und? gibts hier was neues nach deinem ersten urlaubstag?
Beiträge von Henning St.
-
-
ich mach natürlich morgen abend meldung
mfg.
-
moin,moin da es ja morgen zum tüv geht hab ich mir heute den wiegeschein besorgt, ich hatte ja etwas bedenken weil ich ja während der bauphase schon mal auf der waage war und schon 500kg hatte. aber jetzt ist er komplett und ich war einigermaßen positiv überrascht er hat jetzt komplett mit allem (laderaumabdeckung, gepäcknetz, sitzbank, reserverad) 540kg den schein habe ich mir aber ohne all diesem interior drucken lassen da noch nicht feststeht ob es alles drinnbleibt. ohne die sachen bin ich jetzt bei 480kg, damit kann ich leben.
wünscht mir für morgen
-
turbo-peter ich geb mir mühe, brauchst du was an teilen vom 3b ?
mfg.
-
-
Wie stark hast du die Alu Platte gewählt? MfG
2mm so wie auf dem bild zu sehen wiegt sie dann ca. 10kg die ganze platte wae vor dem schneiden 1,40m x 1,80m und wog dann 14kg
mfg.
-
danke levin, wann gibts bei dir mal wieder was zu sehen? ich werd am wochenende nochmal
richtig gas geben, denn nächsten dienstag 9uhr ist die stunde der wahrheit gekommen da
steht dann die abnahme an. ich halte euch natürlich auf dem laufendenmfg.
DSC02075.jpgDSC02089.jpgDSC02078.jpgDSC02081.jpgDSC02076.jpgDSC02084.jpg
-
-
Wenn Autoheck, dann ist das doch noch einfacher. dann hast du Papiere und alles....
Für den Verkehrssicheren zustand ist der Inhaber der roten Nummer verantwortlich. Wenns also zusammengeschustert ist, darf er nicht fahren. Und was für den verkehr (ungefähr) zulässig ist, wird man wohl wissen....
die autopapiere sind nutzlos in dem fall, ausser als datenträger für achslasten und so bei der abnahme. aber die fahrgestellnummer ist nicht relevant. und "wird wohl" und "ungefähr" ist ja immer so ne sache in unserem rechtssystem. aber offensichtlich darf ich ja so damit zur abnahme und mehr wollt ich ja gar nicht. alles wird gut
mfg.
-
Zitat
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
[Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Fahrzeuge[Blockierte Grafik: http://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png] dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs[Blockierte Grafik: http://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png]. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.dann sollte es wohl klappen, danke euch für eure anteilnahme an meinem problem schönes we.
mfg.
-
Klar geht das. Das rote Kennzeichen ist schließlich für sowas da. Daten wirste ja eintragen können, als fg nummer entweder die TP nummer wenn du die schon hast, oder die von der Achse...
KEINE TP nummer
KEINE nummer auf der achse (autoheck)
-
im grunde weis ich wozu die rote nummer ist, war mir halt nur nicht sicher da das gefährt ja noch keine ident nr. hat und im grunde könnte das ja auch ein abenteuerlich zusammengeschusterter haufen alteisen mit beleuchtung sein. das objekt das man dann in strassenverkehr bringt wurde ja noch nie von irgendjemandem für strassentauglich befunden anders als bei einem fahrzeug das nur abgemeldet ist. wenn dann was passiert hätte ich mir vorstellen können das es versicherungstechnisch probleme geben könnte. dann könnte ich ja ein zugkopf an meine sackkarre schweissen ein lichtbalken und ne rote nummer drann und fertig is der anhänger!? letztendlich weis unsereins ja ob das ok ist was wir hier bauen aber man muss ja auch an die anderen experten denken die ihren pfusch auch für gut befinden. vielleicht denke ich auch einfach zu kompliziert. kann man das evtl. irgendwo nachlesen?
mfg.
-
moin,moin weiß jemand wie die rechtslage ist wenn ich mit einem eigenbauanhänger (halbes auto) und roter nummer unterwegs bin? es geht darum nach der fertigstellung
des anhängers 1x zur waage dann zum tüv und wieder nach hause zu fahren. bin mir nicht sicher wie das ist wenn so ein gefährt quasi offiziell nicht existiert. darf ich es dann trotzdem mit ner roten nummer in den verkehr bringen?mfg.
-
-
ich schließe mich an, vielleicht hilft es jemandem. aber wie levin schon sagte "immer erst den tüvonkel befragen"
mfg.
passat anh. (91).jpgpassat anh. (92).jpgpassat anh. (87).jpgpassat anh. (99).jpgpassat anh. (89).jpgpassat anh. (100).jpgpassat anh. (103).jpgpassat anh. (101).jpgpassat anh. (105).jpgpassat anh. (111).jpgpassat anh. (108).jpgpassat anh. (102).jpgpassat anh. (157).jpgpassat anh. (178).jpgpassat anh. (179).jpgpassat anh. (132).jpgpassat anh. (130).jpgDSC02031.jpg
-
allerdings sind nicht alle die werbung machen wollen auch handwerklich begabt wahrscheinlich
mfg.
-
50 gebote und am ende für is er für 2400€ verkauft.
-
Sony: Hast Du da Musik hinterlegt, machst Du Dich über Walkmänner lustig oder weshalb haben die was dagegen?
Gruss georg123
ja wegen der hintergrundmusik
-
schade "sony" hat was
-
(tut mir der anblick fast mehr weh als bei deinem touran) was soll das bedeuten!
das soll nur bedeuten das ich den golf 2 als solchen ein echt gutes auto finde und einem im ersten momment das herz blutet wenn der "special" so zersägt wird (ist natürlich quatsch)
aber so ein touran ist ja auch kein auto das man hinterhergeworfen kriegt, das war bestimmt ein unfallwagen oder?
von den arbeiten an deinen anhängern bin ich auf jedenfall überzeugt nicht das du was falsch verstanden hast