Am besten bei deinen Plänen direkt den Prüfer involvieren
Beiträge von Arnech8788
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Halten muss es, wenn das Teil ins Rutschen kommt...auha.
Vorab Sorry für meine Genauigkeit
Aber, es muss so halten, dass es gar nicht anfängt zu rutschen. Wenn es anfängt zu rutschen, hast du verloren...
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Zwar nicht heute, aber am Wochenende
Freitag Nachmittag zuerst die restliche Bierzeltgarnituren und Stehtische geholt:
Dann den Holzboden für den Pavillon aufgeladen:
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und verlegt:
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Am Ende noch einen Teppich drauf.
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Samstag dann mal mit einem Unsinn 3,5 To Anhänger unterwegs.
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Gestern habe ich erst einen Pavillon (6m x 4m) aufgebaut...
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und dann schon mal ein paar Bänke und Tische aufgeladen
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Nicht, dass er es verlädt, sondern er ist (mit)verantwortlich, dass du mit ordentlicher LaSi bei ihm vom Hof fährst.
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falls mal eine ordentliche Ladungssicherung ansteht.
Ich hoffe die steht bei jeder Fahrt mit Ladung an
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Hallo Karsten und herzlich Willkommen,
was für ein Budget hast du denn für den Anhänger? Da gibt es Preise von-bis
Grüße
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Hier mal ein paar Meinungen dazu: https://www.lasiportal.de/ladu…beim-einkauf-im-baumarkt/
Zitat
1. Entbindet sich die Baumarktleitung mit diesem Hinweis jeglicher Verantwortung?
Ein ganz klares NEIN! Zwar versuchen mittlerweile fast alle Baustoffhändler/Baumärkte sich durch solche Hinweise, entweder auf dem Kassenbon, Lieferschein oder durch Hinweisschilder im Verladebereich, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.
Handelt es sich um eine Verladung im Bereich der Warenannahme/Versand, wird dieser Versuch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor keinem deutschen Gericht Bestand haben. Anders sieht es wohl aus wenn jemand seine Ware mit einem Einkaufswagen direkt aus dem Baumarkt holt und auf dem Parkplatz in sein Fahrzeug lädt. -
Privat zahlt Strafe der Fahrzeugführer, gewerblich Fahrzeugführer und Absender / Verlader!
kleine Ergänzung vom dem was ich hier von mitgenommen habe...
Gewerblich sind die folgenden drei Personenkreise verantwortlich:
- Fahrer
- Verlader
- Arbeitgeber
Wie war das nochmal privat, wenn ich etwas beim Baustoffhof hole und es vom Personal aufgeladen wird (z.B. mit Stapler). Dann sind die doch der Verlader?
... und dieser Hinweis auf den Rechnungen von wegen der Käufer ist für die LaSi verantwortlich - der Verlader trägt keine Verantwortung... ist rechtlich unzulässig?
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Hattest du nur eine Rampe da liegen?
Ja, nur eine...
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Keine Ahnung wie Hoch der Anhänger genau ist - ich schätze ca. 80cm
Da war das Aufladen trotz 4m langen Auffahrrampen des leichten Rollers eine wackelige Angelegenheit...
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Ladehöhe nur 35cm? Krass...
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Hallo,
wofür hast du das genutzt?
Grüße Arne
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ah cool
Am Nürburgring bin ich dieses Jahr bestimmt auch wieder das ein oder andere mal. Aber ich fahre nicht selbst...
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Hallo Fabian und herzlich Willkommen
Welche(s) Fahrzeug(e) hast du für den Motorsport? Nimmst du an Rennen teil? Auf welchen Rennstrecken bist du unterwegs?
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Nicht "verändern", sondern "verhädern"
Naja ... mit dem Netz kann man nur leichte Äste und ggf. großes Laub o.ä. sichern.
Mit der Plane hast du einen Schutz vor dem Wetter und Laub lässt leichter "sichern"
Für alles andere - außer Schüttgüter - brauchst du eh Gurte oder LaSi-Netz.
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Ich habe mal etwas gegoogelt.
Verwende mal die folgenden Begriffe: Radstopper, Sperrstange oder Radanschlag
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Ja ich hatte die Wahl zwischen den selben wie @Eduard Fan und den einfachen. Habe mich dann für die einfachen entschieden, da ich mit den anderen schon die Erfahrung gesammelt habe, dass sich das Netz da mehr "verhändern" kann
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Ich habe auch ganz einfache Haken. Bei mir wurde vorher gefragt, ob evtl. später mal eine Hochplane geplant ist, daher sind sie bei mir etwas weiter unten.
und so siehts mit Plane aus
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Mangels Isolation der Plane kannst Lufterwärmung mMn vergessen; außer vll mit ner 50KW Gas- oder Dieselheizkanone
Für einen 6m x 2m x 2m (oder 2,2m) großen Planenanhänger haben zwei günstiger Stromheizer gereicht, wenn man Sie vorher ein paar Stunden laufen lassen ließ...