Eine kleine, bebilderte Schulung aus der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Hier geht es primär um zulassungsfreie Fahrzeuge. Ab Seite 63 wird es interessant für Anhänger. Was wie eine fahrbare, zulassungsfreie Baubude (Seite 68) aussieht, aber keine ist (Seite 70), ist ein zulassungspflichtiger Anhänger. Woran erkennt man es?
Zulassungspflichtig? Betriebserlaubnis? Kennzeichen? Wiederholungskennzeichen? Namensschild?
-
-
Ganz nette Übersicht. Werde sie mal abspeichern. Danke.
-
Hm. Alles leider nicht so überzeugend für mich - im Sinne von "Spaß + verdammt günstiger Unterhalt", d.h. so gut wie gar keine laufenden Kosten.
Am ehesten wäre es noch lustig, 'ne fahrende Bierkiste mit sagen wir 125ccm-4T und 4-Gang-Schaltgetriebe zu 'ner "einachsigen lof-Zugmaschine" (S. 24) umzubauen und dann 'n kleinen "Sitzkarren" (S. 89) dahinter.
Aber es bleibt irgendwie dabei - alles was Spass macht, ist eh nicht legal zulassungsfähig. Oder nur mit enormen Kosten. DE halt..
-
-
Der Link ist kaputt, die Präsentation ist jetzt hier: https://www.bernd-huppertz.de/…ssungsfreie-Fahrzeuge.pdf