Merkwürdige Einträge in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (zweiteilig)

  • Warum müssen Selbstverständlichkeiten in eine Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Wenn ich den ganzen Abkürzungswust richtig übersetzt habe, ab dem Roten Strich, heißt der Text:

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    Auflage erteilt: Vor Fahrt auf öffentlichen Straßen Seil der Abreißbremse am ziehenden Fahrzeug anbringen, Bordwände hochklappen und verriegeln, bei Ausrüstung mit Stützrad dieses anheben und sichern, bei Ausrüstung mit Deckel diesen schließen und verriegeln.

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    Das sollte doch selbstverständlich sein und nicht meine Zulassungsbescheinigung auf zwei Teile aufblähen. ;(

    Diese "Auflage" ergibt sich doch eh schon aus der Straßenverkehrsordnung.. Oder sehe ich das falsch......


    Ich denke mal, ich habe die Abkürzungen richtig interpretiert, ansonsten bitte ich um Korrektur. :|


    Gruß

    Bernd

  • servus an alle,


    ich bin der meinung das eine steht in der STVZO; deshalb in den Papieren,

    das andere ist die STVO.


    gruss aus bayern

    werner

  • Sie haben vergessen reinzuschreiben daß Du die Beleuchtung vor Fahrtantritt auf Funktuon überprüfen mußt ^^. Und den Anhänger anzukoppeln. Manchmal...

    Schöne Grüße aus Calenberg!


    Lars


    Zugfahrzeuge: VW T5 (2012), VW 1302 LS Kabrio (1972), VW 181 (1969)

    bald in diesem Theater: Opel Frontera Sport (1992)
    Anhänger: AH3, Anhängerbau Wittenberge 0,5t (1969), Knaus Monsun (1964)

    im Bau: Eigenbau für den VW 181

    Alle meine Lieblinge auch auf BoxerStop

  • Ganz normale Einträge ........ und wenn ich manchmal meine Mieter ( trotz Einweisung am Anhänger ) dann durch Zufall fahren sehe ....... !

    Und wenn jemand aufmerksam über 100 km Autobahn bzw. Bundesstraße fährt und zählt nur die Stützräder und Spanngurte , da ist die schriftliche Erinnerung keine schlechte Sache !