. Dumm gelaufen, aber eigentlich egal, weil es heute praktisch keine Busse mehr gibt mit 7.5t, und weil es extrem schwierig geworden ist mal zum Spass oder als Aushilfe eine Bus zu fahren.

    Ob Tandem oder Einachser ruhiger läuft hängt auch davon ab wo man fährt. Bei Bodenwellen oder abseits der Strasse mag der Einachser im Vorteil sein. Der Tandem "schwebt" dafür über mittelgrosse Schlaglöcher in die ein Einachser voll reinknallt. Ich finde Tandemachser angenehmer, bin damit aber auch mehr auf guten Strassen und Autobahnen unterwegs.


    Mein Tieflader ist trotzdem ein Einachser geworden, weil ich im eigenen Hof auf engstem Raum (zu fuss) rangieren muss.

    Tali, es hängt wie bereits gesagt davon ab, was in der Reservierungsbestätigung und - falls mitgeteilt - in der AGB steht.


    Mein persönliches Rechtsverständnis sagt mir, dass der Verleiher sich verpflichtet ein reserviertes Fahrzeug pünktlich und funktionsfähig zur Verfügung zu stellen. Schafft er das nicht, ist er im Grunde für direkte Folgeschäden verantwortlich. Damit meine ich z.B. die Fahrtkosten zur Konkurrenz um dort einen Anhänger abzuholen, oder auch die Differenz zu einem höheren Mietpreis dort. Mir wäre allerdings meine Zeit wirklich zu schade um sowas einzuklagen.


    Ich würde niemals erwarten dass der Vermieter für indirekte Folgeschäden aufkommt, zum Beispiel weil Du deinen Transportauftrag nicht abwickeln kannst, oder Hotelbuchungen verfallen. Das wäre ein Fass ohne Boden. Ich denke das ist mit Flugreisen gut vergleichbar.


    In deinem hypothetischen Fall würde ich den Anhänger einen ganzen oder halben Tag früher abholen, damit ich im Falle des Falles noch reagieren kann. Niemals Sonntags, besser nicht Samstags, und auch nicht gegen Ende der Öffnungszeiten.

    Er heisst Heiwesch.


    Es ist schön wenn man echte (Vor-) Namen verwenden kann. Es gibt aber für viele von uns auch gute persönliche oder berufliche Gründe warum das eben nicht geht. Das sollte man auch akzeptieren können.


    Viele Grüsse,
    bbb


    :bierbayer::kapitulier:

    Das mit dem Klebeband erfüllt vielleicht seinen Zweck und verhindert (erstmal) eindringen von Feuchtigkeit zwischen Bodenplatte und Rahmen,

    Welchen Zweck soll das erfüllen? Hast Du Dir das Bild mal angeschaut? Das Klebeband wurde nicht mal halbwegs angepresst. Ist aber egal, weil es eh nicht abdichtet und beim ersten Frost der Klebstoff versagt. Nach einem Jahr hängt es in Fetzen.


    Ich denke eher dass das Band während der Verarbeitung der Bodenplatte draufkam, und niemand sich die Mühe gemacht hat es danach wieder abzuziehen.

    bbb12

    Vielleicht solltest du das besser komplett lesen. Da steht z.B. auch:

    [...]

    Keine Sorge, mir ist nicht entgangen dass die meisten Staaten inzwischen eintreiben können. Sie müssen aber nicht, und tun es auch nicht immer. Der Verwaltungsaufwand ist immernoch zu hoch.


    Natürlich kann man das aussitzen, wenn man möchte und das Risiko liebt. Meine Empfehlung ist trotzdem zu bezahlen. Was ist daran "strange"?

    Hat da von euch schon mal jemand Erfahrung sammeln dürfen/können? Lohnt es sich, sich da zu wehren, oder muss ich das zähneknirschend einfach zahlen?

    Bussgelder aus dem Ausland kann man aussitzen. Die Bescheide werden zwar zugestellt, und vielleicht noch angemahnt, aber wahrscheinlich nicht eingetrieben.


    ABER: War das deine letzte Italienreise, oder willst du da irgendwann nochmal hin? Wenn Du nicht zahlst, hast du das Risiko bei der nächsten Routinekontrolle zur Kasse gebeten zu werden. Dann wird es richtig teuer. Wenn Du nicht vor Ort zahlen kannst, wird es u.U. unbequem.


    Daher mein Tip: Zahlen und nicht mehr dran denken.

    Im Haken oder in der Kugel macht schon Sinn, und zwar ab Werk beim Neufahrzeug.


    Wenn die Autobauer mal auf die Idee gekommen wären, einen CAN-Bus auf die AHK-Buchse aufzulegen, könnte das Auto auch im Steuergerät des Anhängers nachfragen ob dort eine Stützlastwaage vorhanden ist und diese auslesen. (Die Leuchtmittelüberprüfung könnte man dann auch endlich an den Anhänger delegieren).

    Jedes neue Auto sollte dann in der Lage sein, Messwerte von der Kupplung und/oder der Deichsel zu finden und anzuzeigen.