Am Freitag mit meiner 61 Jahre alten Neuerrungenschaft beim TÜV gewesen. Die (einzige) Nummernschildbeleuchtung funktionierte nicht, muß wohl irgendwo am Kabel liegen. Wollte ich am Abend vorher nicht richten, da der Anhänger über Winter eh hergerichtet werden soll (neue Bodenplatte, etwas Rost weg und neue Farbe).
Also zum TÜV und ins Gespräch gleich mal einfließen lassen, daß der über Winter hergerichtet wird. Bei der Beleuchtungsprüfung hat er dann offensichtlich festgestellt, daß die Nummernschildbeleuchtung nicht geht, warum hätte er sonst dagegenklopfen sollen.
Ich habe getan, als hätte ich sein Klopfen nicht bemerkt, er hat getan, als hätte er den Defekt nicht bemerkt. Statt also einem erheblichen Mangel (und verweigerter Plakette) nur der Hinweis auf die schlechte Bodenplatte im Bericht. War echt fair von ihm, und der Mangel wird natürlich jetzt über Winter um Rahmen der Restaurierung behoben.
Viele Grüße
Clemens