Beiträge von Grillmeister

    Ich denke die Aussage war nur für die fest verbauten Möbel gedacht.

    Richtig, nur wenn die Möbel fest eingebaut sind sollte das Leergewicht im Fahrzeugschein korrigiert werden.


    Ich habe auch noch nie von einer Kontrolle des Leergewichts gehört. Zu 99,9% wird bei einer Kontrolle nur geprüft ob der Hänger überladen ist. Auf Anhieb konnte ich auch im Bußgeldkatalog keine Strafe für ein abweichendes Leergewicht finden. Prinzipiell kann ich der Argumentation aber folgen. Wenn mein Hänger fertig ausgebaut ist, wird das Leergewicht schätzungsweise 1t höher sein und das ist dann keine kleine Abweichung mehr. Die paar Euros fürs Wiegen und Umtragen werde ich dann zahlen und habe Ruhe.

    Jetzt habe ich vor Lachen meinen Kaffee auf dem Monitor verteilt :). Ich erstelle einen weiteren Thread mit technischen Details zu meinem Umbau, damit es hier zum Thema weiter geht... in diesem Lockdown werde ich es aber nicht mehr schaffen. Dafür könnt ihr euch schon einmal sämtliche Fragen zu meinen Betonklötzen bereit legen oder wir machen was neues und prüfen z.B. die Rundheit meiner Räder.8o


    Heute habe ich mit einem Sachverständigen von der GTÜ gesprochen, der sonst Einzelabnahmen für selbstgebaute Wohnwagen macht. Er hat einen zum Wohnwagen umgebauten Kofferanhänger bisher noch nicht zur Prüfung bekommen und musste sich auch erst einmal informieren. Das ging relativ schnell und er hat mich kurz später zurückgerufen. Anbei kurz und übersichtlich die wichtigen Aussagen:


    - Muss ein Kofferanhänger, der zum Wohnwagen ausgebaut wurde, für eine Abnahme vorgestellt werden?


    => Ja, denn durch die Einbauten ändert sich das Leergewicht. Das neue Leergewicht muss im Fahrzeugschein eingetragen werden. Dafür muss ein Wägeprotokoll einer geeichten Waage mitgebracht werden. Solange sich die Außenmaße nicht ändern, muss am Kofferanhänger nichts weiter eingetragen oder abgenommen werden.


    - Sollten die Einbauten fest oder lösbar erfolgen?


    => Beides ist möglich. Lösbare Einbauten müssen wie jede Ladung ausreichend gesichert sein. Wenn herkömmliche Möbel verwendet werden, müssen die Türen über eine Verriegelung verfügen, da sonst die Ladung in den Schränken nicht als gesichert angesehen wird.


    - Was ist, wenn die Polizei mich anhält und mir vorwirft, dass die Anhänger-Fahrzeugklasse nicht passt, da es augenscheinlich ein Wohnwagen ist, aber ein Kofferanhänger in den Papieren steht? Polizeibeamte haben oft erschreckend wenig Fachwissen, obwohl sie solche Kontrollen täglich durchführen.


    => Vorschlag: Die Herdplatte nicht fest montieren, dann ist es ausgeschlossen, dass dieser Anhänger ein Wohnwagen sein kann. Das muss jeder TÜV-Prüfer oder Polizist dann einsehen. Alternativ kann die Fahrzeugklasse per Einzelabnahme in "Sonstige Anhänger" geändert werden und in Feld 22 können dann Einbauten wie Bett, Küche, Dusche etc. eingetragen werden.


    Weiterhin hat er empfohlen nur schwer entflammbare Materialien zu verwenden.


    Also insgesamt ist das Thema doch einfacher als erwartet. Wenn man beim Innenausbau mit gesundem Sachverstand an die Sache geht, hat man bei der Hauptuntersuchung sowie bei einer Kontrolle nichts zu befürchten.

    Ich möchte alles fest verbauen. In der Dusche werde ich die Fugen mit Flüssigfolie abdichten. Ich werde Standard Möbel einbauen und diese fest in der Bodenplatte verschrauben. Ein herkömmliches Zerhacker WC aus dem Sanitär-Bereich habe ich auch schon montiert und wenn ich diese Einbauten demontierbar machen sollte, wäre ich mit dem Umbau Jahre beschäftigt. Da nutze ich lieber meine Zeit um mit dem rustikal ausgebauten Anhänger durch die Gegend zu fahren :-). Wo steht denn geschrieben, dass die Ladung im Inneren eines Anhängers nicht fest montiert werden darf?


    Der einzige Nachteil eines Anhängers im Vergleich zum Wohnwagen ist also, dass die Einbauten im Innenraum nicht versichert sind. Dafür habe ich den Vorteil, dass ich den Faktor 1,2 für die Beurteilung der 100er Geschwindigkeit ansetzten kann. Ich glaube nicht, dass mir jemand mein verschraubtes Ikea Holzbett aus dem Hänger ausbaut. Das Motorrad wäre in beiden Fällen nicht versichert. Also spricht immer noch alles dafür die Zulassung bei einem Anhänger zu belassen.

    Die Gedanken habe ich mir gemacht und eine Lösung gefunden. Ich habe mir eine schön große Deichselbox schweißen lassen und im Boden habe ich
    massive Befestigungspunkte für passend gegossene Betongewichte (je 25 kg) eingeschweißt. So kann ich je nach Beladungszustand die Gewichte entweder in die Garage oder in die Deichselbox stellen, bis die Stützlast von 150 kg auf der Kupplung optimal erreicht wird. Auf Grund der Nähe der Deichselbox zur Kupplung, wirken sich die Betongewichte stärker aus als das Motorrad, das weiter entfernt hinter der Achse steht. Vor Ort im Fahrerlager nutze ich die Gewichte zum Sichern des Klapppavillions. Die erste Probefahrt auf der Autobahn zeigte ein gutmütiges Verhalten.


    Gewichte.jpg

    Danke, das bestätigt meine Vermutung, dass sämtliche Einbauten als Ladung gelten und lediglich fest und sicher montiert sein müssen, damit ich bei einer Polizeikontrolle nicht bemängelt werde.


    Was mich jedoch wundert: In einem Video des Sportscaravan wird berichtet, dass deren Produkt TÜV geprüft ist und man so einen Umbau nicht einfach so machen darf.


    Gibt es irgendeinen Vorteil daran, den Anhänger als Wohnwagen zuzulassen? Ich sehe nur Nachteile.

    Ich habe einen 7m x 2,1m (3,5t zGG) großer Kofferanhänger gekauft und baue diesen zum Wohnwagen mit Motorradgarage um. Ähnlich wie der Sportscaravan, nur in einer vernünftigen Größe, bei der man nicht ins Bett krabbeln muss:

    https://sportcaravan.de/de/cube-5-de.html


    Der Anhänger soll weiter als Kofferanhänger zugelassen bleiben, damit für die 100er Zulassung der Faktor 1,2 gilt. Ich war jetzt schon bei 4 TÜV-Stationen um zu klären, ob ich beim Umbau etwas beachten muss, damit sie mir in 2 Jahren auch noch eine Plakette erteilen, aber es kennt sich anscheinend niemand damit aus. Ich wurde immer mit dem Argument: “Das ist nicht unser Fachgebiet“ weggeschickt. Hat jemand hier mehr Fachwissen?