Ich hab an meinem Eduard-Hänger (406x180) weiße Frontleuchten, die sind schick und sicher (in Grenzen...da der PKW breiter ist als der Hänger) auch minimal sicherer als ohne.
Frage 1) Sind die überhaupt Vorschrift oder kann ich die auch straffrei komplett demontieren oder verdecken?
Denn: Ich möchte - womöglich gern dauerhaft - eine - nach vorn halbrunde Konstruktion (im Prinzip einen Kasten) davor setzen - also AUF die Zugstreben - VOR die Ladefläche - die die Funktion der Leuchten natürlich nach vorn vollständig abdecken würde und auch die Seiten-Sichtbarkeit deutlich im Winkel einschränkt.
Ich hoffe Ihr versteht auf was ich hinaus will... wenn keinerlei Vorschrift besteht würde ich die zunächst einfach dranlassen, weil ja egal, womöglich auch später in den sichtbaren Bereich nach vorn setzen - aber eben nur wenn gesetzlich (inkl. umliegendem Ausland...) auch Pflicht dazu besteht.
Zusatzfrage: Auch das genietete Typenschild wird verdeckt... darf man das?
Darf/muss ich auch das versetzen? Wenn ja wie + wohin bitte?