Beim Lada-Niva zum Beispiel ist Rücklicht und NSL per Zweifadenlampe gelöst und das Bremslicht separat.
Man sieht aber diese Kombination nicht sehr häufig.
Es wird in der Regel 10 cm Abstand gefordert zwischen NSL und Bremslicht, egal in welcher Kombination realisiert.
Auf den Rückleuchten-Feldern stehen Buchstaben, die die Lichtfunktion vorgeben:
A Begrenzungsleuchte
AR Rückfahrscheinwerfer
F Nebelschlussleuchte
R Schlussleuchte
S1 Bremsleuchte
L Kennzeichenleuchten
2a hintere Blinkleuchte
Also wie die Vorredner schon erwähnten, nachträglich ändern ist technisch machbar, legal ist es aber nicht. Ob es dem TÜV auffällt oder einer Polizeikontrolle ist die eine Sache. Ein Gutachter bei einem Versicherungsfall, dem fällt so was auf, da man da einen Haufen Geld einsparen kann (als Versicherer).