Anhänger für Roller mit Vers-Kennzeichen

  • Erstmal ein herzliches Hallo an die gesamte Anhängergemeinde.


    Bin neu hier und habe mir fest vorgenommen euch mit allen möglichen Fragen zu quälen ;).


    Konkret:
    neben meinem gekauften Bootanhänger möchte ich mir einen Eigenbau gönnen.
    Es kommt häufiger vor, dass ich mal Kleinteile aus dem Baumarkt besorgen will, eine Kiste Bier zur Werkstatt fahren möchte u.s.w.
    Da ich nicht immer mit dem Auto fahren möchte, überlege ich einen in der Ecke herumstehenden Roller Marke Vespa (mit Versicherungskennzeichen bis 50 Kmh) zu benutzen.
    Die volumenmäßige Ladekapazität ist bei dem Dingen aber ehr im unterirdischen Bereich. Den Versuch einen Bierkasten zu transportieren kann man schon mal knicken.
    Ein Anhänger für den Roller muß also her.
    Selbstbau ist kein Problem. Material vorhanden, Werkzeug, WIG-Schweißgerät, Rohrbiegemaschine etc. und Knoffhoff ebenso.
    Was fehlt, ist die Rechtliche Grundlage. Was muß der Hänger können? Lichtanlage? Was für eine Kupplung? Exra versichern oder ist der über den Roller mitversichert?
    Freue mich auf euer geballtes Wissen und auf alle möglichen Tips, Tricks und Antworten.


    Im voraus schon mal besten Dank


    Gruß Gerd.

  • Hallo und Herzlich Willkommen


    persönlich kann ich nicht viel dazu sagen


    Aber so bei einer kurzen Suche durchs Internet habe ich doch ein wenig was gefunden was für dein Vorhaben Positiv sein könnte.


    wenn du bei Wikipedia Motorradanhänger eingibst bekommst du gleich mal die ganze Geschichte davon erklärt.


    Weiter unten im Text werden dann auch Hersteller für solche Anhänger genannt


    Was du für so ein Anhänger alles brauchst kann ich dir nicht sagen aber wenn du den eh selber bauen möchtest währe der Gang zum TÜV-Prüfer ratsam. Der kann dir viel sagen zu dem was erlaubt ist und was du dafür brauchst.

  • Hallo


    statt das blöde Wiki zu fragen ist es besser das Gesetz zu fragen


    Nach § 3 II Nr. 2 f der Fahrzeugszulassungsverordnung (FZV) ist der Anhänger von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens ausgenommen.


    Die Voraussetzung für die Inbetriebnahme zulassungsfreier Fahrzeuge richtet sich nach § 4 der Fahrzeugszulassungsverordnung. Der Anhänger muss ein (Versicherungs-)Kennzeichen führen, § 4 III der Fahrzeugszulassungsverordnung.


    es reicht ein Widerholungskennzeichen



    auf deutsch, er muß eine Betriebserlaubnis haben, mehr nicht



    wenn der Roller einem Mofa gleich gestellt ist und der Anhänger sehr alt, braucht man garnichts

    laut STVZO gilt

    Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn1.die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder
    2.die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die Vorschriften über Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.


    Gruß Mani


  • ...also Gerd - bau' nicht zu neu, sondern so, dass der Anhänger schon vor April 1961 mal in den Verkehr kam :biggrins: ;)


    Oder "überhol" den uralten Anhänger von deinem Opa, der in der letzten Ecke der Scheune 50 Jahre vor sich rumgammelte doch einfach nur :angel:


    Gruß Jonas

  • Für einen Anhänger hinter deiner Vespa benötigst du eine Betriebserlaubnis (BE). Die Erteilung der Betriebserlaubnis (bei Eigenbau) erfolgt aufgrund des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen(aaS) einer Technischen Prüfstelle(TP). Die Erstellung eines Gutachtens nach § 21 StVZO wird in den alten Bundesländern durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) durchgeführt.
    Dann musst du ein Wiederholungs(Versicherungs)kennzeichen am Anhänger anbringen, sowie ein 40er Geschwindigkeitsschild. Eine Anhängerkupplung mit BE an der Vespa und am Anhänger setze ich mal voraus.
    Alles in allem mit etwas Aufwand verbunden.
    Da rate ich dir einen schönen DDR-Anhänger mit einer M beginnenden Fahrgestellnummer zu besorgen. Entweder ist die BE schon dabei (recht selten) oder diese bekommst du dann beim KBA in Flensburg gegen Gebühr.


    Ansonsten wie Mani schon schrieb; Wenn eine Mofa, dann bis 25km/h und du benötigst nichts (außer Beleuchtung bei Dunkelheit).