Aufgabe des Gutachters ist in erster Linie, den Schaden zu bewerten, Kosten einer fachgerechten Reparatur zu ermitteln, weniger eine Meinung über Varianten zu haben. Das wäre dann eher Aufgabe von Dir oder Deinem Anwalt beim Schadensverunracher die ermittelte Summe einzufordern und was in eigener Entscheidung daraus zu machen. Falls der Reparaturaufwand den aktuellen Wert des Hängers überschreitet, ist es Sache des Anwaltes für Dich zu verhindern, daß Du dabei nicht über den Tisch gezogen wirst, wenn es ein witschaftlicher Totalschaden sein sollte.
Nimm einen guten Anwalt für Verkehrsrecht, den muß der Verursacher auch zahlen! Den Gutachter darfst ebenfalls du selbst bestimmen, besser für dich, als wenn Du abwartest, bis die Versicherung des Schädigers einen schickt. Ebenfalls mit Anwalt abstimmen, meistens arbeiten die gut eingespielt miteinander.
Das alles weiß ich sehr gut
Habs immerhin auf der Meisterschule gelernt
Da der Verursacher allerdings ein guter Bekannter ist, ist ein Anwalt die absolut letzte Option