also serienmäßige weicheier
die nur außen groß daherkommen
Dafür muss man eben nicht das ganze Jahr mit nem Ackerschlepper umherfahren. 1985 gab es eben keine SUV sondern nur Geländewagen.
also serienmäßige weicheier
die nur außen groß daherkommen
Dafür muss man eben nicht das ganze Jahr mit nem Ackerschlepper umherfahren. 1985 gab es eben keine SUV sondern nur Geländewagen.
Kenn ich auch von Opel.
Da steht dann: "......für Anhänger für Segelflugzeuge, Boote oder PKW-Transport bzw mit max. Höhe von 1400 mm und geringem Massenträgheitsmoment"
Moin,
ich habe es heute bei meinem Opel Vectra Bj. 2006 eintragen lassen.
Dort steht nun allerdings nur "O.1:1900kg bei Anhängern mit geringem Luftwiderstand und bis 8% Steigung".
Was nun ein "geringe[r] Luftwiderstand" sein soll, muss man dann wohl bei der Kontrolle im Zweifelsfall ausdiskutieren.
Im Gutachten steht dazu:
"Nur für Anhänger mit geringem Luftwiderstand : Boots-, Pferdetransport-, und Autotransportanhänger,
Lastanhänger und Faltwohnwagen*.
(*Faltwohnwagen max. Gesamthöhe von 1,40 m)"
Wobei ein Lastanhänger mit Plane und Spriegel ja auch durchaus einen recht hohen Luftwiderstand haben kann.
Ich werde aber solche Feinheiten gar nicht erst versuchen auszunutzen, sondern es wirklich nur anwenden, wenn mein Anhänger eindeutig in die Anmerkungen fällt.
Außerdem behalte ich das Gutachten brav auf dem Handy, damit jemand, der daran zweifelt, es selber heraussuchen kann.
Viele Grüße
Frank
aus dem geschriebenen
lese ich,das die erhöhung bis 1,40m gilt
darüber greift wohl der erhöhte luftwiederstand
Wobei unter dem Stern * ja ausdrücklich vom Faltwohnwagen die Rede ist, und sich nach meinem Verständnis nicht auf alle Anhängertypen bezogen wird.
Außerdem stelle ich mir einen Pferdetransportanhänger, welcher maximal 1,40m hoch ist, interessant vor.
Der Prüfingenieur meinte auch, dass es "Auslegungssache" sei, was darunter zu verstehen ist.
Ich glaube, solange ich keine Probleme durch die Formulierung bekomme, werde ich einfach glücklich damit sein.
Viele Grüße
Frank
der pferdeanhänger ist aber expliziet aufgeführt
Das stimmt, der Lastanhänger aber auch. Und über seine Beschaffenheit (Plane und Spriegel, oder nicht) wird kein Wort verloren. Oder verstehe ich etwas grundlegend falsch?
Für mich geht es sowieso nur um den Autotransportanhänger. Unser Wohnwagen wiegt nur 1.600kg, und ist damit diesbezüglich unkritisch.
Lastanhänger kann auch mit Koffer sein, und Koffer wie Plane können per vorderer Schräge "aerodynamisch" sein. Ebenso ein Wohnwagen. Die hätten besser schreiben sollen wofür die erhöhte Anhängelast nicht gilt.