Beiträge von coke_fridger

    Was willst du denn mit dem Nummernschild machen?

    Das frage ich mich auch.

    DSGVO sagt trotzdem "Personenbezogene Daten; Veröffentlichung nur mit Erlaubnis". Obwohl der Otto-Normal-Bürger damit an keine Daten/Infos kommt.


    Siehe auch die Probleme der Dashcam-Kanäle, es müssten ja mittlerweile sogar Firmenbeschriftungen, Datum, Uhrzeit und Koordinaten in den Videos entfernt werden, weil sich daraus (angeblich) Bewegungsprofile erstellen lassen. Demnächst sind wahrscheinlich Straßenschilder und markante Punkte dran.

    Man kann's echt übertreiben...

    Geht das wirklich bzw. ist das schonmal jemandem passiert das die Klemmstützen während der Fahrt runtergingen, weil ich habe solch eine Sicherung noch nie an einem Anhänger gesehen.

    ist mir auch noch nie untergekommen. Aber eine Sicherung sehe ich öfter. Entweder das Kettchen zum Einhängen, es gibt auch Stützen mit Löchern in die dann ein Federriegel einrastet. Die billigen Klemmstützen kenne ich mit "Beule" im unteren Bereich, die durch eine Aussparung im Klemmhalter passt. Verdreht man die hochgezogene Stütze, würde sie selbst bei lockerem Klemmhalter nicht durchrutschen, soweit ich weiß, gilt das als zweite Sicherung.


    >>hier<< erkennt man besagte Beule unten in Fußnähe recht gut.

    Heute war "Familientreffen" in unserer Schrauberhalle. Wir haben Öl gewechselt, Sommerschlappen aufgezogen und eine AHK an den Clio meiner Mutter gebaut. Nachdem es jetzt einen Anhänger in der Familie gibt, wollte sie auch mit spielen ^^

    Anscheinend gab es diesbezüglich vor kurzem eine Änderung bzw. Aktualisierung:


    Für die Produktion von Zurrmitteln gilt in Europa in der Regel die EN 12195 mit den Teilen 2 bis 4. Was die Anwendung der Zurrmittel angeht, gilt die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1. Diese ist nun endlich nach vielen Jahren der Überarbeitung final und mit kleinen Änderungen veröffentlicht worden.


    Eigentlich gibt es nur drei Konkretisierungen in der neuen Richtlinie:

    • Zurrgurte dürfen nun auch offiziell abgeschnitten/gekürzt werden. Die Hersteller lassen dies bereits seit einigen Jahren zu. Denn Zurrgurte werden in Tausenden an Metern produziert, eingefärbt und dann in die Längen geschnitten, die der Anwender/Kunde haben möchte. Dies hat auf die Kräfte keinerlei Einfluss. Daher ist es nur logisch, dass dies in der Richtlinie nun auch zugelassen wurde. Also: Abschneiden der Gurte ist zulässig. Damit das Gurtband nicht weiter aufdröselt, ist mein Tipp, das Ende mit dem Feuerzeug etc. einfach etwas zu erwärmen.

    Die Richtlinie selbst habe ich nur hinter Paywalls gefunden, ist wohl das Gleiche wie mit anderen Richtlinien.

    Und wieder einer:


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    Youtube, DashcamDriversGermany, Folge 461, angesprochene Stelle ab 4:13

    Haha, das ist ja cool. Erinnert mich an Titanen des Erdreichs als der Mini-Bagger aus dem Ei schlüpft ^^


    (Für alle die es nicht kennen und lachen möchten: Sehr sehenswerte Doku 'Titanen des Erdreichs')

    Bezüglich des Reifenalters gibt es mittlerweile auch andere Urteile, nämlich dass Reifen die über 3 Jahre (AG Hamburg, Az. 5 C 99/06) bzw. zwei Jahre und vier Monate (AG Starnberg, Az. 6 C 1725/09) alt sind als mangelhaft gelten und nicht mehr als Neureifen verkauft werden dürfen.


    Allerdings halte ich den Zug für abgefahren, das Reifenalter hätte man, wie es der ADAC empfiehlt, vor dem Kauf besprechen und/oder in den Kaufvertrag mit aufnehmen, aber spätestens bei der Abholung diskutieren müssen und nicht drei Jahre später.

    So gings mir auch. Am Anfang "mal schnell zwei Schienen dran schrauben" und dann gings vom Hundertsten ins Tausendste wenn man sich mal einliest und damit beschäftigt.


    Ich habe einen Anhänger von Stema, die Obi-Version", das ist laut Papieren auch ein "Stema 01".


    Die Airlineschienen habe ich ganz nach außen gemacht, eben dass ich in das Blechprofil komme, da ich der 9 mm Siebdruckplatte nicht wirklich traue. Bohrlochkanten habe ich mit Zinkausbesserungsfarbe eingestrichen und irgendwann kommt vielleicht noch Unterbodenschutz drauf wenn ich Lust habe.


    Bilder gibts >>hier<<, wenn du möchtest kann ich noch eins von unten machen, bin morgen wahrscheinlich am Hänger weil ich noch die Keile anbringen will.

    Weil wir auch das Thema Dashcam aktuell haben. Hier mal ein Video mit "live dabei" statt nur davon lesen


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    Youtube, Eure Videos Fahrnünftig, Folge 313, angesprochene Stelle ab 4:22

    Ist ja wohl heutzutage normal, das die nach 5 Jahren brechen... ;):

    Leider ja. Beim 2008er Passat meiner Eltern ist eine hintere Feder nach 5 Jahren und eine vordere nach 8 Jahren gebrochen. Bei unserem 1992er Passat der von '93 bis '21 in der Familie war, wüsste ich nicht dass wir jemals Federn getauscht haben.


    Einer der Gründe warum ich kein deutsches Auto mehr kaufe. Diese "Qualität" bekomme ich von anderen Herstellern für die Hälfte.

    Das ist ja mal geil.


    Komplette Ausnutzung des rechtlichen Spielraums. Genau wie der Ellenator, der im Prinzip ein Auto ist, das aber als dreispuriges Kraftfahrzeug zählt und in Kombination mit einer Leistungsdrosselung ab 16 mit dem A1 gefahren werden darf.


    Aber schon an dem Aufwand zum Trennen und Verbinden merkt man, dass es nur gemacht wird, um rechtlich korrekt eingestuft zu werden. "Schnell mal abhängen" ist da nicht, das macht doch keiner drei Mal am Tag, nur um dann eine nutzlose Zugmaschine rumstehen zu haben.

    Bei B96 biste immer wieder am rechnen ob es passt oder nicht.

    Bei BE sagst du immer: „Egal Häng an das Dingen und ab durch die Mitte. Passen tut es immer.“

    Das denke ich mir auch. Und selbst wenn der B96 für das aktuelle Gespann ausreicht, wer sagt dass ich in 20 Jahren noch genau das gleiche Gespann fahre. Neues Auto oder neuen Anhänger und wenn ich Pech habe, brauche ich dann den BE. Oder wie du schon sagst, einmal einen Anhänger oder Auto ausleihen wollen und dann geht die Rechnerei los.


    Darum habe ich mich im Januar auch für den BE angemeldet, zahle mit den reinen Pflichtfahrstunden um die 950 €.

    Soweit ich weiß sind BE und C1E ohne Beschränkung der Achsen. Wenn auf Antrag die Klasse CE 79 erteilt wird, dann ist nur diese auf 3 Achsen beschränkt. Grund ist die Schlüsselzahl 79 die beim Pseudo-CE die Achszahl einschränkt, bei den anderen Klassen hat man keine solche Beschränkung durch erteile Schlüsselzahlen.

    Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3): Beschränkung der Klasse C1E auf Züge von mehr als 12 Tonnen (der Buchstabe L steht hier für die Anzahl der erlaubten Achsen bei Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger)

    Interessiert uns hier im Pkw-Forum aber ja nicht.