Neuling und Frage zur Zulassung

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    Ich bin theoretisch schon Besitzer eines TL-AL 2513-135 von Böckmann.
    Ich muß diesen nur noch holen und dafür anmelden.
    Papiere wurden mir schon zugesendet, also Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 .
    Eine eVB Nummer hab ich auch schon.
    Nun zu meiner eigentlichen Frage. Brauche ich eine TÜV-Bescheinigung ?
    Der Anhänger ist am 14.05.2013 erstmals zugelassen worden und hat noch bis 05.2015 TÜV,
    also laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist die nächste HU 05.2015 fällig.


    Vielen Dank im voraus
    MfG mucha

  • Nein, du benötigst keine HU-Bescheinigung, da sich aus der Erstzulassung ergibt, dass er noch nicht HU-Prüfungspflichtig war/ist.


    Brösel