Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Bekannte von mir haben einen Pferdeanhänger, Baujahr 1992, welcher angemeldet ist. Leider ist in der Vergangenheit die ABE spurlos verschwunden. Um die Verwirrung komplett zu machen ist der Halter, auf den der Anhänger angemeldet ist, im vorletzten Jahr verstorben. Ich möchte den Anhänger übernehmen (reparaturbedürftig). Ich habe von der Zulassungsstelle die Aussage erhalten, dass dort die ABE eingescannt wurde und ich (nachdem eine EV von den Erben abgegeben wurde), mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Kopie der ABE ausgehändigt werden kann. Diese ABE wurde vom TÜV Wuppertal ausgestellt. Laut dem Teamleiter der Zulassungsstelle sollte es möglich sein, vom TÜV eine Zweitausfertigung der ABE zu erhalten OHNE der anhänger beim TÜV vorzuführen und eine Komplettabnahme nach §21 zu machen. Kann mir dies jemand bestätigen? Das wäre ja das einfachste, denn den Hersteller des Anhängers (KH Anhängerbau Wuppertal) gibt es nicht mehr.
LG
Tatjana