Hallo,
ich habe einen alten Westfalia-Tandemachser, offener Kasten, Innenmaß ca. 1300mm breit.
Nun war ich beim TüV damit, => Kugelkopfkupplung verschlissen, ca. 300 EUR Investition.
Irgendwie lohnt sich das nicht, den alten Kasten wieder flott zu machen, aber ich suche schon lange einen Autotransporter. Die sind teuer, vielleicht lohnt sich ein Neubau auf dem alten Material.
Bei dem Westfalia sind Schwingarme an 4-kant-Rohren angebracht für die Räder.
Theoretisch also ganz einfach: in der Mitte auseinander flexen, passendes 4-kant-Rohr drüberschieben, bohren, auf der einen Seite größer, da Büchsen mit reinlegen, dass sich das Rohr beim Verschrauben nicht verformt. Die Deichsel ist ebenfalls angeschraubt, eine Chassisverlängerung wäre auch einfach zu realisieren.
Hat jemand so was schon mal gemacht?
Was sagt der TüV zu solchen Maßnahmen?
Dirk
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Du meinst mit dem Vierkantrohr die Achse, ja? Wenn du die zerschneidest kannst du sie wegwerfen, denn: Achsen (wie Deichseln, Felgen, Kugelkupplungen etc) sind Bauartgenemigungspflichtige Teile, und für diese gilt: Kein Schweißen, kein Bohren, kein Sägen, nichts.
Was der TÜV dazu sagen würde? Dir die Achse um die Ohren hauen womöglich
Wenn du den Anhänger breiter machen möchtest sehe ich nur eine Chance: Den Aufbau so ändern dass die Ladefläche über die Räder rechts und links kommt, wie man das ja auch von Autotransportern kennt. An der Achse darfst du nichts ändern.
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Der Begriff "Achse" ist eigentlich übertrieben, es handelt sich um schnöde Vierkantrohre.
Aber so allmählich begreife ich die "modulare" Bauweise von Anhängern. Jedes Teil, was eine Prüfnummer hat, wird als Einheit verstanden, die zwar mehr oder weniger beliebig mit anderen Einheiten kombiniert werden kann, an dem Teil selbst darf jedoch nichts verändert werden. Wieder was gelernt, danke (Anhängerbau ist für mich Neuland).
Dirk -
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Ja genau das mit den Prüfnummern siehst du vollkommen richtig. Ich empfehle als Lektüre das Buch Anhänger-Buch des TÜV.
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Super Tipp, danke!
Ich wusste gar nicht, dass es so ein Buch gibt, werds gleich morgen bei (hüstel) meinem Buchhändler um die Ecke bestellen.
Dirk -
... schnöde Vierkantrohre ...
... die zwar mehr oder weniger beliebig mit anderen Einheiten kombiniert werden kann ...
Dirk
Die "schnöden 4kant Rohre" beherbergen übrigens auch die Gummielemente
für die Federung, sind als Präzi-Rohr gefertigt und meistens aus min. St52.
Bei der Kombination von Achse und Auflaufbremse gibt es einiges zu beachten. Suche hier im Forum mal nach Bremsberechnug oder
Bremsenzuordnungsberechnung.
DU mußt dem TÜV nachweisen, dass die Radbremse, die Auflaufbremse
und die Reifen bei dem zul.GG. zusammen passen und harmonieren. -
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Die 4-kant-Rohre beherbergen gar nichts außer Luft.
Bei Westfalia-Anhängern kommen Schwingen zum Einsatz (weiß nicht obs bei allen Westfalia so ist, bei den zwei Westfalia, die sich in meinem Besitz befinden, ist es so.), deren Aufnahmen sind am 4-kant-Rohr angeschweißt, das spielt sich alles im Bereich von 50cm von außen gesehen ab, inklusive Federung und Dämpfung (die mein Modell gar nicht hat). In der Mitte ist wiklich nichts außer 4-kant-Rohr. Deswegen schrieb ich, die Bezeichnung "Achse" sei übertrieben.
Nützt mir aber alles nichts, wenn die gesamte Einheit so geprüft und zugelassen ist, ist sägen, bohren etc. halt nicht machbar.
Dirk -
Wow !
Du besitzt also 2 Anhänger der selben Baureihe und dann auch noch
mit der selben Achsausführung.
Also typisch für Westfalia sind Dreieckslenker mit separatem Federbein
und Stoßdämpfer, ähnlich wie beim Auto die Einzelradaufhängung.
Bis auf ganz wenige Ausnahmen wir so heute nicht mehr gebaut.
Standard oder eben heute gebräuchlich ist eine durchgehende Achse mit
Federelementen im 4kant oder auch 6kant Rohr (rund geht auch
=> Drehstabfederung )
Diese Variante war aber für Westfalia wieder nicht typisch !
Und ja du hast recht in der Mitte der Achse ist nichts ausser Luft, habe auch nicht geschrieben, dass das nicht so ist.
Auch wenn mir nicht danach ist hier noch ein Tipp :
Es gibt keine Bestimmung, die sagt, dass Achsen durchgehend sein müssen.
Sprech mal mit dem TÜV, ob die Achse geteilt und als zwei Halbachsen verbaut werden dürfen. -
Hallo,
mit dem Begriff Schwinge habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Es ist also kein Schwinghebel, der am Ende der Achse, in der sich Gummi- oder Drehstabfederung befinden würde, angebracht ist. Korrekt heißt es wohl Schräglenker. Der eine ist ein ungebremster 750kg von 1996, dank hydraulischer Stoßdämpfer sogar 100 km/h tauglich, der andere (Tandem, der mit der verkackten Kugelkopfkupplung) ist von 1979, Gummifederkörper ohne Dämpfung, ist halt mein Sorgenkind. Der Hinweis, dass bei derartigen Konstruktionen die Achse nicht durchgehend sein muss, läßt wieder alle Glühlämpchen bei mir aufleuchten.
Dirk -
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Hallo Kölsche Jung und Grmpf und wer sich besser als ich auskennt,
nur eine Zwischenfrage:
Kugelkopfkupplung klingt nach dem Teil über der Kugel der Anhängekupplung. Als Schlingerkupplung ca. 200 Euro,
normal deutlich weniger (als die angegebenen 300 Euro).
Wenn das der Hauptgrund ist, einen Anhänger aufzugeben, dann biete Ihn hier im Forum an andere Selbermacher an.
Zum Thema Autotransporter habe ich hier im Forum schon einiges
gelesen auf Basis von Wohnwagen-Tandem-Plattformen. Die haben meist die nötige Breite und die nötige Deichsellänge.
ZGG muss man dann überprüfen, denn ein Autotransporter unter 2 to macht wohl keinen Sinn.
Gruß twtrailer -
@ twtrailer
Völlig richtig !
Kugelkopfkupplung => "normale" Kupplung
Schlingerkupplung => die "etwas" teurere Variante
In diesem Fall uralte Grümer AE, wo Kugelkopfkupplung (eigentlich normal)und Zugstange eine Einheit bilden, die man NICHT trennen kann.
Siehe z.B. hier
https://anhaenger24.de/331830.html -
Jetzt mal unabhängig vom Thema "Bauartprüfplichtige Teile":
Könnte man nicht die Kupplung von der Zugstange trennen (Kupplung dabei zerstören), an der Zugstange passende Bohrungen anbringen und eine Nachrüstkupplung zum Anschrauben anbringen?
Klar, das ist alles nicht erlaubt weil man nicht bohren darf. Die Frage ist ob man hier tatsächlich die Zugstange durch zwei Bohrungen geschwächt würde (denke ich nicht). Merken würde der TÜV das niemals.
Aber wie gesagt... Ich wollte das nur mal in den Raum werfen.
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Theoretisch ja.
Aber es wird die Länge fehlen !
(Es kommt eben manchmal doch auf die Länge an !)
Weiterhin darf NIE etwas passieren, sonst gute Nacht !