ja und? da steht doch ganz klar
also unter 7,5t, darüber brauchst auch privat nen Fahrtenschreiber
ihr verwechselt hier immer verschiedene Dinge miteinander
Naja, Meine Eingangsfrage ging nur um Fahrtenschreiber für Privatfahrten, wenn die Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug >3,5t aber <7,5t plus Anhänger) 7,5t übersteigt.
Weder Sonntagsfahrverbote, Fahrpersonalverordnung, noch Mautpflicht. Das kam später als Einwand, das habe ich mir auch nicht weiter angeguckt.
Laut IHK gilt die Pivatfahr-Ausnahme für Fahrzeugkombinationen unter 7,5t, in §57a steht, dass ein Kraftfahrzeug über 7,5t zwingend damit ausgerüstet werden muss. Für dieses Zwischending aus meiner Frage mit nem ~5t-Privat-Fahrzeug plus 3,5t-Privat-Anhänger hatte ich außer diesem IHK-Link nichts gefunden.
Und die IHK-Aussage muss ja auch auf irgendwas basieren, hoffe ich zumindest...
Betrifft mich ja auch nicht wirklich, bin nur neugierig. Außer ich will doch mal nen 7,49-Tonner mit Anhänger für nen Umzug fahren.