Neuen Anhänger anmelden: Anderer Name im Brief als zukünftiger Halter

  • Guten Tag,


    wir haben zu zweit einen Anhänger gekauft. Da ich den Anhänger öfter Nutze soll ich als Halter im Fahrzeugschein stehen und die Versicherung soll auch über mich abgewickelt werden.
    Der Käufer also mein Freund hat diesen Anhänger auf seinen Namen gekauft. Also den Brief, den ich jetzt habe ist mit seinen Daten versehen. Kann ich nun mit dem Brief morgen zum Straßenverkehrsamt und den Anhänger auf meinen Namen zulassen?


    Vielen Dank im voraus für die Hilfe

  • Hallo neuer.


    So richtig verstehe ich die Frage nicht.


    Wo steht da ein Name, wenn der Anhänger neu ist steht doch nirgends ein Name?!


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Eben denn der Name im Brief wird erst bei der Anmeldung eingetragen

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • wenn das Amt einen Eigentumsnachweis verlangen würde so müsste man mit Kaufvertrag dies beweisen. Aber Halter ist /muss nicht Eigentümer sein. Also Nachfragen auf Amt. Und wenn notwendig dann Einverständnis Erklärung von dem im Kaufvertrag stehenden auf Amt vorlegen.

    Aber wenn ich zu zweit so was Kaufe dann kann im Kaufvertrag auch beide genannt sein.... ausser man hat Vorteile durch Gewerbe oder so?


    Telefon...... Anrufen auf Amt..... da reisst doch keiner einem dem Kopf ab oder?

  • Sobald Du mit den Fahrzeugbrief hingeht den Du ja brauchst zu Zulassen is dieser der Eigentumsnachweis!

    Hier hatte ich noch nie Probleme!

    Natürlich EVB-Nummer nicht Vergessen! Und bei Neuanmeldung bei Anhängern das COC-Papier!!

    Gruß Mario

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • das ist leider total Falsch

    Sobald Du mit den Fahrzeugbrief hingeht den Du ja brauchst zu Zulassen is dieser der Eigentumsnachweis!


    es steht extra drauf


    zul.jpg



    das steck nur noch immer so in den Köpfen von früher


    wer den Brief hat dem gehört das Auto!


    is schon lang nicht mehr so, deshalb brauchst den auch bei ner Finanzierung nicht mehr bei der Bank abgeben, weil er nix Wert ist

  • Mich hat noch nie einer danach gefragt wenn ich einen Brief dabei hatte

    :/:/

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • das steck nur noch immer so in den Köpfen von früher


    wer den Brief hat dem gehört das Auto!


    is schon lang nicht mehr so, deshalb brauchst den auch bei ner Finanzierung nicht mehr bei der Bank abgeben, weil er nix Wert ist

    Auch nicht ganz Richtig!


    Der Käufer braucht zum ummelden den "Brief" auch Zulassungsbescheinigung 1 oder doch 2 ? genannt. Wenn der auf Bank liegt geht halt die Veräusserung nicht so einfach.. .. Also in dem Fall eine Art Eigentumssicherung für die Bank.....

  • meine Bank will schon seit Jahren kein Brief mehr haben, weil se nix wert sind


    Klar brauchstn zum ummelden, aber dann hastn halt verloren, dann gibts nen neuen, früher musste der beim Hersteller beantragt werden, heute druckt den die Zulassung selbst, seit es die COC gibt, deshalb ist er kein Eigentumsnachweis

  • Die ZB II ( früher KFZ. Brief ) gilt nicht als Eigentumsnachweis . Hier müsste ja als Eigentümer z.Bsp. eine Bank oder Leasinggesellschaft stehen , wenn das Fahrzeug finanziert , gemietet oder geleast ist.

    Wir arbeiten mit der Santander Consumer Bank zusammen und diese möchten gern die ZB II haben.

    Unsere Zulassungsstelle in EF möchte keine Kaufverträge o.ä. sehen , da bei der Zulassung eh ' nicht sofort festgestellt werden kann , ob der Kaufvertrag echt ist oder ein Fake.

    Lediglich der Verlust von ZB I oder II kann nur vom eingetragenen Halter angezeigt ( Aufbietung ) werden.