Das Ganze hat auch ein verkehrspolitische „Dimension“, weil so die Möglichkeit besteht, z.B. in Innenstädten mit Gründerzeit-Gebäuden (meist ohne gesonderten Zugang und mit Treppen im Eingangsbereich), in denen das Abstellen von E-Bikes, Lastenrädern usw. geradezu unmöglich ist, Pkw-Parkflächen in geschützte Zweirad-Abstellflächen „umzuwidmen“.
Sollte diese Umwidmung nicht gelingen, bleibt der „Koffer“ auf dem Anhänger und wird dann eben auf einer Pkw-Parkfläche abgestellt und ist dann eine mobile „Zweirad-Garage“ und muss dann eben alle 14 Tage umgesetzt werden (StVO).
Bernhard