Warum müssen Selbstverständlichkeiten in eine Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Wenn ich den ganzen Abkürzungswust richtig übersetzt habe, ab dem Roten Strich, heißt der Text:
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Auflage erteilt: Vor Fahrt auf öffentlichen Straßen Seil der Abreißbremse am ziehenden Fahrzeug anbringen, Bordwände hochklappen und verriegeln, bei Ausrüstung mit Stützrad dieses anheben und sichern, bei Ausrüstung mit Deckel diesen schließen und verriegeln.
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Das sollte doch selbstverständlich sein und nicht meine Zulassungsbescheinigung auf zwei Teile aufblähen.
Diese "Auflage" ergibt sich doch eh schon aus der Straßenverkehrsordnung.. Oder sehe ich das falsch......
Ich denke mal, ich habe die Abkürzungen richtig interpretiert, ansonsten bitte ich um Korrektur.
Gruß
Bernd