Hallo , und guten Morgen erst mal.
Da ich neu hier im Forum bin , möchte ich mich kurz vorstellen.
Ich heisse Andre , bin 42 Jahre jung und von Beruf Schlosser.
Vor 2 Jahren habe ich für einen Freund erfolgreich einen 700kg-Stema als "fahrbare Küchenmaschine" (BBQ-Smoker)
umgebaut , inkl. §21 und Nutzungsänderung.
Meine derzeitge Baustelle ist das Untergestell eines ehemaligen Pferdetransporters ,
das mir für die zukünftige Verwendung zu kurz ist.
Nun sind hier die Rohrdeichsel und die Achsen am Rahmen verschraubt , bzw. die Deichsel auch verschweisst.
Der Rahmen an sich , bestehend aus Winkelstahl , soll aber nicht verlängert werden ,
sondern gegen einen komplett neuen aus Rechteckrohr 80 x 40mm ersetzt werden.
Nun meine Fragen :
1. - Wie siehts dann mit dem TÜV aus ?
§21 ist klar , weil ja auch Nutzungsänderung.
Was sagt aber wohl der TÜV zum geschweissten Rahmen ?
Was , wenn ein anerkannter Schweissfachmann mit Zulassung den Rahmen schweisst ?
2. - Was passiert mit der Fahrgestellnummer ?
Wird die vom alten Rahmen übernommen , oder wird eine neue zugeteilt ?
Wenn ja - bin ich dann der Hersteller ?
Bilder vom momentanen Zustand des Hängers und weitere Daten
stell ich gern heut abend ein.
Für Eure Tipps bin ich jetzt schon dankbar !
Grüße aus Franken
Belzi