Frontleuchten notwendig? Was bei Verdecken durch (dauerhafte) Ladung?

  • Ich hab an meinem Eduard-Hänger (406x180) weiße Frontleuchten, die sind schick und sicher (in Grenzen...da der PKW breiter ist als der Hänger) auch minimal sicherer als ohne.


    Frage 1) Sind die überhaupt Vorschrift oder kann ich die auch straffrei komplett demontieren oder verdecken?


    Denn: Ich möchte - womöglich gern dauerhaft - eine - nach vorn halbrunde Konstruktion (im Prinzip einen Kasten) davor setzen - also AUF die Zugstreben - VOR die Ladefläche - die die Funktion der Leuchten natürlich nach vorn vollständig abdecken würde und auch die Seiten-Sichtbarkeit deutlich im Winkel einschränkt.


    Ich hoffe Ihr versteht auf was ich hinaus will... wenn keinerlei Vorschrift besteht würde ich die zunächst einfach dranlassen, weil ja egal, womöglich auch später in den sichtbaren Bereich nach vorn setzen - aber eben nur wenn gesetzlich (inkl. umliegendem Ausland...) auch Pflicht dazu besteht.


    Zusatzfrage: Auch das genietete Typenschild wird verdeckt... darf man das?
    Darf/muss ich auch das versetzen? Wenn ja wie + wohin bitte?

  • Bei einer DE-Zulassung wäre es egal. Nach EU-Zulassungsvorschrift sind die vorderen Begrenzungsleuchten ab 1,6m Breite zwingend.
    Ob Umrissleuchten als Ersatz für Begrenzungsleuchten gehen weiß ich nicht, die Breite wäre aber ausreichend um sie montieren zu dürfen.


    Wäre es Alternativ möglich die Leuchten mittels Winkel unter deinen Kasten zu schrauben?



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Danke JAU (mann - Du bist ja hier sehr fleißig!)


    Verstehe Deinen Hinweis mit DE+EU Zulassung leider nicht...
    weiß nicht WAS ich hab (Hänger ist 1 Jahr alt), weiß nicht ob das heißen soll, dass es in D egal sei aber im Ausland eben nicht.


    Umrissleuchten ersatzweise fänd ich fast sinnvoller - kann das jemand beantworten?


    Ein Versatz der Frontleuchten wäre freilich möglich - aber aufwändig und eben zu klären ob nötig und sogar ob erlaubt?


    [Und ändert sich was wenn es kein verbauter Kasten ist sondern LADUNG?
    Klar dürfte man kein z.B. abgekantetes Blech nach hinten über die Rückleuchten, diese kplt. verdeckend transportieren.
    Aber nehmen wir mal folgendes Beispiel: Man transportiert eine Holztafel die 80cm über die Ladekante hinten und vorn herausragt über gesamte Breite des Hängers. Die Leuchten sind mitnichten verdeckt... aber man müsste sich doch sehr bücken um sie noch direkt zu sehen (Anmerkung: Bücken in KFZ/LKW bringt hier tendenziell eher weniger :tongue:). Meiner Laienmeinung nach erlaubt (evtl. nur Kurzstrecke?).]


    Hab in meinem "Archiv" noch folgenden Ausschnitt gefunden:

  • Verstehe Deinen Hinweis mit DE+EU Zulassung leider nicht...


    Das ist einmal Zulassung nach alter, deutscher StVZO und einmal Zulassung nach EG-Richtlinie.
    Bei Neufahrzeugen in Serienfertigung kommt man um die neuen Richtlinien nicht mehr vorbei, ich denke wir können davon ausgehen das die EU-Regeln gelten.


    Zitat

    Hab in meinem "Archiv" noch folgenden Ausschnitt gefunden:


    Das geht es um Begrenzungsleuchten nach StVZO, ragt der Anhänger 40cm über das Zugfahrzeug hinaus sind weiße Begrenzungleuchten vorgeschrieben.
    Weiße Rückstrahler sind erlaubt.
    Nach EU sind Rückstrahler nach vorne Pflicht, ab 1,60m müssen es Leuchten sein. Montage Max. 40cm vom äußersten Umriss und mindesten 35cm vom Boden.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Wenn Du Dein Typenschild auch verdecken willst, wie kommst Du dann an die Handbremse? Diese Funktion muss natürlich bleiben.
    Gruß
    Otthardt