Hi,
also ich habe bisher immer gedacht, dass man seinen Anhänger auf jeden öffentlichen Parkplatz stellen darf.
Es geht hier um freies Parken nicht um Parkplätze mit Parkuhren. Aber maximal 14 Tage, danach muss der Anhänger umgestellt werden.
Ein Freund hat nun Ärger mit dem Ordnungsamt, weil die sagen, dies gilt nicht für Anhänger mit Firmenwerbung, da es sich dann um eine Sondernutzung handelt. Siehe auch hier:
http://www.liederbach.eu/seite…chen_Verkehrsbereich.html
Ein Bußgeld hat er noch nicht bekommen, aber da er auch für die Gemeinde arbeitet will er keinen Ärger und stellt den Anhänger aufs Firmengelände. Nur ab und an bei besonderen Anlässen (Hausmesse), etc. würde er gerne die zwei Anhänger ein paar Tage vorher auf einen Parkplatz an der Straße abstellen. Auf den Anhängern ist die ganz normale Werbung, wie sie jeder zweite Händler auf seinen Anhänger hat, also Firmenname, Anschrift, Logo, etc. Wann ist es die beschriebene Sondernutzung und wann ein Abstellen? Da dürfte ja kein Anhänger mit Werbeaufschrift im öffentlichen Parkraum abgestellt werden. Wenn ich da an die ganzen Hornbach Anhänger denke...
Habe bisher aber noch nichts zu dem Thema gefunden, wann es sich um eine Sondernutzung und wann nicht handelt. Das würde dann ja auch für alle Firmenwagen mit Werbung darauf gelten, dass kann es ja nicht sein.