Hallo liebe Forengemeinde,
Ich bin theoretisch schon Besitzer eines TL-AL 2513-135 von Böckmann.
Ich muß diesen nur noch holen und dafür anmelden.
Papiere wurden mir schon zugesendet, also Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 .
Eine eVB Nummer hab ich auch schon.
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Brauche ich eine TÜV-Bescheinigung ?
Der Anhänger ist am 14.05.2013 erstmals zugelassen worden und hat noch bis 05.2015 TÜV,
also laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist die nächste HU 05.2015 fällig.
Vielen Dank im voraus
MfG mucha