Frage zur Anhängelast

  • Hallo Michael,


    die 1805kg ist die techn. Anhängerlast , wenn er gebremst ist.


    Die zusätzliche Eintragung kannst Du als Bonus betrachten. Sollte die Steigung unter 11% sein, kannst Du 1945 kg ziehen bzw. dranhängen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gelöschter Nutzer () aus folgendem Grund: 8524

  • :belehr:

    Du kannst 1805kg Anhängelast ziehen. Plus die vom Fahrzeughersteller bzw. Anhängerhersteller max. angegebene Stützlast (wobei der kleinere Wert beider gilt).

    Die 1945kg sind incl. 11% Steigung - plus Stützlast ... . Der erstere kleinere Wert gilt theoretisch für unbegrenzte Steigung. Hier in Deutschland bedeutet dies jedoch 12%. Welche Paragraphen usw. habe ich jetzt nicht im Kopf.

  • :belehr:

    Du kannst 1805kg Anhängelast ziehen. Plus die vom Fahrzeughersteller bzw. Anhängerhersteller max. angegebene Stützlast (wobei der kleinere Wert beider gilt).

    Die 1945kg sind incl. 11% Steigung - plus Stützlast ... . Der erstere kleinere Wert gilt theoretisch für unbegrenzte Steigung. Hier in Deutschland bedeutet dies jedoch 12%. Welche Paragraphen usw. habe ich jetzt nicht im Kopf.

    Aber nur wenn der Anhänger sein zugelassenes Gesamtgewicht nicht erreicht hat.

    Beispiel:

    -Anhänger zGG: 2000kg / tatsächlich 1990kg /Stützlast 45 kg->so dürfen die 45kg Stützlast dem Zugfahrzeug hinzugerechnet werden = Gesamtgewicht Anhänger 1990kg /Anhängelast gerrechnet 1945kg für Zugfahrzeug

    -Anhänger zGG 1945kg / tatsächlich 1945kg /Stützlast 45 kg ->die 45 kg Stützlast dürfen nicht hinzugerechnet werden, da das zGG des Anhängers erreicht (wenn man die 45kg Stützlast dem Zugfahrzeug hinzurechnen würde wäre ja das Gesamtgewicht des Anhängers in diesem Fall 1990kg = Überladen)

    Meines Wissen nach in DE so rechtlich


    Bringt halt noch die Stützlast als Reserve...