Hallo,
Auf einer Zuggabel von Grümer ist neben den anderen Daten folgendes geprägt: "Zulässiges Gesamtgewicht des Einachshängers 2000 kg" Warum Einachshänger?Wer kann mich da mal aufklären?
Gruß Bernd
Hallo,
Auf einer Zuggabel von Grümer ist neben den anderen Daten folgendes geprägt: "Zulässiges Gesamtgewicht des Einachshängers 2000 kg" Warum Einachshänger?Wer kann mich da mal aufklären?
Gruß Bernd
Warum sollte es nicht auch Einachsanhänger (bzw Einzelachsen) mit 2to Achsdruck geben?
Desweiteren ist ein Tandem mit Achsabstand <1m rechtlich gesehen eh ein "Einachsanhänger".
Gruss georg123
Hallo Georg,
Ich möchte die Zuggabeln eventuell für ein Tandem erwerben. Bezüglich der Zuggabeln sehe ich das auch so, daß es nicht entscheidend ist ob eine Achse oder zwei. Maßgebend sind doch die technischen Parameter wie zulässiges Gesamtgewicht, freie Deichsellänge etc. Trotz alledem kann ich diese Prägung noch nicht nachvollziehen. Konnte auch im WEB nix zu dieser Zuggabel finden.
Gruß Bernd
Hallo Bernd
das steht deshalb drauf weil die Deichsel eben nur für einen festen Anbau an einem Einachser/Tandem ist
an einen Drehschemel darfst die nicht hinbauen
Gruß Mani
Hallo,
Es gibt noch Wunder!
Im vorigem Jahr habe ich einen Imbißanhänger gekauft. Allerdings fehlten die Zugholme sowie die Auflaufeinrichtung. Siehe Link: Anhänger-Umbau-Neubau-Fragen-über-Fragen
In der letzten Woche zwei Zugholme in einer "Hinterhofwerkstatt" liegen sehen. Den gut Deutsch sprechenden Werkstattboß gefragt, ob die zu verkaufen wären. Ja, war seine Antwort. Ich würde gern vorher mal Maß nehmen wegen den Befestigungspunkten. Kein Problem sagte er. Also Maß genommen und Daten notiert.
Daher auch die Frage "Zulässiges Gesamtgewicht des Einachshängers 2000 kg". Übrigens waren die Maße zu meinem Fahrgestell stimmig. Am Montag erst mal einen Holm (den mit den Daten) geholt. Das Teil paßte ran wie für den Rahmen geschaffen. Hab ihn dann erstmal von Hand festgeschraubt. Das Teil war dran und ich mehr wie stutzig! Der Rahmen des Anhängers wurde bei der Herstellung mit schwarzer Farbe lackiert. Und dieser Zugholm hatte jeweils in Rahmennähe schwarzen Farbnebel drauf. Grübel, Grübel- sollten das eventuell die originalen Zugholme zu diesem Anhänger sein. Diese galten als vermutlich dem Schrott zugeführt. Dann habe ich mir die eingeschlagene Fahrgestellnummer von dem Zugholm notiert. Zu Hause mit der Nummer im Brief des Imbißanhänger verglichen und siehe da- Identisch! Am gleichen Tag noch mal zur besagten Werkstatt und den Kauf perfekt gemacht.
Also nicht bloß für Einachshänger zulässig.
Gruß Bernd
Hallo Bernd
Glückwunsch zu dem Fund, hast ihm das nicht gesagt, das die eigentlich eh schon dir gehören?
aber dazu
ZitatAlso nicht bloß für Einachshänger zulässig.
bleibt es dabei, auch ein Tandem ist rechtlich ein Einachser, wobei wenn ich mir dein Brief ansehe, dann ist der tatsächlich ein Zweiachser
aber das ist einfach falsch reingeschrieben worden, normal dürfte da nur ein Gewicht drinn stehen, so ist es bei jedem Tandem normalerweise,
genau genommen dürfte den Anhänger dann nämlich auch niemals jemand mitm alten 3er fahren, weil da ist nur eine Achse erlaubt
Gruß Mani