Dyn. Reifenhalbmesser und zulässiges Gesamtgewicht

  • Hallo zusammen,


    ich baue im Moment einen alten Wohnwagen um. Dieser hat ein T-Fahrgestell mit 1000 kg drunter. Es wird ein neues Fahrwerk montiert mit 1350 kg. (Alko)


    Im Prüfprotokoll vom neuen Fahrwerk steht zur Bremse (Typ 2051 Ausf. A,b) folgendes:


    Min. dyn. Reifenr. belastet RdynMin 0,28m und Max. dyn. Reifenr. belastet RdynMax 0,321m
    Mindestgesamtgewicht 1100 kg, Max. Gesamtgewicht 1350 kg.


    Der dynamsiche Reifenhalbmesser der Wunschbereifung 195R15 ist laut http://www.ck-inter.net/RR/ 340 mm.



    Nun meine Fragen:


    Ist der dynamsiche Reifenhalbmesser identisch mit dyn. Reifenradius belastet ?


    Würde das Gesamtgewicht niederer, könnte dann der Dynamsiche Reifenhalbmesser größer werden um die gewünschten Räder montieren zu können ?
    Hintergrund der Frage ist, dass sehr wahrscheinlich nur 1200 kg vom Tüv eingetragen werden da der Hersteller des Wohnwagen kein größeres Gesamtgewicht für den Aufbau freigibt. Falls der Tüv diese Herstellerbeschinigung verlangt -wovon ich ausgehe- werden also nur diese 1200 kg eingetragen und meinem laienhaften Verständnis folgend müsste doch dann auch eine geringere Bremswirkung nötig sein also ein größerer dynamischer Reifenhalabmesser akzeptiert werden ?


    Kann man sowas ausrechnen um ein Erstgespräch mit dem TÜV entsprechend vorbereitet führen zu können ?


    Kann mir hier jemand helfen ? Ich danke im voraus !

  • Hallo


    Deine Fragen sind sehr speziell, sind zwar eigentlich leicht zu beantworten, bringt aber nicht viel, weil die Erfahrung zeigt das jeder TÜVtler anders ist,


    der eine lässt Dir 1350 kg mit den 195er zu, der nächste nichtmal 1000 kg, weil halt .......


    am besten du suchst Dir nen TÜVtler der ING, ist und so Abnahmen machen darf und besprichst das mit dem, wenns für Dich zufriedenstellend verläuft, dann mach Dir Notizen und merk Dir unbedingt seinen Namen


    sollte es nicht klappen, geh zu nem andern, gibt ja nicht nur einen TÜV, derjenige der dir das beste Angebot macht, dort gehts dann hin



    Vielleicht kann Dir Rudi noch einen empfehlen, der ist ja auch deiner Gegend


    Gruß Mani

  • Hi,


    der dynamische Reifendurchmesser ist tatsächlich von der Last abhängig. Die Änderung durch andere Massen ist jedoch nicht besonders groß. Daher wird sich das (außer bei theoretischen Grenzwerten) nicht auf verwendbare Reifengrößen auswirken. Zuverlässig ermittelt wird der dynamsiche Reifendurchmesser normalerweise durch Versuche.
    Wenn der Größenbereich für den Raddurchmesser einer bestimmten Bremsanlage nicht ausreichend ist, wäre der erste Schritt die Ausführungen der Bremse zu untersuchen. Also andere Ausführungen, andere Durchmesser? Alternativ würde ich eine andere Bremse oder einen anderen Hersteller nehmen. Evtl. kann in Rücksprache mit dem Hersteller auch noch etwas über die Auflaufeinrichtung gemacht werden. Grundsätzlich sollte aber bedacht werden, dass eine Änderung der Hebelverhältnisse sich auf die Regelstabilität der Bremse auswirkt. Deswegen rechne ich an dieser Stelle mit einem etwas "vorsichtigerem Verhalten" des Herstellers.


    Gruß
    Gerhard

  • Guten Morgen,


    vielen Dank für Eure Antworten.


    Ich hatte die Hoffnung man könne genau ausrechnen mit welchem Gesamtgewicht die Bremse noch im grünen Bereich sein wird. Sicherlich wäre es besser mit dem entsprechenden Wissen bewaffnet ein Erstgespräch mit dem TÜV zu führen und nicht vom Gutwill des Prüfers abhängig zu sein. Irgendwas muss der ja auch ausrechnen um seine Entscheidung -zumindest für sich selbst- verantworten zu können.


    Der Hersteller selbst hält sich mit Aussagen leider vornehm zurück; das Prüfprotokoll konnte ich nach längerem glücklicherweise ergattern. Schade eigentlich, der Hersteller selbst könnte meine Fragen wohl am besten und sehr leicht beantworten.


    Jetzt nochmals meine Frage: ich habe da wenig bis keine Ahnung von und kann mit den Werten nichts anfangen. Der zugelassene dyn. Halbmesser von
    0,321 m und der Halbmesser der Wunschbereifung von 340 mm.....sind die beiden Welten voneinander entfernt (oder ist das der Grenzbereich) oder besteht eine Chance hier einen Eintrag zu erhalten ?


    Ein Umbau der Bermse entfällt; die Neuteile wurden erst angeschafft. Der Wunsch nach größeren Rädern entwickelte sich während der Umbauphase. Daher wurde im Vorfeld hier nicht darauf geachtet. Ausserdem habe ich die relativ günstigen Standardteile verwendet. Eine im Vorfeld angefragte Sonderanfertigung des Fahrwerks sprengte den Preisrahmen deutlich.
    Wenn das nichts wird kommt ein kleineres Rad drauf; 185 R 14 würde wohl grade so gehen.

  • Jetzt nochmals meine Frage: ich habe da wenig bis keine Ahnung von und kann mit den Werten nichts anfangen. Der zugelassene dyn. Halbmesser von
    0,321 m und der Halbmesser der Wunschbereifung von 340 mm.....sind die beiden Welten voneinander entfernt (oder ist das der Grenzbereich) oder besteht eine Chance hier einen Eintrag zu erhalten ?

    Es gibt kein "bisschen" schwanger, nur ja oder nein. Trotzdem hat auch ne Schwangere die Möglichkeit zur Heirat.


    Du kannst an einen Korinthenk..... geraten, der kategorisch "njet" sagt und Dich stehen lässt.
    Du kannst aber auch an einen TÜVler geraten, der die Rechenmaschine in seinem Oberstübchen befragt und Dir die 1200 und die 195er einträgt.


    Wenn das nichts wird kommt ein kleineres Rad drauf; 185 R 14 würde wohl grade so gehen.

    Das musst Du dem TÜV ja nicht gleich auf die Nase binden ;)


    Gruss georg123

  • Es gibt kein "bisschen" schwanger, nur ja oder nein.



    Die Frage zum Grenzbereich war so zu verstehen, dass es mir nicht klar ist ob durch eine Reduzierung des Gesamtgewichtes die fehlenden 2 cm ins "Ja" gerechnet werden können oder ob 2 cm so viel sind, dass das Gewicht nachher viel zu gering wäre.


    Ich ging eben auch davon aus, dass es klare Regelungen hierzu gibt und nicht so sehr vom Ermessen des Prüfers abhängig ist.


    Wenn der Rahmen nun fertig konserviert ist (ist in Arbeit) werde ich mal ein paar Fotos vom Gitterrahmen des (Wohn)Anhängers machen und mit einem (aaS) Tüver mein Vorhaben besprechen. Mal sehen was der so zu größeren Rädern und einer Höherlegung sagt.


    Gruss
    Stefan

  • Hi,


    rechnerisch und rechtlich ist es nicht möglich. Geht man davon aus, dass mit dem größen Reifen-Ø die Mindestverzögerung erreicht wird, d.h. die rechtlich max. Auflaufkraft von 0,1 x 9,81 N/kgx1200 kg = 1177 N, dann wird dieser Wert mit den größeren Reifen überschritten. Es hilft auch nicht, das Gesamtgewicht zu reduzieren, da die zul. Auflaufkraft und das zul. GG des Anhängers linear abhägig sind.
    Hat der Bremsenhersteller den Durchmesser aus z.B. aus Gründen größerer Sicherheit so festgelegt, kann er eine Freigabe erteilen.


    Gruß
    Gerhard

  • Hallo Gerhard,


    die Kommunikation mit dem Hersteller gestaltet sich, sagen wir mal anspruchsvoll bis schwierig. Die sind es offensichtlich nicht gewohnt, dass sie von einem Laien dummes Zeug gefragt werden. Jedenfalls fühle ich mich so als käme es so rüber... Dabei wäre es doch für den Hersteller ein leichtes ja oder nein oder ja bis x kg zu sagen...



    Naja, ich sprech' mal direkt mit dem TÜV.


    Danke.



    Gruss
    Stefan

  • Hi,


    Erfolg gehabt? Ich glaube eher nicht, der Prüfer würde bei der Eintragung gegen seine Vorschriften verstoßen und könnte mächtig Ärger bekommen.


    Gruß
    Gerhard

  • Hallo Gerhard,


    ich bin noch nicht so weit.


    Habe jetzt am Wochenende den gestrahlten und lackierten Rahmen wiedergeholt und erst mal das neue Fahrwerk montiert.


    Jetzt muss ich mal einen Termin mit dem TÜV machen und sehen was geht.


    Ich werde aber berichten !


    Gruss
    Stefan



    Edit: Auf den Bildern sieht man die originalen 175R13

  • Sauber gschafft. Das wird ein toller Wohnwagen. Schade, dass man hinterher den roten Rahmen nicht mehr sieht.


    Gruss Ruddi

    . . . . . . ____ ___
    . . ___/. . \_____\
    . /___\___/\ O <>O
    _.(o)_)`-----(o))---o))
    ------------------------------


    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Danke Ruddi,


    aber man wird ihn doch ein klein wenig sehen.


    Er wird noch stellenweise etwas unten rausblitzen .....genau wie schöne Dessous :)

  • Das feut doch auch den TÜV-Prüfer, wenn seine Klienten so sauber arbeiten. Ich drücke Dir die Daumen, damit dass ein paar Sympathiepunkte gibt ;)


    Gruss georg123

  • Hi,


    Erfolg gehabt? Ich glaube eher nicht, der Prüfer würde bei der Eintragung gegen seine Vorschriften verstoßen und könnte mächtig Ärger bekommen.


    Gruß
    Gerhard


    Hallo Gerhard,


    ich wollte nur mal kurz laut geben, dass die Sache noch läuft. Ich hatte momentan leider keine Zeit mich weiter mit dem Wohnwagen zu beschäfitgen und musste meinen Umbau ruhen lassen. So langsam gehts aber wieder los.


    Heute habe ich mit dem aaS vom TÜV gesprochen. Eine größere Eintragung als durch die [definition='1','2'][/definition] von ALKO freigegeben lehnt er ab. Es wird also auf die Reifengröße 195/70R15C rauslaufen; diese ist wenn man den im Netz verfügbaren Rechnern zur Ermittlung des dynamischen Reifenhalbmessers glauben kann gerade noch so zulässig.


    Wie ermittelt denn eigentlich der Sachverständige den dynamischen Halbmesser des Wunschreifens, bzw. wie bestimmt der Sachverständige anhand des vorgegeben Halbmessers die zulässige Reifengröße ?


    Gruss
    Stefan

  • Moin Stefan,


    da du ja einen möglichst hohen Reifen willst, gäbe es noch die Möglichkeit, auf 16"- Felgen umzurüsten. Da ja dann die Felge grösser ist, hast du weniger Verformung zum "dynamischen" Halbmesser.
    Hier mal eine Seite, wo du bissle mit den Durchmessern spielen kannst:


    http://www.golfgti.de/service/reifenrechner.php


    Gruss Ruddi

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  • "Es wird also auf die Reifengröße 195/70R15C rauslaufen"


    Was ist eigentlich das Ziel des Umbaus? Der Neuaufbau an sich?


    Mein Original-Triton-Fahrgestell durfte 195/80R15, also einen Tick höher.


    Das Gestell dass Du da ausgesucht hast sieht nicht wirklich stabiler aus als das serienmässige, warum hast Du das eigentlich drunter gebaut?


    Reine Neugierde, es sieht auf jeden Fall handwerklich super gut aus!

  • Hallo Kia393,


    der Weg ist das Ziel :)


    Ich wollte den Wohnwagen komplett neu aufbauen. In diesem Zug habe ich mich entschieden, das originale Fahrwerk (1000 kg zGG) gegen ein neues mit Rückfahrautomatik und 1350 kg zGG zu tauschen. Und da ich gerne etwas exotischere Reiseziele anfahre möchte ich die Bodenfreiheit des Wohnwagen erhöhen.
    Daher der Wunsch nach den größtmöglichen Rädern (damit die Achse hoch kommt) und zusätzlich soll der Käfig unterbaut werden und dadurch auch etwas höher kommen.


    Dein Triton sieht auf dem Bild auch hochgesetzt aus. Der kommt mir (von dem wenigen was man im Avatar sieht) eh bekannt vor. Hast Du den im Frühjahr letztes Jahr gekauft ? Da wurde einer angeboten im mobile der sah so aus.


    Wenn die Unterbauprofile fertig sind werde ich mit den Teilen mal zum TÜV gehen. Dann nehme ich die [definition='1','1'][/definition] mit und rede mal vor Ort mit dem Prüfer was er für eine Radgröße einträgt.


    Liegt Dir die [definition='1','1'][/definition] für Deinen Triton vor ? Was steht denn da für ein max. dyn. Halmesser drin ?



    Edit: Habe grade Deinen Höherlegungsthread gefunden, die Frage hat sich also erübrigt. Die [definition='1','1'][/definition] würde mich aber dennoch interessieren !

  • Meiner ist nicht aus mobile und selbst höher gelegt. Restaurieren steht leider aus, ich repariere halt was anfällt.


    R dyn steht in der Berechnung mit 0,336m.


    Auf dem Bild im Avatar ist der Eriba noch gar nicht höher legt ;-).

  • Hallo zusammen,


    gestern war ich beim TÜV und habe das Fahrwerk, die Höherlegung und die neuen Räder / Reifen eintragen lassen.


    Es wurden nun 185R14C montiert. Mehr wollte der aaS nicht eintragen. Die passen gerade so mit dem dyn.Halbmesser der Bremsenzuordnungberechnung überein.


    Aber ich bin dennoch zufrieden. Die Bodenfreiheit an der niedersten Stelle (unter der Achse) beträgt 28 cm. An der hinteren Kante des Bodens hat der Wohnwagen eine Höhe von 68 cm. Ich stell mal noch ein paar Bilder ein bei Gelegenheit.