Beiträge von Jay

    Pauschal is das schwer zu sagen, grad bei Fahrzeugverladung spielen viele Faktoren eine Rolle: neben Überhang auch Tiefe und Radstand.


    Ich persönlich würde mit 200cm Rampen und 57cm vermutlich bei 90% meiner Transporte scheitern. Selbst mit Tricks wie Zugfahrzeug mit der Hinterachs auf Blöcke stellen lande ich vermutlich netmal bei 80% Quote. Hätte ich überwiegend Kleinwagen oder SUFFs oder sogar echte Offroader würde es aber wohl reichen.


    Solche Autos hab ich aber nicht. Daher habe ich mich sogar bewusst für einen Tieflader entschieden. 240cm Rampen bei 48cm Ladeflächenhöhe, die ich aber trotzdem zusätzlich noch immer ankippe (die Höhe der hinteren Kante dann müsste ich mal noch nachmessen, reiche ich nach).

    ... warum Kritisiert ihr jetzt wo die Kiste fertig ist und nicht vorher wo man was hätte ändern können?

    Naja, du bist auch net der erste hier im Forum mit so ner Idee - hättest du einfach ein bisschen hier im Forum gelesen, hättest mehrere vergleichbare Beiträge und entsprechende Anmerkungen dazu gelesen.


    Der Fehler liegt bei dir - jetzt jemand anderen zu beschuldigen geht ja garnicht! Wenn du dich nicht selbst auskennst, dann kannst du dich auch nicht drauf verlassen, dass hier in einem Freizeitforum grad zufällig jemand da ist und deine Fehler korrigiert. Wenn du das vermeiden hättest wollen, hättest die Konstruktion von nem entsprechenden Experten gegen Bezahlung erledigen lassen müssen. Ganz einfach!

    Danke für die Information und viel Erfolg im weiteren Verlauf!


    Sowas kommt aber häufiger vor - sind schließlich alles nur Menschen, auch bei KBA und Zulassungsstelle. Mein Kumpel hatte in Frankfurt mal nen Strafzettel bekommen, nicht sein Auto, aber sein Kennzeichen. Wurde doppelt vergeben, Schuld Zulassungsstelle, der andere hat dann ein neues Kennzeichen (und den Strafzettel) bekommen. Passiert...

    Danke für das unsinnige Vollzitat!


    Egal, trotzdem ist bei 3.500kg Schluss! Und meist sind diese 90kg nunmal genau die Stützlast! ;)

    Spannend wird das bei Zugfahrzeug 2200 kg und Anhänger 1300 kg (bis hier Summe 3500 kg) und +90kg bei Anhängerbetrieb (dann 3590 kg).

    Geht da noch B?

    Nein! B ist bei 3.500kg Ende! Egal, wie die sich zusammensetzen.


    PS: Deine Rechnung würde so ohnehin nicht aufgehen! Denn in den 2.200kg Zugfahrzeug müssten die 90kg Stützlast ja integriert sein! Wenn, dann wäre es (2110kg+90kg) Zugfahrzeug + 1300kg Anhänger.

    Klingt doch gut. Alternativ zur Eiche würd ich einfach nehmen, was grad da ist - selbst wenn es "nur" 3-5 Jahre hält, dann machst es halt einfach nochmal, zwei Stückchen Holz ist doch kein Aufwand - außerdem kannst die Konstruktion dann immer noch ändern, wenn sie dir nicht mehr gefällt oder du ne bessere Lösung gefunden hast.. Alternativ kannst die Erhöhung auch gleich aus verzinktem Blech, Winkel oder Rechteckrohr bauen, dann brauchst auch in ein paar Jahren nix mehr nachbauen.

    Das Zauberwort wäre für mich hier "online Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs".

    ...

    Aber vielleicht ist das zu einfach.

    Du vergisst, dass hierzu auch der Personalausweis mit der Online-Funktion freigeschaltet sein muss. Und das hat nicht jeder - laut unserem Heimatministerium waren es im Sommer 2021 grad mal 7% ! ;)

    Genau so isses: COC mit Kaufvertrag sollte für die Anmeldung reichen. Im Zweifelsfall einfach mal FREUNDLICH bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen, wie die es gerne hätten.


    Bei den meisten Anhängerhändlern (selbst bei Autohändlern!) kriegt man ohne Probleme nach (An-)Zahlung die Papiere für die Anmeldung in die Hand gedrückt bzw. ggfs. gegen nen kleinen Aufpreis zugeschickt. Ist doch Tagesgeschäft für nen Händler.

    Na dann isses umso einfacher: Der Händler hatte zweimal die Chance auf Nachbesserung, jetzt hast du das Recht auf Wandlung! Nachdem es immer der gleiche Fehler ist und dieser bereits während der Garantie erstmalig aufgetreten ist und beim Händler war, ist die Rechtslage klar. Wenn der Händler sich weiterhin auf Nachbesserung quer stellt bzw. "nichts findet", dann würde ich ihn mal deutlich auf die Rechtslage hinweisen. Ich denke nicht, dass der Händler Bock auf Wandelung (eines gebrauchten Anhängers) hat und sich spätestens dann auch ausgiebig mit der Fehlersuche beschäftigen wird.